Rahmenvereinbarung über die Lieferung von EB-Kamerasystemen des Herstellers Sony Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2021-210-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von EB-Kamerasystemen des Herstellers Sony
Lieferung von EB-Kamerasystemen des Herstellers Sony und Bereitstellung einer Supporthotline sowie eines Reparaturservices zur Betriebsunterstützung.
Westdeutscher Rundfunk Köln Köln
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von EB-Kameras einschließlich Zubehörkomponenten es Herstellers Sony. Zudem wird zur Betriebsunterstützung eine Supporthotline und ein Reparaturservice benötigt.
Das Vergabeverfahren wird vom WDR als sogenannter Lead-Buyer durchgeführt, bei dem auch die Vergabestelle angesiedelt ist.
An dieser Rahmenvereinbarung sind die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
— Bayerischer Rundfunk,
— Deutsche Welle,
— Hessischer Rundfunk,
— Mitteldeutscher Rundfunk,
— Media & Communication Systeme(MCS) GmbH Thüringen,
— Media & Communication Systeme(MCS) GmbH Sachsen,
— Media & Communication Systeme(MCS) GmbH Sachsen-Anhalt,
— Norddeutscher Rundfunk,
— Rundfunk Berlin-Brandenburg,
— Westdeutscher Rundfunk Köln,
— Zweites Deutsches Fernsehen.
Sowie Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer, mehrerer oder aller benannten Rundfunkanstalten beteiligt.
Ziel ist es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 48 Monaten abzuschließen, über die die benannten Rundfunkanstalten
Berechtigt sind, über Einzelabrufe ihren Bedarf zu decken.
Die prognostizierten Mengen aller beteiligten Rundfunkanstalten für eine vierjährigen Laufzeit sind in Ziffer 8.2 „Abnahmemengen“ aufgeführt.
Der WDR wird die beteiligten Rundfunkanstalten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers allen Bezugsberechtigten zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller aus dieser Ausschreibung resultierenden vertraglichen Regelungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird:
— Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— allg. Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
2. Umsatz des Unternehmens
Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020 bzw. 2017 bis 2019, sofern die Umsatzzahlen aus 2020 noch nicht vorliegen), anzugeben.
3. Unternehmensstruktur/Betriebsstätte des Bieters
Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.
Referenzen
Dem Angebot ist mindestens eine geeignete Referenz über einen früher ausgeführten, vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungsauftrag aus den letzten höchstens 3 Jahren beizufügen, soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb Sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
— Umsatzvolumen
Die Darstellung der Referenz muss die folgenden Angaben enthalten:
— Name und Anschrift des Auftraggebers,
— Auftragswert/Umsatz in TEUR,
— Kurzbeschreibung des Referenzauftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz),
— Möglichst Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer.
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der „Anlage – Referenzen“ zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Sonstige spezielle Eignungsanforderungen gemäß § 46 Abs. 3 VgV
Der Bieter muss nachweisen, dass er über einen fachtechnischen Support in Form einer Hotline, besetzt mit fachkompetenten Ansprechpartnern, für technische Hilfestellungen sowie über einen Reparaturservice mit schneller Reaktionszeit verfügt.
Die Serviceorganisation und die Qualifikation der Servicekräfte des Bieters sind in einer separaten Anlage darzustellen und dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGD108
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland