Erweiterungsneubau Karolinen-Hospital, „Fensterelemente, Außentüren, Glaspaneel“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59755
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-hochsauerland.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.klinikum-hochsauerland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau Karolinen-Hospital, „Fensterelemente, Außentüren, Glaspaneel“
Die Klinikum Hochsauerland GmbH vereint unter ihrem Dach die 4 Krankenhausstandorte St. Johannes-Hospital Neheim, Marienhospital Arnsberg, St. Walburga-Krankenhaus Meschede sowie das Karolinen-Hospital Hüsten. Zur nachhaltigen Sicherung einer zukunfts- und leistungsfähigen Gesundheitsversorgung im Hochsauerlandkreis, dem größten Flächenkreis in Nordrhein-Westfalen, beabsichtigt der Auftraggeber einen Erweiterungsneubau für das Karolinen-Hospital in Hüsten zu errichten. Gemeinsam mit der Bestandsbebauung soll hieraus der Gesamtstandort „Karolinen-Hospital“ entstehen.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen zur Errichtung und Montage der Fensterelemente, Außentüren und Glaspaneele.
Das Klinikum Hochsauerland GmbH am Standort in Hüsten wird derzeit um einen Neubau erweitert. Der geplante Neubau besteht aus einem Untergeschoss, dem Erd- und 6 Obergeschossen sowie einer Technikebene auf dem Dach.
Der Neubau ist durch folgende Daten gekennzeichnet:
— Krankenhaus in den Obergeschossen E 0 – E 6,
— Technikzentrale E 7,
— Gesamtabmessung ca. 90 x 40 m.
Höhen über Gelände ca. 23.80 – 27.80 m
Geschosshöhen ca. 4,15 (1.- 3.OG) – 3,70 m (0), ca. 4,00 m (Technikzentrale)
— BRI ca. 89 000 m3,
— BGF ca. 21 900 m2,
— NGF ca. 18 900 m2,
— Rohbaukonstruktion Gründung Stb.- Bodenplatten,
— Außenwände Stb.- Wände i. d. R.,
— Innenwände Stb.-, KS- Mauerwerk,
— Innenstützen Stb.,
— Geschoßdecken Stb.- Decken in Ortbeton / Filigranplatten,
— Dach OG Stb.- Decke in Ortbeton / Filigranplatten,
— Dach Technik Stb.- Trägerrost mit Stb.- Decke,
— Treppenläufe Stb.- Elemente.
Mit dieser Ausschreibung werden im wesentlichen folgende Leistungen nachgefragt:
— Liefern und Einbauen von Fensterelementen, Außentüren und Pfosten-Riegel-Konstruktionen,
— Liefern und Einbauen von Leitungs- und Sturzblechen sowie Fensterbänken aus Aluminium,
— Liefern und Einbauen von Jalousien und Raffstoren,
— Liefern und Einbauen von Absturzsicherungen aus Aluminium und Glas.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Zustimmung des Aufsichtsrates der Klinikum Hochsauerland GmbH.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterungsneubau Karolinen-Hospital, „Fensterelemente, Außentüren, Glaspaneel“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die E-Vergabeplattform Deutsche E-Vergabe veröffentlicht ebenfalls einen Bekanntmachungstext. Allein maßgeblich bleibt gleichwohl der im Amtsblatt der EU veröffentlichte Text.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland