Ersatzneubau und Sanierung der Ludgerischule Tüllinghofer Str. 16b, 59348 Lüdinghausen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdinghausen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau und Sanierung der Ludgerischule Tüllinghofer Str. 16b, 59348 Lüdinghausen
Die Stadt Lüdinghausen plant eine Erweiterung und die Teilsanierung der Ludgerischule in Lüdinghausen.
Die Erweiterung wird Klassenräume für eine 3-zügige Nutzung und ein neues Atrium erhalten. Ebenfalls sollen Anpassungsmaßnahmen im zu erhaltenden Bestandsgebäude aus den 1990er Jahren die Nutzung als OGS ermöglichen.
59348 Lüdinghausen
Installation der Trinkwasseranlage einschließlich der zugehörigen Entwässerungsgegenstände und Einrichtungen für die WC-Bereiche im Erweiterungsneubau. Die Klassenräume erhalten Waschtische. Erneuerung der WC-Anlagen im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes. Trink- und Abwasserinstallation für die Küche im Erdgeschoss Bestand. Errichtung einer Fettabscheider- / Hebeanlage für die fetthaltigen Küchenabwässer. Dezentrale Warmwasserbereitung für die WC-Bereiche im Erweiterungsneubau und zentrale Warmwasserbereitung für die Küche und die WC-Bereiche im Bestand. Die Abrechnung erfolgt nach Massen gemäß Einheitspreisliste.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis gültige Betriebshaftpflichtversicherung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für diePräqualifikationvon Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Stadt Lüdinghausen
2. OG, Raum 21
Borg 2
59348 Lüdinghausen
Die Anwesenheit von Bietern/Bieterinnen und Bevollmächtigten im Öffnungstermin ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.