Umbau Krankenhaus Hagen-Elsey – Räum- und Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 101-21-001 Ö-EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58093
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büren
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33142
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Krankenhaus Hagen-Elsey – Räum- und Abbrucharbeiten
Die Kath. Krankenhaus Hagen gem. GmbH beabsichtigt die Schließung des Krankenhauses Elsey mit seinen somatischen Abteilungen Chirurgie, Innere Medizin, HNO und Gynäkologie und die Umwandlung in eine Fachklinik für Psychatrie und Psychotherapie. Ziel ist es, die psychatrische Abteilung des Krankenhauses Hagen mit der vorhandenen Psychatrie am Standort Elsey zusammenzulegen. Zur Realisierung dieser Maßnahme sind erhebliche Umplanungen und Umbaumaßnahmen erforderlich. Hierzu sind diverse Bauleistungen auszuschreiben und zu vergeben.
Die beschriebene Maßnahme wird mit Mitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds nach §§ 1ff. Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) gefördert.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Das vorhandene Krankenhaus Elsey soll in eine Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie umgebaut werden. Hierzu soll das vorhandene Gebäude erheblichen Umbaumaßnahmen unterzogen werden. Da es sich um einen Umbau im laufenden Betrieb handelt, wird dieser voraussichtlich in drei Bauabschnitten durchgeführt. Die Umbaumaßnahmen sollen voraussichtlich im Juli 2021 beginnen und bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Gegenstand dieses Verfahrens sind Bauleistungen des 1. Bauabschnitts.
In allen Bauabschnitten werden die Raumstrukturen des Bestandes verändert und an eine Nutzung zu psychiatrischen und psychotherapeutischen Zwecken angepasst.
Im Bauabschnitt 1 werden auf den Etagen EG und 1. OG im Bauteil A und B der Ausbau aller Räume (Ausbauhöhen zwischen 3,50-4,00 m) zurückgebaut, u.a.:
Trockenbau-/Installationsvorwände 650 qm
Abkofferungen 130 qm
Abhangdecken GK 3000 qm
Bodenbeläge 2300 qm
Bodenleisten 2400 lfm
Putz/Fliesen in Kleinflächen, Wandeckschutzschienen entfernen
Schrammschutz 200 lfm
Demontage Türelemente aus ALU/StahL/Glas, bis 8 qm 18 St.
Demontage Türblätter/Stahlzargen 108 St.
Fensterelemente aus Stahl/Alu/Holz 15 St.
Verbundestrich in Kleinflächen ca. 200 qm
Sanitärgegenstände WC/Waschtisch 45 St.
Sonstige Einbauten, wie Unterkonstrutionen aus Stahl, Deckenhalteschinen, Wandschranktüren, Handläufe usw.
Zu beachten ist, dass der Umbau getrennt vom laufenden Krankenhausbetrieb etagenweise und stationsweise stattfinden wird und entsprechend geräusch- und schmutzreduziert gearbeitet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben Angaben zur Verpflichtung zur Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle und bei der Industrie- und Handelskammer zu machen. Bei bestehenden Eintragungspflichten sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die EIgenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärung (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Bieter haben Angaben zur etwaigen Beantragung oder (Nicht-) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahren, zum Nichtvorliegen einer Liquidation sowie zur etwaigen Bestätigung eines Insolvenzplans zu machen.
Bieter müssen Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und anderen, mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die EIgenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in der deutschen Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 3,0 Mio. EUR bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird.
1. Bieter müssen durch Eigenerklärung bestätigen, dass ihnen die für die Ausführunng der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bieter deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf gesonderte Aufforderung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leistungspersonal angeben.
2. Bieter müssen in den letzten fünf Kalenderjahren Leistungen ausgeführt haben, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. (Referenzen – siehe dazu nachfolgend unter „Mindeststandards")
3. Bieter müssen Angaben zu ihrer technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung in ihrem Betrieb machen. (siehe dazu nachfolgend unter „Mindeststandards")
Zu 2.:
Bieter müssen in den letzten fünf Kalenderjahren mindestens 5 Referenzprojekte ausgeführt haben, bei denen sie die Leistungen des ausgeschriebenen Gewerks in einer vergleichbaren Größenordnung ausgeführt haben. Die Referenzprojekte müssen die Sanierung bzw. den Umbau eines Krankenhauses oder Pflegeheims betreffen. Die Arbeiten des Bieters müssen während des laufenden Betriebes des Krankenhauses oder Pflegeheims durchgeführt worden sein.
Dem Angebot ist eine Referenzliste beizulegen, aus der sich Auftraggeber nebst Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eine stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschl. Angabe der ausgeführten Mengen sowie die Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer ergibt.
Auf gesondertes Verlangen sind Bestätigungen der jeweiligen Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung der vorgenannten Referenzprojekte vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass auch diese die vorgenannten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen.
Zu 3.:
Bieter müssen Angaben zu den folgenden technischen Ausrüstungen und Maßnahmen in ihrem Betrieb machen bzw. folgende Voraussetzungen erfüllen:
a. Technische Ausstattung (Werkzeug, etc.),
b. Technische Ausstattung Software,
c. Behördliche Zulassung als „Fachbetrieb Asbestentsorgung“,
d. Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG,
e. Zertifikate: TRGS 519 Anlage 3, TRGS 521, TRGS 524/BGR 128.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bieter müssen erklären, dass keine Gründe vorliegen, ihr Unternehmen gem. § 6e EU Abs. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen.
2. Bieter müssen angeben, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt sowie ob sie Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen haben, durch die ihre Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
3. Bieter müssen bestätigen, dass sie ihren Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf gesonderte Aufforderung Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen, des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.