FE 03.0600/2020/HRB — Kriterien der passiven Sicherheit in der Straßenausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 03.0600/2020/HRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0600/2020/HRB — Kriterien der passiven Sicherheit in der Straßenausstattung
FE 03.0600/2020/HRB — „Kriterien der passiven Sicherheit in der Straßenausstattung“.
Eines der Ziele der Bundesregierung ist es, die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr weiter zu senken. Dieses Ziel lässt sich erreichen, indem sowohl die Anzahl der Unfälle als auch die Schwere der Unfallfolgen verringert werden. Besonders schwer sind die Unfallfolgen für die Insassen eines Fahrzeuges, das bei einem Verkehrsunfall von der Fahrbahn abkommt und wenn es zu einem Anprall des Fahrzeuges an ein Hindernis kommt. Bei der Gestaltung des Seitenraums ist daher darauf zu achten, dass dieser fehlerverzeihend ist. In einem fehlerverzeihenden Seitenraum sollen keine Hindernisse vorhanden sein oder alternativ sollen diese durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme abgesichert werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung von passiv sicheren Gegenständen im Seitenraum. Diese Gegenstände verhalten sich im Fall eines Anpralls gutmütig und stellen damit kein Hindernis für abkommende Fahrzeuge dar. Bei vielen Gegenständen, die im Seitenraum verwendet werden, wie z. B. bestimmten Verkehrszeichen oder Lichtmasten besteht jedoch noch immer eine Unsicherheit darüber, wann diese als passiv sicher und wann als Hindernis anzusehen sind.
Das Ziel des vorliegenden Forschungsprojektes ist es daher, in Abhängigkeit vom Bedarf, passiv sichere Tragkonstruktionen zu identifizieren. Es sollen Konstruktionsempfehlungen entwickelt werden, die Konstruktionen beschreiben und darüber hinaus festlegen, welche Bedingungen es für Anbauten gibt. Des Weiteren sollen Grenzen für den Einbau, insbesondere den Einbau unterflur, definiert werden.
Um das Ziel des Forschungsprojektes zu erreichen, soll zunächst eine Bedarfsanalyse für passiv sichere Tragkonstruktionen durchgeführt werden. Die Überprüfung der passiven Sicherheit einzelner Konstruktionen soll dann mit Anprallversuchen nach der Norm DIN EN 12767:2019 erfolgen. Die Ergebnisse der Versuche sollen weiterhin genutzt werden, um FEM Simulationsmodelle zu erstellen und die Ergebnisse durch Parameterstudien zu erweitern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 03.0600/2020/HRB — Kriterien der passiven Sicherheit in der Straßenausstattung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.