Machbarkeitsstudien Streckenreaktivierungen NWL Referenznummer der Bekanntmachung: 00.30.05-2020/000005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nwl-info.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudien Streckenreaktivierungen NWL
Gegenstand der Vergabe sind Machbarkeitsstudien inkl. vereinfachter Nutzen-Kosten-Untersuchungen zu Streckenreaktivierungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
Siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wie in der Anlage 6 – Eigenerklärung beschrieben, hat der Bieter mindestens drei Referenzprojekte nachzuweisen, die er in den letzten fünf Jahren durchgeführt hat. Zwingend erforderlich ist hierbei, dass diese Projekte einen direkten Bezug zu den in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen beinhalten. Dies sind vergleichbare Machbarkeitsstudien im Eisenbahnwesen sowie vergleichbare Nutzen-Kosten-Untersuchungen im Bereich von Streckenreaktivierungen.
Darüber hinaus sind mindestens drei wesentliche Personen zu benennen, die die Leistungen erbringen (siehe Anlage 5 - Personal des Bieters).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDV9UVE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen die Auftraggeber darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei den Auftraggebern zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei den Auftraggebern zu rügen.