Bildungszentrum Handwerkskammer Münster - Bauliche Entwicklung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Referenznummer der Bekanntmachung: HWK 20/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48151
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hwk-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungszentrum Handwerkskammer Münster - Bauliche Entwicklung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Das Bildungszentrum der Handwerkskammer Münster (HBZ) gehört zu den größten Bildungszentren des Handwerks in Deutschland. Es verfügt derzeit über 56 Lehrwerkstätten, 30 Unterrichtsräume und 9 EDV- und Multimedia-Räume für Theorieunterricht. Um aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung gerechtzu werden, ist eine strukturelle, räumliche und bauliche Modernisierung notwendig.
Handwerkskammerbildungszentrum Münster, Echelmeyerstr. 1-2, 48163 Münster
Das HBZ ist seit der Eröffnung der ersten Gebäude im Jahr 1978 stetig gewachsen und durch verschiedene Neubauten erweitert worden:
— 1978 Geb. C, Echelmeyerstr,
— 1985 Geb. A + B, Echelmeyerstr. Neubau,
— 1995 Geb. D. Echelmeyerstr. Neubau,
— 1970-2006 Geb. E. Daimlerweg, Erweiterung,
— 2004 Geb. F + G, Franz-Meis-Str. Neubau,
— 2012 Geb. H + I + K, Mecklenbecker Str. Um- und Neubau.
Die insgesamt zehn Gebäude des Bildungszentrums der Handwerkskammer Münster (HWK) sind heute auf mehrere Standorte im Stadtgebiet Münsters verteilt. Diese Dezentralität hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend als problematisch erwiesen. Eine Zentralisierung der Funktionen und Gebäude an einem Standort sowie die Integration der Verwaltung der Handwerkskammer Münster sind erstrebenswert.
Elementare Modernisierungen sind bislang nicht erfolgt.
Mit den geplanten Maßnahmen soll das HBZ zukunftsfähig ausgerichtet und zeitgemäßes Lehren und Lernen im Handwerk ermöglicht werden. Eine grundsätzliche Förderfähigkeit wurde bereits seitens der Fördermittelgeber beschieden. Aufgrund der Komplexität der Gebäudestruktur und des Vorhabens muss im Vorfeld der Entscheidung über die Art der Modernisierung (Neubau vs. Modernisierung im Bestand vs. Teil-Neubau und Teil-Modernisierung) eine genaue Untersuchung der möglichen Varianten erfolgen. Die von dem Auftragnehmer erstellte Variantenuntersuchung wird im Anschluss den Fördermittelgebern zur Entscheidung über die Art der Modernisierung und ihre Förderfähigkeit vorgelegt. Da die Förderung mit Bundes- und Landesmitteln erfolgen soll, steht die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Maßnahme im Vordergrund.
Im Vorfeld der Variantenuntersuchungen ist eine Bearbeitung folgender Leistungen erforderlich. Diese dienen weiterführend als Grundlage für den Variantenvergleich:
1. Wertermittlung vorhandener Grundstücke und Immobilien
Im Vorfeld des Variantenvergleichs ist eine Wertermittlung der einzelnen Liegenschaften vorzunehmen.
2. Vertiefende Untersuchung des Gebäudebestands
Untersuchung auf bauliche, energetische, anlagentechnische und funktionale Mängel. Eine Voruntersuchung aller Gebäude aus dem Jahr 2016 kann als Grundlage für eine vertiefende Untersuchung der Gebäudesubstanz genutzt werden. In dieser Untersuchung wurden z.B. die ggf. vorhandenen brandschutztechnischen Mängel nicht berücksichtigt und eine Schadstoffuntersuchung der verwendeten Baumaterialien liegt ebenfalls nicht vor. In die Untersuchung müssen auch die in den nächsten 10 Jahren erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen einfließen.
