Rahmenvertrag bedarfsabhängiger Sicherheitsdienst — Impfzentrum Recklinghausen Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-121/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag bedarfsabhängiger Sicherheitsdienst — Impfzentrum Recklinghausen
Rahmenvertrag zur bedarfsabhängigen Beauftragung eines Sicherheitsdienstes für den Einsatz im Impfzentrum des Kreises Recklinghausen.
Impfzentrum Kreis Recklinghausen
Konrad-Adenauer-Platz
45657 Recklinghausen
Die Kreisverwaltung Recklinghausen betreibt ein Impfzentrum auf dem Konrad-Adenauer-Platz in 45657 Recklinghausen.
In diesem Impfzentrum werden dauerhaft täglich bis zu 12 Wachschützer sowie nächtlich bis zu 3 Wachschützer benötigt. Des Weiteren ist es möglich, dass weitere Liegenschaften der Kreisverwaltung mit Wachschutzdienstleistungen versehen werden müssen.
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers jederzeit bedarfsabhängig Sicherheitspersonal einzusetzen.
Während der allgemeinen Öffnungszeiten 8.00 bis 20.00 Uhr sollen die Sicherheitskräfte „Präsenz“ zeigen & den Besucherstrom lenken und den reibungslosen Impfbetrieb gewährleisten. Ab ca. 20.30 Uhr bis 6.00 Uhr beschränkt sich die Dienstleistung auf die Bewachung / Sicherung des Impfzentrum.
Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Maßnahme verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht durch Auftraggeber oder Auftragnehmer 10 Tage vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages, inklusive der vorgenannten Verlängerungsoptionen, beläuft sich auf den 30.6.2022. Mit Ablauf des 30.6.2022 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, ausschließlich Personal mit erfolgreich abgeschlossener IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO einzusetzen. Nachweise sind auf Verlangen unverzüglich vorzulegen.
Nachweis über den Abschluss einer dem Umfang des Auftrages angemessenen und ausreichenden Haftpflichtversicherung. Hierbei müssen folgende Mindesthöhen der Versicherungssummen bestehen:
— für Personenschäden 1,5 Million EUR,
— für Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— für das Abhandenkommen bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR,
— für reine Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Nachweis über den Abschluss einer Versicherung bei Verlust von Schlüsseln (Schlüsselversicherung) mit einer Mindestversicherungssumme von [Betrag gelöscht] EUR.
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formblatt 521" ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dazu ist auf Seite 1 der eingereichten Formulare der Name des Bietergemeinschaftsmitglieds aufzubringen, für das die Erklärung abgegeben wird.
Mit Abgabe des Angebotes hat der Auftragnehmer (Bieter)/die Auftragnehmerin (Bieterin) ausdrücklich zu erklären, dass er/sie regelmäßig mindestens 100 Arbeitnehmer/innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Die Dienstkleidung ist für verschiedene Wetterlagen und mit mehreren Varianten (légère, formal, business) für unterschiedliche Einsatzsituationen bei Angebotsabgabe durch Fotos darzustellen und während der Vertragslaufzeit beizubehalten.
Dabei werden besonders auffällige Farben (z. Bsp. Signal- oder Neonfarben) ausgeschlossen.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Kreishaus
Zimmer 2.2.27
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DDMK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.