Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemitteln für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Referenznummer der Bekanntmachung: B 17.32 - 0553/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemitteln für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Los 1
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeschlossen. Bei den zu liefernden Werbemitteln handelt es sich um ein Standardsortiment inkl. entsprechender Aufdrucke, welche für Vorhaben und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Die Leistung beinhaltet des Weiteren, die Datenübernahme und -prüfung (Vorlagen), die Druckformherstellung und ggf. Änderungen der Druckvorlagen, Druck, Freigabeunterlagen / PDF, alle Materialkosten, Werkzeugkosten, Lieferkosten inkl. Versandfertigmachen.
Der geschätzte Gesamtbedarf, bei voraussichtlich jährlich gleichmäßigen Abrufen, für Los 1 beträgt:
— 15 600 Tassen,
— 10 600 Trinkflaschen,
— 20 000 Einkaufstaschen,
— 10 600 Sportbeutel,
— 4 800 Buntstiftsets,
— 13 600 Buntstifte mit Malvorlage,
— 20 000 Lanyards.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, zur Leistung einer Mindestabnahmemenge von 50 %.
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr, bis maximal zum 31.7.2025 zu verlängern.
Los 2
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeschlossen. Bei den zu liefernden Werbemitteln handelt es sich um ein Standardsortiment inkl. entsprechender Aufdrucke, welche für Vorhaben und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Die Leistung beinhaltet des Weiteren, die Datenübernahme und -prüfung (Vorlagen), die Druckformherstellung und ggf. Änderungen der Druckvorlagen, Druck, Freigabeunterlagen / PDF, alle Materialkosten, Werkzeugkosten, Lieferkosten inkl. Versandfertigmachen.
Der geschätzte Gesamtbedarf, bei voraussichtlich jährlich gleichmäßigen Abrufen, für Los 2 beträgt:
— 9 400 Notizbücher Recycling mit Kugelschreiber,
— 9 000 Notizbücher,
— 5 000 A5 Kork Notizbücher mit Touch Pen Bambus,
— 38 000 Kugelschreiber,
— 29 200 Touch Pen Bambus,
— 31 600 Haftnotizen mit Umschlag,
— 30 400 Haftnotizen + Kunststoffmarker-Set,
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, zur Leistung einer Mindestabnahmemenge von 50 %.
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um ein Jahr, bis maximal zum 31.7.2025 zu verlängern.
Los 3
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über individualisierte Werbemittel für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeschlossen. Bei den zu liefernden Werbemitteln handelt es sich um ein Standardsortiment inkl. entsprechender Aufdrucke, welche für Vorhaben und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Die Leistung beinhaltet des Weiteren, die Datenübernahme und -prüfung (Vorlagen), die Druckformherstellung und ggf. Änderungen der Druckvorlagen, Druck, Freigabeunterlagen / PDF, alle Materialkosten, Werkzeugkosten, Lieferkosten inkl. Versandfertigmachen.
Der geschätzte Gesamtbedarf, bei voraussichtlich jährlich gleichmäßigen Abrufen, für Los 3 beträgt:
— 11 800 Pflasterboxen,
— 4 500 Powerbanks,
— 5 800 USB-Sticks,
— 4 840 Windproof-Taschenschirme,
— 7 600 Ausziehbare Sockel mit Griff für Smartphones.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, zur Leistung einer Mindestabnahmemenge von 50 %.
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr, bis maximal zum 31.7.2025 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zur technischen Ausstattung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausstattung (z. B.: Hard- und Software) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die geforderte Leistung grundsätzlich erfüllt werden.
Die geforderten Angaben zur technischen Ausstattung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DIN A 4 Seite haben.
b) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage „07_Vordruck_Referenzen“ mindestens eine gleichwertige Referenz je angebotenen Los in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
— Los 1: Mindestens 1 Referenzauftrag mit einem Lieferumfang von mindestens 500 Stück mit mindestens 2 Farben bedruckte Tassen, Trinkflaschen oder Taschen,
— Los 2: Mindestens 1 Referenzauftrag mit einem Lieferumfang von mindestens 500 Stück mit mindestens 2 Farben bedruckte Notizbücher, Kugelschreiber oder andere Schreibgeräte,
— Los 3: Mindestens 1 Referenzauftrag mit einem Lieferumfang von mindestens 500 Stück mit mindestens 2 Farben bedruckte USB-Sticks oder Schirme.
Zu den Referenzen sind mindestens folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage „07_Vordruck_Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1 x je Referenz). Es ist nur eine Referenz je Los gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebotsmuster müssen innerhalb der Angebotsfrist auf dem Postweg eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.