3. Identifizierung von bebauungsfähigen Flächen (Baufenster, Abstandsflächen)
Ebenso muss eine Voruntersuchung anhand des B-Plans durchgeführt werden, der aufzeigt, welche Möglichkeiten der Aufstockung bzw. welche Baufenster (bebaubare Freiflächen) in welcher Größenordnung (m2-Fläche und Geschossigkeit) in der Echelmeyerstraße unter planungsrechtlichen Vorgaben (GFZ/GRZ) möglich wären.
4. Sondierung alternativer Grundstücke
Zudem muss unter Federführung der HWK Münster eine Untersuchung dahingehend erfolgen, ob ein geeignetes Grundstück im Raum Münster gefunden und erworben werden kann. Die Fläche muss das gesamte Idealraumprogramm (IRP) mit Kammerverwaltung aufnehmen können. Voraussetzung ist, dass laut B-Plan eine Mischnutzung aus Gästehaus/Werkstätten/Verwaltung auf dem Grundstück zulässig ist. Auch die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz muss dargestellt werden.
Die qualitativen Zuschlagskriterien sind in weitere Unterkriterien unterteilt. Bei den Vergabeunterlagen befindet sich eine Aufstellung der Zuschlagskriterien mit jeweiligen Unterkriterien, ihrer Gewichtung und Wertungsmatrix.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in das zuständige Berufs-/Handelsregister.
Beleg: Eigenerklärung und vom Bestbieter auf Verlangen aktuellen (zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 6 Monate) Berufs-/Handelsregisterauszug in Kopie;
Bieter aus dem EU-Ausland haben Bescheinigungen gleichwertiger Stellen in deutscher Übersetzung einzureichen.
— es liegt kein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB vor.
Beleg Eigenerklärung und vom Bestbieter auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate in Kopie. Die Vergabestelle holt zudem einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug ein. Bieter aus dem EU-Ausland haben jeweils gleichwertige Bescheinigung in deutscher Übersetzung einzureichen.
— Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern vorhanden
Beleg: Eigenerklärung und vom Bestbieter auf Verlangen Bestätigung durch den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o.ä. in Kopie. Bieter aus dem EU-Ausland haben Bescheinigungen gleichwertiger Stellen in deutscher Übersetzung einzureichen.
— Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung iHv. 2 Mio. EUR für Vermögensschäden, je 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden jeweils zweifach maximiert im Jahr, sofern eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe noch nicht vorhanden ist, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall mit dem Angebot abzugeben.
Beleg: Eigenerklärung und vom Bestbieter Versicherungsbestätigung bzw. Bestätigung, dass die Versicherungssumme für das Projekt entsprechend hochgesetzt wird in Kopie.
Bieter aus dem EU-Ausland haben Bescheinigungen gleichwertiger Stellen in deutscher Übersetzung einzureichen.
— in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sind vergleichbare Leistungen erbracht worden.
Beleg: Eigenerklärung und vom Bestbieter auf Verlangen einzureichen sind max. 3 Referenzen mit Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Bieter aus dem EU-Ausland haben Bescheinigungen gleichwertiger Stellen in deutscher Übersetzung einzureichen.
— durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Beleg: Eigenerklärung und vom Bestbieter auf Verlangen sind die entsprechenden Beschäftigtenzahlen sowie die Zahl der Führungskräfte einzureichen.
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Belege: Eigenerklärung
— Verpflichtungserklärung gemäß Tariftreue und Vergabegesetz NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Handwerkskammer Münster, Bismarckallee 1, 48151 Münster
Bieter sind gem. § 55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen können bis zum Ablauf des 8.4.2021 um 23.59 Uhr über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Westfalen gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung fristgerecht gestellter Fragen erfolgt bis zum 9.4.2021 um 17.00 Uhr.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYD59UJV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die HWK ist der Rechtsauffassung keine öff. AG iSd. EU-Vergaberechts zu sein, sodass die Angaben zur Vergabekammer und Rechtsbehelfsfristen rein vorsorglich und unter Protest gegen eine etwaige Kostentragungslast erfolgen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48151
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 251 / [removed]
Internet-Adresse: www.hwk-muenster.de