Fernwärme für den Standort Pferdebahnstraße 32, 45141 Essen

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ebe-essen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Entsorgungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallentsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fernwärme für den Standort Pferdebahnstraße 32, 45141 Essen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09323000 Fernwärme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH („EBE“) ist ein auf Abfallmanagement im Entsorgungsmarkt spezialisiertes Unternehmen. In ihren Kerngeschäftsfeldern Entsorgung, Transport und Reinigung bietet die EBE Dienstleistungen im Schwerpunkt in der Stadt Essen an. Im Auftrag der Stadt Essen erledigt die EBE den fachgerechten Abtransport aller Abfälle in grauen, braunen und blauen Tonnen.

Die EBE möchte ihre Wärmeversorgung zukünftig über Fernwärme sicherstellen. Hierzu beabsichtigt sie den Abschluss eines Fernwärmeversorgungsvertrages mit der STEAG Fernwärme GmbH („STEAG“).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Pferdebahnstraße 32, 45141 Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH („EBE“) ist ein auf Abfallmanagement im Entsorgungsmarkt spezialisiertes Unternehmen. In ihren Kerngeschäftsfeldern Entsorgung, Transport und Reinigung bietet die EBE Dienstleistungen im Schwerpunkt in der Stadt Essen an. Im Auftrag der Stadt Essen erledigt die EBE den fachgerechten Abtransport aller Abfälle in grauen, braunen und blauen Tonnen.

Die EBE erneuert ihre Wärmeversorgung und möchte diese in Zukunft über einen Fernwärmelieferungsvertrag sicherstellen. Hierzu beabsichtigt die EBE, die STEAG Fernwärme GmbH („STEAG“) für die nächsten fünfzehn Jahre mit der Lieferung der Fernwärme zu beauftragen. Zusammen mit dem Auftrag zur Lieferung von Fernwärme wird die EBE auch den Auftrag zum Bau der für den Fernwärmebezug erforderlichen Anlagen und deren Wartung an die STEAG vergeben.

Die EBE geht davon aus, dass sie kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB und das europäische Vergaberecht daher auf sie nicht anwendbar ist. Da der Fernwärmelieferungsvertrag mit der STEAG über fünfzehn Jahre geschlossen werden soll, kann die EBE nicht ausschließen, dass sich die Anteilsverhältnisse der Eigentümer ändern und sie öffentlicher Auftraggeber würde. Vor diesem Hintergrund möchte die EBE den Vertrag mit der STEAG über die Lieferung von Fernwärme vergaberechtlich absichern und den Vertrag im Einklang mit dem Vergaberecht schließen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die EBE hat im Zuge der geplanten Erneuerung mehrere mögliche Formen der Wärmeversorgung eingehend geprüft. In einem Gutachten ließ die EBE zunächst Wärmeversorgungsvarianten prüfen, die eine Anlagenerrichtung auf dem Grundstück der EBE zum Gegenstand hatten. Eine weitere Untersuchung ergab, dass der Wärmebedarf der EBE am besten über Fernwärme gedeckt werden könne. Die Deckung des Wärmebedarfs der EBE über Fernwärme ist im Vergleich zu anderen Wärmeversorgungsformen aus technischer, organisatorischer und vertraglicher Sicht vorteilhafter, insbesondere aus Gründen des begrenzten Platzangebotes in der Heizzentrale der EBE sowie aus statischen Gründen.

Die EBE beabsichtigt daher, ihre Wärmeversorgung über einen Fernwärmelieferungsvertrag mit der STEAG sicherzustellen. Die STEAG ist der alleinige Vertragspartner der Stadt Essen für den Bau und den Betrieb von Fernwärmeleitungen und die einzige Anbieterin von Fernwärme im Stadtgebiet Essen. Für die Lieferung von Fernwärme kommen aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe nur lokale Wärmeproduzenten in Betracht. Überregionale Verbindungsleitungen zwischen Wärmenetzen bestehen praktisch nicht, da sie aufgrund des entfernungsbedingten Wärmeverlustes grundsätzlich unökonomisch sind.

Das Fernwärmeversorgungssystem der STEAG bildet von der Erzeugung über die Einspeisungen und den Transport über das Fernwärmeleitungssystem im öffentlichen und privaten Raum bis hin zum Wärmetauscher beim Endkunden ein in sich geschlossenes technisches System. Alle einzelnen Komponenten dieses Systems sind exakt aufeinander abgestimmt und so geregelt und gesteuert, dass die STEAG ihre Verpflichtungen zur Lieferung von Fernwärme ständig gewährleisten kann. Das Fernwärmenetz der STEAG ist insofern ein System mit einer technisch auf den Kundenbedarf abgestimmten Wärmeerzeugung und Wärmeverteilung. Die entsprechenden Anlagen, deren Auslegung, deren Betriebsparameter sowie die Steuerung und Regelung sind ein in sich geschlossenes Wärmekreislaufsystem. Die Wärmeeinspeisung dritter Wärmelieferanten, die von außen in dieses geschlossene System eingespeist wird, um über das Fernwärmenetz der STEAG die EBE mit Fernwärme zu beliefern, müssten den technischen Anforderungen des Fernwärmeversorgungsunternehmens STEAG entsprechen und so geregelt sein, dass die Belieferung des Kunden aus dieser Drittanlage die Belieferung der eigenen Kunden der STEAG technisch und auch wirtschaftlich zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Insofern würde die Durchleitung von Fernwärme eines Drittanbieters durch das bestehende Netz der STEAG in technischer wie wirtschaftlicher Hinsicht eine enorme Herausforderung darstellen. Zudem kann die STEAG Wärmelieferung aus Drittwärmequellen nicht absichern und im Falle des Ausfalls der Dritteinspeisungsanlage keine Wärme aus eigenen Quellen liefern. Fällt die Wärmeerzeugungsanlage des Dritten aus, kann und wird die STEAG den Kunden der Dritterzeugungsanlage nicht mit Wärme beliefern. Die Wärmebelieferung des Dritterzeugerkunden fiele in diesen Fällen daher komplett aus. Vor dem Hintergrund, dass die EBE ständig verfügbare und abgesicherte Wärme benötigt, erfüllt nur gesicherte Wärme die von der EBE gestellten Anforderungen an die Wärmebeschaffung. Diese Absicherung kann die STEAG nur für ihre eigenen Kunden sicherstellen. Die STEAG ist aus technischen Gründen daher effektiv das einzige Unternehmen auf dem Fernwärmemarkt im Stadtgebiet Essen, da sie als einziges Unternehmen über ein Fernwärmenetz im Stadtgebiet Essen verfügt und eine Wärmeeinspeisung von Drittunternehmen in das Netz der STEAG aus den vorgenannten technischen Gründen ausscheidet. Daher ist die STEAG das einzige Unternehmen, dass die EBE im Gebiet der Stadt Essen mit Fernwärme beliefern kann.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
30/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss der angekündigten Verträge zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/03/2021

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