Rahmenvereinbarung zu einem System zur nutzerinnenzentrierten Datenhaltung und -kommunikation im Digitalen Campus Referenznummer der Bekanntmachung: 010/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zu einem System zur nutzerinnenzentrierten Datenhaltung und -kommunikation im Digitalen Campus
Auf dem Digitalen Campus bündeln die Projektpartner ihre Kernkompetenzen, ihre Forschungen und Entwicklungen, ihre Produkte und Serviceleistungen im Bereich der Identifikation, Information, Vorbereitung, Auswahl, Zulassung und Begleitung (offline/online) geeigneter internationaler Studierender.
Die Aufgabe des Auftragnehmers ist, ein System für eine nutzerinnenzentrierte Datenhaltung und -kommunikation (nachfolgend als NDS bezeichnet) zu erstellen und zu betreiben.
Wesentlicher Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers ist die Überlassung eines NDS, das entweder in einer vom DAAD bereitgestellten Systemumgebung oder als Software as a Service Lösung oder in einer Mischform aus den beiden vorher genannten Formen betrieben wird.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte Anlage 03 der Ausschreibungsunterlagen.
Bonn
Auf dem Digitalen Campus bündeln die Projektpartner ihre Kernkompetenzen, ihre Forschungen und Entwicklungen, ihre Produkte und Serviceleistungen im Bereich der Identifikation, Information, Vorbereitung, Auswahl, Zulassung und Begleitung (offline/online) geeigneter internationaler Studierender.
Die Aufgabe des Auftragnehmers ist, ein System für eine nutzerinnenzentrierte Datenhaltung und -kommunikation (nachfolgend als NDS bezeichnet) zu erstellen und zu betreiben.
Wesentlicher Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers ist die Überlassung eines NDS, das entweder in einer vom DAAD bereitgestellten Systemumgebung oder als Software as a Service Lösung oder in einer Mischform aus den beiden vorher genannten Formen betrieben wird.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte Anlage 03 der Ausschreibungsunterlagen.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 25.5.2021.
Der Vertrag ist befristet. Er endet mit Ablauf des 24.5.2022.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 24.05.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Firmenprofil (kurze Beschreibung des Unternehmens, Historie, Portfolio, Personalstruktur)
— --
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
— --
Nachweis einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung der bestätigt, dass das Unternehmen auch im angestrebten Leistungszeitraum noch versichert ist.
Der Bieter muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz in Höhe von 1 Mio. EUR erzielt haben.
Das Formular in Anlage 09 ist zu verwenden.
— --
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren. Das Formular in Anlage 10 ist hierfür zu verwenden.
— --
Beschreibung Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
— --
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt sowie zusätzlich für den Leistungsbereich dieser Ausschreibung in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Formular Anlage 09 ist zu verwenden.
— --
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmerverzeichnis gemäß Anlage 11)
— --
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen.
— --
Folgende Erfahrungsbereiche müssen mindestens durch die vorgelegten Referenzen abgedeckt werden:
1. Projektmanagement
2. Entwicklung und Weiterentwicklung von Software
3. IT-Architektur
4. Datenschutz und Datensicherheit
5. digitale Signaturen
— --
Ausgefüllte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 1 MiLoG, Anlage 08
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.