Ingenieurleistung Turnstraße und Martin-Luther-Straße (K5) in Haan Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2021.03.178.34781
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-mettmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistung Turnstraße und Martin-Luther-Straße (K5) in Haan
Grundhafter Ausbau der Turnstraße und Martin-Luther-Straße (K 5) in Haan auf einer Gesamtläge von 860 m.
Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß HOAI 2021 LPH 1 bis 9 als Berechnungshonorar nach § 44 mit den folgenden Vorgaben:
Anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR (netto nach Kostenannahme)
Honorarzone: III, durchschnittliche Anforderungen
Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2021 LPH 1 bis 9 als Berechnungshonorar nach § 48 mit den folgenden Vorgaben:
Anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR (netto nach Kostenannahme)
Honorarzone: III, durchschnittliche Anforderungen
Besondere Leistungen gemäß HOAI Anlage 12.1 bezogen auf die Gesamtmaßnahmen sind zu erbringen:
— Prüfen von Nachträgen (LPH 8),
— Örtliche Bauüberwachung (LPH 8),
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9).
Besondere Leistungen gemäß HOAI Anlage 13.1 sind zu erbringen:
— Prüfen von Nachträgen (LPH 8),
— Örtliche Bauüberwachung (LPH 8),
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9).
Weitere Besondere Leistungen:
— Erstellen von Leitungsbestandsplänen (LPH 2) gemäß HOAI Anl. 12.1 und 13.1,
— Koordination des Gesamtprojektes (LPH 5) gemäß HOAI Anl. 12.1 und 13.1,
— Verkehrstechnische Planung von Lichtsignalanlagen,
— Prüfung und Auswertung der Ergebnisse der digitalen Bürgerbeteiligung aus Dez. 2020 / Jan. 2021 sowie Berücksichtigung in der weiteren Planung,
— Organisieren, Gestalten und Durchführen einer Bürger-/Öffentlichkeitsinformationsveranstaltung über HOAI § 43 und §47 hinaus,
— Nahverkehrsplanung der Buslinie 692,
— Prüfung und Auswertung der Kanal-TV-Untersuchung der Hausanschlussleitungen und Festlegung der erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit der Stadt Haan und dem AG,
— Abstimmung mit den Versorgungsträgern und Übernahme deren Planung in den LPH 2, 3 und 5, Berücksichtigung der erforderlichen Nebenleistungen (Erdarbeiten etc.) für die Umlegung von Leitungen in LPH 6 sowie Koordinierung und Überwachung der Nebenleistungen in LPH 8.
Ausführung: 1.7.2021 – 28.2.2029.
Turnstraße / Martin-Luther-Straße (K5)
42781 Haan
Maßnahmenbeschreibung:
Der Rat der Stadt Haan und der Kreistag des Kreises Mettmann haben im Jahr 2018 auf der Basis eines Verkehrsgutachtens vom Ingenieurbüro Runge IVP von Februar 2017 (Variante 3) den Beschluss gefasst, dass die Martin-Luther-Straße und die Turnstraße zukünftig gemeinsam die Funktion der Kreisstraße (K 5) übernehmen. Dazu wird die Turnstraße zukünftig in ihrer Fahrtrichtung gedreht und ist dann von der Ittertalstraße Richtung Kaiserstraße (B 228) befahrbar. Gleichzeitig wird die Martin-Luther-Straße zwischen Bismarck- und Turnstraße zur Einbahnstraße Richtung Solingen.
Es sollen beide Straßen einschl. der Rad- und Gehwege sowie Stellplätze auf einer Länge von insgesamt 860 m grundhaft neu gebaut werden. In diesem Zuge werden die Kanäle bzw. Hausanschlussleitungen und die Versorgungsleitungen teilweise sowie die Straßenbeleuchtung vollständig erneuert.
Der Knotenpunkt Kaiserstraße (B 228) / Turnstraße ist mit einer Lichtsignalanlage auszugestalten, wohingegen die Lichtsignalanlagen am Markt und an der Einmündung der Walder Straße entfallen. Die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Martin-Luther-Straße / Kaiserstraße wird entsprechend der neuen Verkehrsführung angepasst.
