SV-Prüfung RLT-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 071-2021-04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
SV-Prüfung RLT-Anlagen
Bei der anzufragenden Leistung handelt es sich um Wiederkehrende Prüfungen nach PrüfVO- NRW / Betriebssicherheitsverordnung u.a.§ 16 und Grundlagen nach TRBS.
Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld
Wiederkehrende Sachverständigenprüfung RLT-Anlagen gemäß PrüfVO NRW.
Folgende Bedingungen sind einzuhalten:
Die Prüfung der RLT-Anlagen gemäß PrüfVO NRW erfolgt durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen gem. der Prüfverordnung NRW. Folgende Fachrichtungen nach § 5 PrüfVO NRW sind zugelassen: 1a und 1b oder folgende Fachrichtung nach §§ 1, 2 und Anhang TPrüfVO:
a) 1.1 und a) 1.2.
Weitere Prüfkriterien sind gemäß Teil A des Anhangs-Prüfgrundsätze NRW- der PrüfVO NRW (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch Prüfsachverständige) zu berücksichtigen, sofern diese relevant sind.
Nach der PrüfVO NRW ist für die Sachverständigen Prüfung Personal bereitzustellen.
Die Begleitung des Sachverständigen wird durch das technische Betriebspersonal der Universität Bielefeld, und/oder durch einen externen Dienstleister der Universität gewährleistet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Prüfung der RLT-Anlagen gemäß PrüfVO NRW erfolgt durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen gem. der Prüfverordnung NRW. Folgende Fachrichtungen nach § 5 PrüfVO NRW sind zugelassen: 1a und 1b oder folgende Fachrichtung nach §§ 1, 2 und Anhang TPrüfVO:
a) 1.1 und a) 1.2.
Weitere Prüfkriterien sind gemäß Teil A des Anhangs-Prüfgrundsätze NRW- der PrüfVO NRW (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch Prüfsachverständige) zu berücksichtigen, sofern diese relevant sind.
Nach der PrüfVO NRW ist für die Sachverständigen Prüfung Personal bereitzustellen.
Die Begleitung des Sachverständigen wird durch das technische Betriebspersonal der Universität Bielefeld, und/oder durch einen externen Dienstleister der Universität gewährleistet.
Die Prüfung der RLT-Anlagen gemäß PrüfVO NRW erfolgt durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen gem. der Prüfverordnung NRW.
Folgende Fachrichtungen nach § 5 PrüfVO NRW sind zugelassen: 1a und 1b oder folgende Fachrichtung nach §§ 1, 2 und Anhang TPrüfVO:
a) 1.1 und a) 1.2.
Die Prüfung der RLT-Anlagen gemäß PrüfVO NRW erfolgt durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen gem. der Prüfverordnung NRW. Folgende Fachrichtungen nach § 5 PrüfVO NRW sind zugelassen: 1a und 1b oder folgende Fachrichtung nach §§ 1, 2 und Anhang TPrüfVO:
a) 1.1 und a) 1.2.
Weitere Prüfkriterien sind gemäß Teil A des Anhangs-Prüfgrundsätze NRW- der PrüfVO NRW (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch Prüfsachverständige) zu berücksichtigen, sofern diese relevant sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die elektronische Übermittlung der Angebote gemäß § 15 Abs. 4 VGV wird akzeptiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wiederkehrende Sachverständigenprüfung RLT-Anlagen gemäß PrüfVO NRW.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RYYDH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland