Bitdefender Software-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: ZII 6-O 1088-2021/0161
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bitdefender Software-Lizenzen
Erweiterung der Antivirenlösung Bitdefender. Zum einen sollen vorhandene Lizenzen aufgestockt bzw. erweitert werden (Bitdefender Sandbox Analyzer, und Security for Storage) und zum anderen soll Bitdefender um weitere Funktionen ergänzt (GravityZone EDR) und angepasst werden (VM tuning).
Erweiterung der Antivirenlösung Bitdefender. Zum einen sollen vorhandene Lizenzen aufgestockt bzw. erweitert werden (Bitdefender Sandbox Analyzer, und Security for Storage) und zum anderen soll Bitdefender um weitere Funktionen ergänzt (GravityZone EDR) und angepasst werden (VM tuning).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im vorliegenden Fall kann vom Grundsatz der Produktneutralität abgewichen werden, da sachliche Gründe für eine Festlegung auf das Produkt Bitdefender bestehen. Bereits in der Ausgangsbeschaffung wurde hierzu ausgeführt, dass Bitdefender weltweit die einzige Antivirenlösung ist, welche einen Schutz vor Schadsoftware auf dem in der BaFin eingesetzten Citrix Hypervisor bietet. Nach Aussage von IT 2 gilt dies unverändert; die Konkurrenten von Bitdefender haben bei dieser Entwicklung bislang nicht nachgezogen.
Des Weiteren ist das Produkt seit fast vier Jahren erfolgreich bei der BaFin im Einsatz. Die Implementierung und das Customizing des Systems waren sehr aufwändig und haben sich über einen Zeitraum von etwa anderthalb Jahren hingezogen. Ein Wechsel auf ein neu zu implementierendes System wäre schon allein aus diesem Grund unwirtschaftlich. Die Fortführung bzw. der Ausbau eines Bestandsystems rechtfertigt die Produktfestlegung.
Auch hinsichtlich des Handelspartners, über den das Produkt bezogen werden kann, ist vorliegend eine Festlegung zulässig. Bereits in der Ausgangsbeschaffung wurde hierzu ausgeführt, dass Bechtle seit Jahren die Einrichtung, den Betrieb und den Schutz der virtuellen Umgebung exklusiv unterstützt und auch in Zukunft unterstützen wird; die Alleinstellung von Bechtle ergibt sich insoweit aus den von ihnen bisher durchgeführten Vortätigkeiten. Des Weiteren ist ein Service aus einer Hand, insbesondere im Falle auftretender Störfälle, gegenüber einer Auseinandersetzung mit mehreren Vertragspartnern vorzuziehen. Im Übrigen wird auf die nach wie vor geltenden Ausführungen im Vergabevermerk zur Ausgangsbeschaffung verwiesen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bitdefender Software-Lizenzen
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat ZII 6 – Zentrale Beschaffung, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, oder per Fax: 0228 4108 3580,
oder per E-Mail: [removed] hilft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.