ST 21019 — Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024. Referenznummer der Bekanntmachung: ST 21019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: ST 21019
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]/1416/1423
Fax: [gelöscht]3/81416/81423
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-kreis-neuss.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rhein-kreis-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
ST 21019 — Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024.
Vergabe Schülerspezialverkehr für 8 Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss (aufgeteilt auf 13 Lose):
3 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Neuss, Kaarst und Grevenbroich 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in Neuss 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und Schule für Kranke 1 Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in Neuss 2 Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung in Kaarst und Dormagen Bieter können für alle Lose oder für einzelne Lose Angebote abgeben.
Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024.
Schule am Nordpark
Frankenstraße 70
41462 Neuss
Los Nr. 1 Schule am Nordpark, Frankenstraße 70, 41462 Neuss
Einzugsbereich: Neuss, Dormagen, Kaarst, Links-rheinische Ortsteile von Düsseldorf
Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 133 Schulbusplätze
Ankunft an der Schule: 08.15 Uhr
Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags)
Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los,
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich),
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten),
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt,
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung,
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern,
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078),
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen,
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024.
Schule am Nordpark Frankenstraße 70 41462 Neuss
Los Nr. 2 – Rollstuhlbeförderung Schule am Nordpark, Frankenstraße 70, 41462 Neuss Einzugsbereich: Neuss, Dormagen, Kaarst, links-rheinische Ortsteile von Düsseldorf Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 4 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.15 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich)
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten)
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078)
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024
Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden
Los Nr. 3 Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden Einzugsbereich: Dormagen, Grevenbroich, Jüchen,Rommerskirchen, Neuss / Mönchengladbach (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 147 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.00 Uhr Abholung an der Schule: 15.00 Uhr (montags bis donnerstags) 12.15 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses ist keine Busbegleitung des Rhein-Kreises Neuss ein-zusetzen.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich)
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten)
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078)
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024
Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden
Los Nr. 4 – Rollstuhlbeförderung Mosaik-Schule, Winzerather Straße 21, 41516 Grevenbroich-Hemmerden Einzugsbereich: Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Rommerskirchen, Neuss / Mönchengladbach (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 14 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.00 Uhr Abholung an der Schule: 15.00 Uhr (montags bis donnerstags) 12.15 Uhr (freitags) Hinweise: 1. Im Bereich des Loses ist keine Busbegleiterin des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich)
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten)
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078)
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024
Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen
Los Nr. 5 Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Willich / linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 98 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.30 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses ist 1 Busbegleiterin des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Die Begleitperson des Rhein-Kreises Neuss ersetzt auf einer Linie die Begleitperson, die ansonsten das Unternehmen stellen müsste.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich)
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten)
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078)
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024
Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen
Los Nr. 6 - Rollstuhlbeförderung Sebastianus-Schule, Bruchweg 21 – 23, 41564 Kaarst-Holzbüttgen Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Willich / linksrheinische Ortsteile von Düsseldorf (einzelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 14 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.30 Uhr Abholung an der Schule: 15.30 Uhr (montags bis donnerstags) 12.30 Uhr (freitags) Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich)
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten)
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078)
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024
Michael-Ende-Schule, Aurinstraße 63, 41466 Neuss
Los Nr. 7 Michael-Ende-Schule, Aurinstraße 63, 41466 Neuss Einzugsbereich: gesamter Rhein-Kreis Neuss Anzahl Schulbusplätze: Hinfahrt: Mindestens 208 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 08.00 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.45 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.35 Uhr (montags bis donnerstags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis: Bei diesen 3 Rückfahrtzeiten müssen insgesamt die oben angegebenen 208 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schul-jahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleitungen einzusetzen.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich)
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten)
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078)
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024
Joseph-Beuys-Schule, Jean-Pullen-Weg 1, 41464 Neuss
Los Nr. 8 Joseph-Beuys-Schule, Jean-Pullen-Weg 1, 41464 Neuss Einzugsbereich: gesamter Rhein-Kreis Neuss (Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Kor-schenbroich, Meerbusch, Neuss und Rommerskirchen) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 56 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.25 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 13.00 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 15.30 Uhr (dienstags bis freitags) Hinweis: Montags müssen bei der einen Rückfahrt alle 56 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt wer-den. An den übrigen Tagen teilen sich die insgesamt 56 Schulbusplätze auf die zwei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 56 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Ver-teilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleiterinnen des Rhein-Kreises Neuss einzusetzen.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich)
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten)
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078)
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024
Martinusschule, Halestraße 7, 41564 Kaarst
Los Nr. 9 Martinusschule, Halestraße 7, 41564 Kaarst Einzugsbereich: Meerbusch, Kaarst (einzelne Schüler), Neuss Postleitzahl 41462 (ein-zelne Schüler) Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 30 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 7.50 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.30 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis donnerstags) 15.00 Uhr (nur freitags) Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 30 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 30 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Ver-teilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleitungen einzusetzen.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich)
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten)
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078)
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024
Martinusschule, Halestraße 7, 41564 Kaarst
Los Nr. 10 Martinusschule, Halestraße 7, 41564 Kaarst Einzugsbereich: Kaarst, Korschenbroich,
Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 50 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 7.50 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.30 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis donnerstags) 15.00 Uhr (nur freitags) Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 50 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 50 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Ver-teilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleitungen einzusetzen.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich)
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten)
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078)
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024
Schule am Chorbusch, Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen
Los Nr. 11 Schule am Chorbusch, Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen Einzugsbereich: Grevenbroich (außer Hemmerden, Hülchrath, Münchrath, Neukirchen, Barrenstein), Rommerskirchen (außer Oekoven, Deelen, Ueckinghoven, Evinghoven, Widdeshoven, Hoeningen, Ramrath); ggf. einzelne Schüler aus Dormagen Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 100 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 Uhr – 8.05 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.35 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 100 Schulbusplätze au-die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 100 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres fest-stehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich)
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten)
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078)
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024
Schule am Chorbusch, Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen
Los Nr. 12 Schule am Chorbusch, Hackhauser Straße 65, 41540 Dormagen Einzugsbereich: Dormagen Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 30 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 Uhr – 8.05 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.35 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 30 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 30 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich)
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten)
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078)
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Vergabe Schülerspezialverkehr für die Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Dienstleistung) in den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024
Herbert-Karrenberg-Schule, Neusser Weyhe 20, 41462 Neuss
Los Nr. 13 Herbert-Karrenberg-Schule, Neusser Weyhe 20, 41462 Neuss Einzugsbereich: Neuss Anzahl Schulbusplätze: Mindestens 50 Schulbusplätze Ankunft an der Schule: 8.00 Uhr – 8.05 Uhr Abholung an der Schule: 1. Rückfahrt: 11.35 Uhr (montags bis freitags) 2. Rückfahrt: 13.20 Uhr (montags bis freitags) 3. Rückfahrt: 16.00 Uhr (montags bis freitags) Hinweis: Bei den Rückfahrten teilen sich die insgesamt 50 Schulbusplätze auf die drei Rückfahrtzeiten auf. Es müssen insgesamt die oben angegebenen 50 Schulbusplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Ver-teilung auf die Rückfahrtzeiten wird erst zu Beginn des Schuljahres feststehen. Änderungen während des Schuljahres sind möglich.
Hinweis: Im Bereich des Loses sind keine Busbegleitungen einzusetzen.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos heruntergeladen werden.
Eignungskriterien als Ausschlusskriterium:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich)
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten)
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078)
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gewerbeanmeldung oder Eintrag ins Berufsregister.
Allgemeiner Jahresumsatz über die letzten 3 Geschäftsjahre.
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los,
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich),
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten),
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt,
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung,
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern,
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078),
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen,
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Die gleichen wie unter Punkt III.1.3:
— Garantie der geforderten Anzahl an Schulbusplätzen pro Los,
— Garantie der Bereitstellung von Zusatzbussen (falls erforderlich),
— Aufstellung der Fahrpläne durch das Unternehmen (anhand von Adresslisten),
— Begrenzung der Fahrzeit für das einzelne Kind auf in der Regel 60 Minuten pro Fahrt,
— Einhaltung aller bei der Schülerbeförderung einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Straßenverkehrszulassungsordnung, der BOKraft und der Datenschutzgrundverordnung,
— Verpflichtung, auch anfallkranke und autistische Kinder zu befördern,
— Einsatz geeigneter und verkehrssicherer Fahrzeuge (nicht älter als 10 Jahre, mindestens Schadstoffklasse 4, Sitzplatz für jedes Kind, bei Rollstuhlfahrzeugen: Einhaltung der DIN 75078),
— Einsatz von geeignetem und zuverlässigem Fahr- und Begleitpersonal in sozialversicherungspflichtigen oder angemeldeten, geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen,
— Haftung des Unternehmens für alle Schäden, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Beförderung ergeben (Betriebshaftpflichtversicherung).
Siehe Punkt III.1.3 und Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen finden in der aktuell gültigen Fassung Anwendung. Dies gilt auch für Bietergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Es findet nur noch eine elektronische Öffnung der Angebote über die Vergabeplattform Subreport Elvis, welche vom Vergabemanagement Rhein-Kreis Neuss durchgeführt wird, statt.
Es findet nur noch eine elektronische Öffnung der Angebote über die Vergabeplattform Subreport Elvis, welche vom Vergabemanagement Rhein-Kreis Neuss durchgeführt wird, statt. Angebote, welche bei der Vergabeplattform Subreport-Elvis fälschlicherweise über die Bieterkommunikation eingereicht werden, müssen zwingend ausgeschlossen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich.
Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.
Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen oder dem Vergabeverfahren: 27.04.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]/1416/1423
Fax: [gelöscht]3/81416/81423
Internet-Adresse: https://www.rhein-kreis-neuss.de