Leistungsgrundlagen:
Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß HOAI 2021 LPH 1 bis 9 als Berechnungshonorar nach § 44 mit den folgenden Vorgaben:
Anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR (netto nach Kostenannahme)
Honorarzone: III, durchschnittliche Anforderungen
Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß HOAI 2021 LPH 1 bis 9 als Berechnungshonorar nach § 48 mit den folgenden Vorgaben:
Anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR (netto nach Kostenannahme)
Honorarzone: III, durchschnittliche Anforderungen
Die zu erbringenden Leistungen sowie die entsprechende Bewertung sind zum Entwurf des Ingenieurvertrages in der Anlage D dargestellt. Nach Ausarbeitung der Vorplanung und Festlegung einer Variante kann ggf. eine Anpassung der Honorarzone erfolgen.
Die Leistungsphase 7 ist in reduziertem Umfang zu erbringen.
Die gewählte Honorarzone ergibt sich gemäß HOAI 2021 Anlagen 12.2 und 13.2 Objektlisten Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen.
Besondere Leistung:
Folgende Besondere Leistungen gemäß HOAI Anlage 12.1 bezogen auf die Gesamtmaßnahmen sind zu erbringen:
— Prüfen von Nachträgen (LPH 8),
— Örtliche Bauüberwachung (LPH 8),
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9).
Folgende Besondere Leistungen gemäß HOAI Anlage 13.1 sind zu erbringen:
— Prüfen von Nachträgen (LPH 8),
— Örtliche Bauüberwachung (LPH 8),
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9).
Folgende Besondere Leistungen sind zu erbringen:
— Erstellen von Leitungsbestandsplänen (LPH 2) gemäß HOAI Anl. 12.1 und 13.1,
— Koordination des Gesamtprojektes (LPH 5) gemäß HOAI Anl. 12.1 und 13.1,
— Verkehrstechnische Planung von Lichtsignalanlagen,
— Prüfung und Auswertung der Ergebnisse der digitalen Bürgerbeteiligung aus Dez. 2020 / Jan. 2021 sowie Berücksichtigung in der weiteren Planung,
— Organisieren, Gestalten und Durchführen einer Bürger-/Öffentlichkeitsinformationsveranstaltung über HOAI § 43 und §47 hinaus,
— Nahverkehrsplanung der Buslinie 692,
— Prüfung und Auswertung der Kanal-TV-Untersuchung der Hausanschlussleitungen und Festlegung der erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit der Stadt Haan und dem AG,
— Abstimmung mit den Versorgungsträgern und Übernahme deren Planung in den LPH 2, 3 und 5, Berücksichtigung der erforderlichen Nebenleistungen (Erdarbeiten etc.) für die Umlegung von Leitungen in LPH 6 sowie Koordinierung und Überwachung der Nebenleistungen in LPH 8.
Ausführung: 1.7.2021 – 28.2.2029.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2016 vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen wurden (hierfür sind Nachweise vorzulegen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Nachweise zu Eigenerklärungen nachzufordern.
1. Eigenerklärung über einen Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Jahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (in den Bereichen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen),
2. Nachweise einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
— für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR.
Sofern nicht vorhanden, Vorlage einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
1. Nachweis/Eigenerklärung über mind. 3 Referenzprojekte in den Bereichen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, welche in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden, bzw. zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zu mindestens 75 % vorangeschritten sind und eine Nettoauftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR hatten. (kurze Beschreibung des Projektes, Benennung des Ansprechpartners mit Kontaktdaten und dem Auftragswert).
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Es müssen mindestens 5 Mitarbeiter mit einem Abschluss als Diplom- bzw. Master-Ingenieur im Durchschnitt der letzten 3 Jahre beschäftigt gewesen sein (Eigenerklärung).
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Eigenerklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebotsabgabe in Form eines elektronischen Angebotes zu erfolgen hat. Hierfür steht das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung.
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y7B4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Vermutete Rechtsverstöße
1.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2 Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3 Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte ge-rügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland