Ingenieur- und Gutachterleistungen, Probenahme und Analytik zur Sanierung des Städtischen Gymnasiums Olpe
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olpe
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 57462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olpe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieur- und Gutachterleistungen, Probenahme und Analytik zur Sanierung des Städtischen Gymnasiums Olpe
Die Kreisstadt Olpe beabsichtigt die energetische und technische Sanierung der Gebäudeteile Schützenstraße und Verbindungsbau des Städtischen Gymnasiums Olpe. In diesem Zuge werden die komplette Außenhülle sowie die haustechnischen Anlagen erneuert. Zur Umsetzung dieses Vorhabens benötigt die Kreisstadt Olpe Ingenieur- und Gutachterleistungen für Schadstoffsanierung, Rückbau und Entsorgung.
Olpe
Die Kreisstadt Olpe beabsichtigt die energetische und technische Sanierung der Gebäudeteile Schützenstraße und Verbindungsbau des Städtischen Gymnasiums Olpe, Seminarstraße 1, 57462 Olpe. In diesem Zuge werden die komplette Außenhülle sowie die haustechnischen Anlagen erneuert. Zur Umsetzung dieses Vorhabens benötigt die Kreisstadt Olpe Ingenieur- und Gutachterleistungen für Schadstoffsanierung, Rückbau und Entsorgung.
Diese Leistungen beinhalten Feldarbeiten (insbesondere Probenentnahmen, Kernbohrarbeiten), Laborarbeiten (insbesondere Baustoffuntersuchungen PCB und Asbest, Bestimmung des Kanzerogenitätsindexes von KMF) und Planungsleistungen für Sanierung, Rückbau und Entsorgung (insbesondere Ausarbeitung eines SRE Konzeptes und eines A + S Plans). Hierzu wird ferner ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator benötigt. Der Leistungsbeginn ist für Ende Mai 2021 vorgesehen.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Der Auftrag ist auszuführen, bis sämtliche Leistungen erbracht/abgenommen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.1.1 bis III.1.3 genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, die in der Aufforderung zur Abgabe des Angebots auf der angegebenen Internetplattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben / eingereicht worden sind.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Die Gleichwertigkeit hat der Bieter nachzuweisen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, nicht älter als sechs Monate seit Ablauf der Angebotsfrist. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
2) Aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Falls keine Mitgliedschaft besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Mitgliedschaftspflicht besteht.
3) Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden.
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Hierfür ist das Formular II „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu verwenden.
5) Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs .3 MiLoG“ zu verwenden.
6) Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Gesellschafter / ggf. Konzernzugehörigkeit, Standorte, von denen aus der Auftraggeber betreut werden soll, Anzahl der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt, davon im Verwaltungsbereich, im gutachterlichen Bereich und im planerischen Bereich sowie ggf. weitere Bereiche. Hierfür ist das Formular IV „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden. Zusätzlich ist die Organisationsstruktur des Bieters in einem separatem Organigramm darzustellen.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
1) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen pro Versicherungsfall in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden und 1,0 Mio. EUR für Umwelt- und Gewässerschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Die Deckung der Haftpflichtversicherung muss Risiken mit allen Schadstoffen im Sinne der Richtlinie VDI/GVSS 6202 Blatt 1, insbesondere Asbest und PCB, umfassen. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und über den Umsatz im Bereich Ingenieur- und Gutachterleistungen. Hierzu ist das Formular VI „Erklärung zu den Umsätzen“ zu verwenden.
Zu Ziffer 1): Auf die geforderten Mindestdeckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung der Ziff. III.1.2) wird hiermit nochmal hingewiesen.
Zu Ziffer 2): Ein vergleichbarer Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR (netto) im Bereich Ingenieur- und Gutachterleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaften als solcher oder getrennt von jedem Mitgliedern vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
1) Eigenerklärung zu den für den Auftrag vorgesehenen Personen unter Benennung des Schadstoffgutachters und eines Stellvertreters mit Angaben zur Person, deren Qualifikation, Berufserfahrung und Nachweis der Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über Sachkunde, fachliche Weiterbildungen und die Erlaubnis zur Berufsausübung für die für den Auftrag benannten Personen). Die Personen sind namentlich zu benennen. Der Schadstoffgutachter sowie dessen Stellvertreter müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Hierfür ist das Formular VII zu verwenden.
2) Eigenerklärung zu den für den Auftrag vorgesehenen Personen unter Benennung des Rückbauplaners und eines Stellvertreters mit Angaben zur Person, deren Qualifikation, Berufserfahrung und Nachweis der Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die für den Auftrag benannten Personen). Die Personen sind namentlich zu benennen. Der Rückbauplaner sowie dessen Stellvertreter müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Hierfür ist das Formular VIII zu verwenden.
3) Eine Eigenerklärung über mindestens eine Referenz des benannten Schadstoffgutachters. Hierfür ist das Formular IX zu verwenden.
4) Eine Eigenerklärung über mindestens eine Referenz des benannten stellvertretenden Schadstoffgutachters. Hierfür ist das Formular X zu verwenden.
5) Eine Eigenerklärung über mindestens eine Referenz des benannten Rückbauplaners.
Hierfür ist das Formular XI zu verwenden.
6) Eine Eigenerklärung über mindestens eine Referenz des benannten stellvertretenden Rückbauplaners. Hierfür ist das Formular XII zu verwenden.
7) Hinweis: Der Rückbauplaner und der Schadstoffgutachter können personenidentisch sein. Gleiches gilt für die jeweiligen Stellvertreter. Der Rückbauplaner und der stellvertretende Rückbauplaner darf nicht personenidentisch sein. Der Schadstoffgutachter und der stellvertretende Schadstoffgutachter darf ebenfalls nicht personenidentisch sein.
8) Für die Referenzen (Ziffern 3 bis 6) gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers, des Ansprechpartners, des Honorarvolumens und des Erbringungszeitraums sowie eine aussagekräftige Kurzbeschreibung vorzunehmen sind.
Zu Ziffer 1): Der benannte Schadstoffgutachter und sein Stellvertreter müssen je für sich folgende Mindestanforderungen erfüllen: (i) mind. dreijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Schadstofferkundung und -sanierung, (ii) Ausbildung zum Bau- oder Umweltingenieur oder als Diplom-Geologe oder vergleichbar, (iii) Sachkunde nach TRGS 519 (Asbest), (iv) Sachkunde nach TRGS 524 / BGR 128 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen) und (v.) jährliche Weiterbildung in den letzten drei Jahren durch Teilnahme an Fachfortbildungen.
Zu Ziffer 2): Der benannte Rückbauplaner und sein Stellvertreter müssen je für sich folgende Mindestanforderungen erfüllen: (i) Ausbildung zum Bauingenieur und (ii.) mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Fachplanung Rückbau von baulichen oder technischen Anlagen“ und (iii.) jährliche Weiterbildung in den letzten 3 Jahren durch Teilnahme an Fachfortbildungen.
Zu Ziffern 3) und 4): Die jeweiligen Referenzen müssen mindestens umfassen: Schadstoffgutachten inkl. (i) Erstellung von Bau- und Schadstoffkataster sowie (ii) eines SRE-Konzeptes (iii) innerhalb der letzten 5 Jahre ab Datum der Absendung dieser Auftragsbekanntmachung mit (iv) einem schadstoffgutachterbezogenen Honorarvolumen von mindestens 35 TEUR (netto).
Zu Ziffern 5) und 6): Die jeweiligen Referenzen müssen mindestens umfassen: (i) Rückbauplanung (ii) innerhalb der letzten 5 Jahre ab Datum der Absendung dieser Auftragsbekanntmachung (iii) mit einem rückbauplanerischen Honorarvolumen von mindestens 25 TEUR (netto).
Soweit Planungsleistungen betroffen sind: Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2) Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular XIII „Verzeichnis der Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher“ zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen (Formulare II, III, IV, Handelsregisterauszug und Berufsgenossenschaftsnachweis).
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen mit Ausnahme des Formulars I auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIV. Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen mit Ausnahme des Formulars I von dem Eignungsverleiher, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XV.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
3) Die von Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes. Insoweit ist die „Information Datenverarbeitung“ zur Kenntnis zu nehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html