FE 70.0957/2019 – Erfassung und Bewertung des baulichen Zustandes von städtischen Radverkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 70.957/2019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 70.0957/2019 – Erfassung und Bewertung des baulichen Zustandes von städtischen Radverkehrsanlagen
FE 70.0957/2019 – Erfassung und Bewertung des baulichen Zustandes von städtischen Radverkehrsanlagen.
Radverkehrsanlagen (RVA) sind wesentliche und zunehmend wichtigere Bestandteile der kommunalen Verkehrsinfrastruktur. Bereitstellung, Erhaltung, Unterhaltung, Betrieb und Verkehrssicherung dieser baulichen Anlagen ist eine Aufgabe der Straßenbaulastträger.
Für den wirtschaftlichen Werterhalt und die Sicherung der Gebrauchstauglichkeit der RVA bedarf es objektiver und reproduzierbarer Bewertungsparameter und robuster und wiederholgenauer Techniken. Für die Zustandserfassung und -bewertung sind auch fahrgeometrische Parameter zu berücksichtigen.
Ziel ist es, hinreichende Parameter für die technische Erfassung und Bewertung der Gebrauchstauglichkeit, der Verkehrssicherheit und des baulichen Zustands von kommunalen Radverkehrsanlagen zu beschreiben. Dabei ist darauf zu achten, dass die Erfassung sowohl visuell-sensitiv als auch messtechnisch durchgeführt wird. Es sind Anforderungen an die Wiederhol- und Vergleichsgenauigkeit der Erfassungs- und Bewertungstechniken zu stellen.
Es ist ein Prototyp eines fahrenden messtechnischen Referenz-Erfassungssystems zu entwerfen, umzusetzen und für entsprechende Dienstleistungen am Markt anzubieten. Die Erfassungstechnik ist geschwindigkeitsunabhängig zu konzipieren, so dass Erfassungsgeschwindigkeiten zwischen 0 und 20 km/h ohne Einschränkung der Ergebnisqualität möglich sind.
Für beide Erfassungsmethoden ist darzustellen, welche Merkmale in welchem Verfahren effizient erhoben werden können und welche Genauigkeit dabei erzielt werden kann.
Darüber hinaus ist ein Vorschlag für eine Bewertungsmethodik zu entwickeln, welche sowohl erhobene Daten aus der visuell-sensitiv als auch aus der messtechnischen Erfassung berücksichtigen kann. Außerdem sind die Möglichkeiten zur Auswertung und fortschreibenden Aktualisierung darzulegen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung):
— theoretische oder praktische Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Messtechnik der Zustandserfassung in den Bereichen Ebenheit und Substanzmerkmale (Oberfläche) mind. 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 6 Jahren (siehe Referenzliste),
— Erfahrungen im Bereich der Bewertung und Auswertung der Zustandserfassung und Bewertung oder vergleichbare Leistungen mind. 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 6 Jahren (siehe Referenzliste),
— ausreichende Kapazitäten und technische Ausstattung für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung Eigenerklärung und namentliche Nennung des Projektleiters.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.