300.20 Kassenanlage Referenznummer der Bekanntmachung: EWR-2021-03-29/010
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swrheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
300.20 Kassenanlage
Die Rheiner Bäder GmbH baut am bestehenden Freibad Kopernikusstraße ein neues Hallenbad mit ca. 6 305 m2 BGF und 26 200 m3 BRI. Dafür wird die Kassenanlage inkl. Drehkreuzanlagen und Software beschafft.
48431 Rheine
— Kassenanlage mit 4 Drehkreuzanlagen,
— Verkaufsautomat und Nachzahlautomat,
— Software.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über die Eintragung des Bieters/Bewerbers in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Die Vergabestelle behält sich vor, einen Nachweis zu verlangen.
Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A).
2. Erklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, 2018-2020, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A).
a) Mindeststandard:
b) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
Hinweise zu Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nimmt der Bewerber/Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bewerber/Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
b) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 und 2
c) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Mindestumsatz des Nachunternehmers muss in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren durchschnittlich (gemittelt) mindestens den Wert des Auftragsteils, dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll, betragen.
Bitte auch Hinweise unter „Zusätzliche Angaben" beachten.
3. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, geeignete Nachweise (insbesondere Erklärung des zuständigen Finanzamtes und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabe und/oder Erklärungen der Träger der Sozialversicherung wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung) zu verlangen.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
Vergleichbar sind (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A).Hinweise zu Ziff. 1.:
a) Vergleichbare Leistungen sind Aufträge mit einem Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto je Auftrag.
b) Es sind mind. sechs Referenzen nachzuweisen, die den obigen Anforderungen entsprechen und nicht älter als sechs Jahre sind.
2. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 6a EU Nr. 3i VOB/A).
3. Nachunternehmer
a) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 bis 3,
— Verpflichtungserklärung und Erklärung/Vereinbarung über die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften u. a. (vergl. Vergabeunterlagen).
b) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Im Vergabeverfahren werden nur elektronische Kommunikationsmittel über die Vergabeplattform cosinex zugelassen.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
4. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
5. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist.
6. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/Bewerbers. Der Bieter/Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
Alternativ kann der Bieter/Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den
Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) innerhalb dieser Frist auch nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
7. Die entsprechenden Formblätter werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt:
A) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
— Formblatt 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots),
— Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU),
— Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen).
B) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
— Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen,
— Besondere Vertragsbedingungen der Rheiner Bäder GmbH.
ZBV der Rheiner Bäder GmbH
Weitere Vertragsbedingungen
— Formblatt 241 (Abfall),
— Formblatt 244 (Datenverarbeitung),
— Formblatt 411 (Richtlinien zur Führung eines Bautagebuches),
— BVB Rheiner Bäder zur Tarifbestimmungen und Mindestlöhnen, Maßgeblich ist § 2 TVgG NRW.
C) Anlagen die, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
— Formblatt 213 (Angebotsschreiben),
— Leistungsverzeichnis,
— Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung); sofern der Bieter nicht präqualifiziert ist und die PQ-Nummer angegeben wird oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird,
— Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
— Formblatt 233 (NU-Leistungen)
— Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft); sofern eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorliegt,
— Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
D) Unterlagen, die ausgefüllt, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
— Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
— Formblatt 236 (Verpflichtungserk.)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Es gilt § 160 GWB. Ein Antrag auf Nachprüfung ist insbesondere unzulässig, wenn
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHMYYRW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland