Erbringung von Aus- und Weiterbildungen im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich Referenznummer der Bekanntmachung: 20/Aus- und Weiterbildung/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Aus- und Weiterbildungen im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich
Die zu erbringende Leistung umfasst die Aus- und Weiterbildung im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich für die Mitarbeiter aller Hierarchieebenen des Auftraggebers. Diese betrifft das Angebot von Inhouse Schulungen und die Teilnahme am offenen Schulungskatalog des Auftragnehmers. Es wird daher nach einem Schulungsanbieter gesucht, der ein breites Spektrum an Schulungen im Bereich Fahrzeuge und Arbeitssicherheit abdecken kann.
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195, 53831 Troisdorf Inhouse Schulungen werden in den Zentralen in 53842 Troisdorf, 60327 Frankfurt und in den Niederlassungen des Auftraggebers (Anlage Standorte BwFPS) durchgeführt. Falls der Auftraggeber für eine geplante Schulungsmaßnahme keine Raumressourcen in den benannten Niederlassungen zur Verfügung hat, so kann die Schulung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers durchgeführt werden. Findet die Schulung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers statt, so stellt dieser die benötigte Ausstattung und Verpflegung zur Verfügung.
Fahrsicherheits- und Eco-Trainings finden grundsätzlich auf Übungsplätzen statt, die durch den Auftragnehmer gebucht werden. Die hierfür entstandenen Kosten werden vom Auftraggeber übernommen.
Der Schulungsort (Stadt) bei offenen Schulungen ist im Online Schulungskatalog des Auftragnehmers einzusehen.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Aus- und Weiterbildung im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich für die Mitarbeiter aller Hierarchieebenen des Auftraggebers. Diese betrifft das Angebot von Inhouse Schulungen und die Teilnahme am offenen Schulungskatalog des Auftragnehmers. Es wird daher nach einem Schulungsanbieter gesucht, der ein breites Spektrum an Schulungen im Bereich Fahrzeuge und Arbeitssicherheit abdecken kann.
Unter Inhouse Schulungen werden Schulungsmaßnahmen verstanden, welche ausschließlich für Mitarbeiter der BwFuhrparkService GmbH angeboten werden. Die Schulungen müssen nicht zwingend in den Räumlichkeiten des Auftraggebers / Auftragnehmers stattfinden, z. B. Fahrertrainings. Der Auftraggeber fordert Inhouse Schulungen, welche einen hohen Standardisierungsgrad aufweisen. Hiermit muss sichergestellt werden, dass die Schulungsinhalte der nachfolgend aufgeführten Schulungsthemen den Schulungsteilnehmern über die gesamte Vertragslaufzeit in einer gleichbleibenden Qualität vermittelt werden.
Inhouse Schulungen werden in der Regel mit 4 bis 10 Teilnehmern durchgeführt und finden Montag bis Freitag, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, statt. Hierbei sind eine Mittagspause von 60 Minuten sowie 2 Kaffeepausen von jeweils 15 Minuten inkludiert. Als reine Schulungszeit sind sechseinhalb Zeitstunden vorzusehen.
Der Bieter muss folgende Inhouse Schulungen anbieten können:
— Eco-Fahrertraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag),
— Fahrsicherheitstraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag),
— Neuerungen der Straßenverkehrsordnung für Kraftfahrer/innen (0,5 Tage),
— Ausbildung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (2 Tage),
— Wiederholungsschulung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (1 Tag),
— Ausbildung in Ladungssicherung für Transporter nach VDI 2700 ff (0,5 Tage),
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage),
— Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag),
— Ausbildung zum Brandschutzhelfer (0,5 Tage).
Im Falle von geänderten Schulungsbedarfen beim Auftraggeber, können neue oder abgeänderte Inhouse Schulungen dem Portfolio hinzugefügt werden und werden automatisch Gegenstand dieses Vertrages, sofern diese von vergleichbarer Art sind. In diesen Fällen stimmt sich der Auftraggeber rechtzeitig mit dem Auftragnehmer bezüglich der Schulungsthemen und Schulungsinhalte ab.
Der Bieter muss über einen offenen Schulungskatalog für Schulungen im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich verfügen. Der offene Schulungskatalog muss aus Klassenraumtrainings und E-Learnings bestehen und Online für den Auftraggeber aufrufbar sein. Als Nachweis ist dem Angebot der Link zum offenen Schulungskatalog beizufügen. Bieter haben hierbei zu beachten, dass dort aufgeführte eigene AGB's keine Berücksichtigung finden.
Dem Auftraggeber ist es sehr wichtig, dass der Auftragnehmer mit seinem offenen Schulungskatalog ein breites Spektrum an unterschiedlichsten Schulungsthemen im Bereich Fahrzeuge oder Arbeitssicherheit abdecken kann.
Der Bieter muss mindestens folgende Schulungen 2-mal pro Jahr nach den gesetzlichen Vorgaben im Online Schulungskatalog anbieten:
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V70 (2 Tage),
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Flurförderzeugen nach DGUV V 68 (2 Tage),
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V 3 (2 Tage),
— Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte SGB (2 Tage),
— Wiederholungsschulung für Sicherheitsbeauftragte SGB (1 Tag),
— Ausbildung Sachkunde Fahrzeuge gem. BGV D 29 prüfen (2 Tage).
Der Liefer- / Abnahmeumfang ist auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.tuev-akademie.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Abweichend zu § 41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf § 41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert. Zusätzlich wurde die Angebotsfrist um weitere 16 Tage verlängert.
Die Vergabestelle ist vom 21.12.2020 bis einschließlich 1.1.2021 nicht besetzt. Hinweise und Fragen können während dieser Zeit nicht bearbeitet werden. Sofern Hinweise und Fragen bei der Vergabestelle eingehen, so werden diese erst nach dem 1.1.2021 bearbeitet. In der Angebotsfrist ist dieser Zeitraum bereits zusätzlich entsprechend berücksichtigt.
— Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben,
— Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschafthaften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt,
— Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt,
— Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUD1J9.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahrengegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH. Es gelten die Bestimmungendes Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht imBundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäߧ135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkService GmbH geschlossen werden; Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.