Erschließung Gewebegebiet Hämmer II, Menden – Kanal-, Versorgungs- und Straßenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: GE Hämmer II - 2 BA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58706
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: +49 2373 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.menden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Menden
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58706
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: +49 2373 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-menden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Gewebegebiet Hämmer II, Menden – Kanal-, Versorgungs- und Straßenbauarbeiten
Die Stadt Menden, konkret die Abteilung Straßenbau und Verkehr und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung (SEM), beabsichtigen gemeinsam mit der Stadtwerke Menden GmbH, die Erschließung des Gewerbegebietes Hämmer II in Menden.
Die Baumaßnahme wurde in 3 Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt wurde bereits ausgeführt, der zweite Bauabschnitt ist Gegenstand des vorliegenden Auftrags. Der zweite Bauabschnitt (Baustraße, Versorgungsleitungen, Kanäle und Regenrückhaltebecken) ist mit ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto veranschlagt.
Der Auftrag umfasst die hierfür erforderlichen Kanal-, Versorgungs- und Straßenbauarbeiten. Die Bauüberwachung obliegt der ARGE Gewerbegebiet Hämmer II, c/o Planungsbüro Schumacher, Oststraße 8, 51674 Wiehl.
Die Arbeiten erfolgen übergreifend und sind räumlich nicht voneinander zu trennen.
Menden
Die Stadt Menden, konkret die Abteilung Straßenbau und Verkehr und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung (SEM), beabsichtigen gemeinsam mit der Stadtwerke Menden GmbH, die Erschließung des Gewerbegebietes Hämmer II in Menden.
Die Baumaßnahme wurde in 3 Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt wurde bereits ausgeführt, der zweite Bauabschnitt ist Gegenstand des vorliegenden Auftrags. Der zweite Bauabschnitt (Baustraße, Versorgungsleitungen, Kanäle und Regenrückhaltebecken) ist mit ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto veranschlagt.
Der Auftrag umfasst die hierfür erforderlichen Kanal-, Versorgungs- und Straßenbauarbeiten. Die Bauüberwachung obliegt der ARGE Gewerbegebiet Hämmer II, c/o Planungsbüro Schumacher, Oststraße 8, 51674 Wiehl.
Die Arbeiten erfolgen übergreifend und sind räumlich nicht voneinander zu trennen.
Einzelheiten können den kostenfrei abrufbaren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44319
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.stricker-gruppe.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch im Projektraum auf dem genutzten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den Projektraum. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: E58159424
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.