Anhänger Fachgruppe LogM Referenznummer der Bekanntmachung: B 22.13 - 0045/21/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anhänger Fachgruppe LogM
Anhänger Fachgruppe Logistik M (AnhFGr. Log M).
Rahmenvereinbarung Anhänger Fachgruppe Logistik M (AnhFGr. Log M)
— Musterfahrzeug 1 Stück,
— Verbindliche Abnahmemenge: 42 Stück,
— Variable Menge (unverbindlich): 26 Stück.
Variable Menge (unverbindlich): 26 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die „Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Folgende Anlagen sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen:
— „Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung“ (falls zutreffend),
— „Unteraufträge“ (falls zutreffend),
— „Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge“ (falls zutreffend),
— „Eigenerklärung_Ausschlussgründe“,
— „Unternehmensdaten“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV
Umsatz:
Belegen Sie für die letzten 3 Geschäftsjahre den Jahresumsatz für Anhängern der Fahrzeugklasse O2 in Höhe von mind. 1 Mio. EUR je Jahr.
Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge anderer Bauart nicht als Nachweis anerkannt werden.
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
— Anhänger der Fahrzeugklasse O2,
— Absenkanhänger.
Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. / Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > [Betrag gelöscht] EUR oder zwischen 100 000 und [Betrag gelöscht] EUR).
Weitere Nachweise
— Belegen Sie die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen über ein Qualitätsmanagementsystem (wie z. B. ISO 9001) durch gültige Zertifikate oder weisen Sie nach, dass Sie gleichwertige normierte Systeme anwenden.
— Weisen Sie nach, dass Sie in der Lage sind, mindestens bis zu 2 Anhänger je Monat zu liefern.
Eine bloße Bestätigung reicht hierfür nicht aus. Beschreiben Sie hierzu Ihre Fertigungskapazitäten und Personalstruktur.
Beachten Sie bei der Beschreibung der Personalstruktur, dass für den Aufbau der Anhänger nur qualifiziertes Personal mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder vergleichbaren Qualifikation akzeptiert wird.
Benennen Sie die Anzahl des von Ihnen je Produktionsplatz eingesetzten qualifizierten Personals. Benennen Sie ebenso die Anzahl der parallelen Produktionsplätze für dieses Projekt.
Abschnitt IV: Verfahren
Nach § 21 Abs. 6 VgV:
Um die geschätzte Gesamtbedarfsmenge vom Bedarfsträger innerhalb dieser Zeit abrufen zu können.
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.