Lieferung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-32-96-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2
Lieferung von 500 000 SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung.
Kreis Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Lieferung von 500 000 SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung.
Die Lieferung von 100 000 Stück muss in der 14. KW erfolgen.
Jeweils 50 000 Stück sind in den KW 15 - KW 22 zu liefern.
Auf die Einhaltung von Mindestfristen nach § 15 VgV wird entsprechend dem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verzichtet. Die Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB entfällt wegen besonderer Dringlichkeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Keine
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Eigenerklärung
Keine
Abschnitt IV: Verfahren
Die Einhaltung der Mindestfristen ist nicht möglich, da die erste Lieferung der Tests noch in den Osterferien an die betreffenden Einrichtungen verteilt werden muss.
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Einhaltung von Mindestfristen nach § 15 VgV wird entsprechend dem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verzichtet. Die Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB entfällt wegen besonderer Dringlichkeit.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29UVS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.