Sport- und Schwimmfahrten d. städtischen Herforder Schulen für d. Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 02-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sport- und Schwimmfahrten d. städtischen Herforder Schulen für d. Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025
Sport- und Schwimmfahrten aller Schulen der Hansestadt Herford für die Schuljahre 2021/2022 bis 2024/2025
Los 1: Sport- und Schwimmfahrten der Grundschulen
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sport- und Schwimmfahrten der Grundschulen
Los 2: Sport-/ Schwimmfahrt. d. weiterfüh. Schulen
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sport- und Schwimmfahrten der weiterführenden Schulen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Sport- und Schwimmfahrten der Grundschulen
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Sport-/ Schwimmfahrt. d. weiterfüh. Schulen
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.