Stark- und Schwachstromanlagen Schmiedestraße Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0198
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stark- und Schwachstromanlagen Schmiedestraße
Stark- und Schwachstromanlagen.
Schmiedestraße
Düsseldorf
— Lieferung und Montage einer Trafokompaktstation mit 630 kVA Leistung,
— Lieferung und Montage 2er NSHV und ca. 16 Unterverteilungen,
— Lieferung und Montage von ca. 20 000 m Kabel und Leitungen unterschiedlichster Querschnitte,
— Lieferung und Montage von ca. 1 500 Leuchten,
— Lieferung und Montage von ca. 8 RWA-Anlagen,
— Lieferung und Montage einer Evakuierungslautsprecheranlage mit ca. 500 Lautsprechern,
— Lieferung und Montage einer Brandmeldeanlage mit Ca. 700 Rauchmeldern,
— Lieferung und Montage einer BOS Anlage,
— Lieferung und Montage eines EDV-Netzes mit rd. 20 000 m EDV Leitung,
— Lieferung und Montage einer Antennenanlage mit ca. 5 Anschlüssen,
— Lieferung und Montage einer Einbruchmeldeanlage mit rd. 50 Meldern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Gewerbeanmeldung,
— Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle oder bei EU vergleichbar),
— Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften durch den Auftragnehmer (Lg 419).
— Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr),
— Nachweise zur Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Berufsgenossenschaft, Krankenkasse- nicht älter als 1 Jahr),
— Urkalkulation (auf Verlangen der zuständigen Vergabestelle),
— Preisermittlung Bund.
— Nachweis von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe von Projektname, Zeitraum, Umfang, Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer,
— Aufstellung der Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen,
— Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Berufsgruppen,
— Aufstellung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals.
Folgende Sicherheitsleistungen sind vereinbart:
— Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (brutto), sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR (ohne Umsatzsteuer) beträgt.
— Sicherheit für die Gewährleistungsansprüche (Mängelansprüche) in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme (einschließlich erteilter Nachträge) (brutto).
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsamt — Zentrale Vergabestelle
Willi-Becker-Allee 10
40227 Düsseldorf
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.