Museum Kurhaus Kleve, Wach- und Aufsichtsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2021-0051
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kleve.de
Abschnitt II: Gegenstand
Museum Kurhaus Kleve, Wach- und Aufsichtsdienst
Wach- und Aufsichtsdienst für die Zeit vom 1.10.2021-30.9.2025.
Museum Kurhaus Kleve
Tiergartenstr. 41
47533 Kleve
Sicherstellung des Wach- und Aufsichtsdienstes im Museum Kurhaus Kleve, Tiergartenstr. 41, 47533 Kleve an 6 Tagen pro Woche (dienstags-sonntags) für die Zeit vom 1.10.2021-30.9.2025.
Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß nachfolgender Ziffer IV.2.2) aufgenommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung behalten wir uns vor:
— die Gewerbeanmeldung,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Präqualifikationsliste erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
Aa) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
Bb) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
cc) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt wurde noch der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
b) Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:
aa) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung),
bb) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
cc) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
dd) Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird.
Folgende Mindestanforderungen sind für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
a) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens folgende Deckungssummen:
Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Reine Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten: [Betrag gelöscht] EUR, Abhandenkommen bewachter Sachen: [Betrag gelöscht] EUR,
Schäden aus Verletzung des Datenschutzes: [Betrag gelöscht] EUR, Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden: [Betrag gelöscht] EUR, Umwelthaftpflichtschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch auf Verlangen des Auftraggebers mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in demangegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
a) Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise zu erbringen:
— Übersicht über die Organisationsstruktur und Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
— Übersicht über die berufliche Erfahrung und einschlägige Ausbildung des mit der Ausführung der Arbeiten betrauten Personals,
— Übersicht über die durchschnittliche jährliche Personalfluktuation in den letzen 3 Jahren,
— Referenznachweise über 3 mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen jeweils aus den letzten 5 Jahren.
b) Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:
— Angaben zum für die Leistung unf Aufsicht vorgesehenen Personal,
— Angaben (Eigenerklärung) über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Folgende Mindestanforderungen sind für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
Die Anforderungen für ein vergleichbares Referenzprojekt sind nur erfüllt, wenn ein oder mehrere Referenzen zu Aufsichtstätigkeiten in Museen vergleichbarer Größe vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss.
b) Die Kommunikation mit der Vergabestelle (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das untervorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal zu führen.
c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.