Realisierungswettbewerb Nierspromenade Moorenstraße in Wachtendonk Referenznummer der Bekanntmachung: W20/21
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wachtendonk
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47669
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wachtendonk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Nierspromenade Moorenstraße in Wachtendonk
Der nicht-offene freiraumplanerische Realisierungswettbewerb ist Teil des Integrierten Handlungskonzeptes für den Historischen Ortskern Wachtendonk, welches unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet und 2019 vom Rat der Gemeinde Wachtendonk beschlossen wurde. Unter dem Leitbild „historischer Ortskern im Grünen“ soll der Ortskern von Wachtendonk in den nächsten Jahren mit Hilfe von Städtebaufördermitteln attraktiver gestaltet und aufgewertet werden. Die Gemeinde Wachtendonk mit rd. 8.200 Einwohnern liegt im Kreis Kleve.
Ein zentrales Projekt des Integrierten Handlungskonzeptes ist die „Nierspromenade Moorenstraße“ als Verbindung zwischen Friedensplatz, St.-Michael-Grundschule und Bootsanlegestelle. Durch die Schaffung einer attraktiven Uferpromenade sollen die Niers erlebbarer gemacht und dabei die verkehrlichen Rahmenbedingungen optimiert werden.
Es ist geplant, den Fußweg, die Fahrbahn der Moorenstraße sowie die benachbarten Stellplätze neu zu ordnen, um eine verkehrlich sichere Verbindung zum Friedensplatz und eine durchgängige, ufernahe Wegeverbindung zu schaffen. Der bestehende Schulhof soll durch einen Quartiersspielplatz aufgewertet werden. Durch die geplanten Maßnahmen kann die Ufergestaltung großzügiger geplant und in eine ansprechende landschaftliche Freiraumgestaltung eingebettet werden. Damit können Aufenthaltsqualität und Erlebbarkeit der Niers für Bürger*innen und Besucher*innen deutlich gesteigert werden.
Für die Frei- und Verkehrsanlagen sind die netto Herstellungskosten mit [Betrag gelöscht] EUR veranschlagt.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste freiraumplanerische, funktionale und wirtschaftliche Leistung für die zu realisierende Maßnahme gefunden werden.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt.
Der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat die Auslobung vorgelegen, sie hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Reg. Nr. W20/21 registriert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 15 einschl. 4 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsmanagement anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Erfüllen mehr als 11 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 6 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden. Ein Bewerbungsformular ist unter folgendem Link ab dem Tag der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYREDYLX/documents
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbern nachzuweisen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
— durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in,
— Referenznachweis Landschaftsarchitekt*in:
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI) von einem Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 1 Mio. EUR netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3.
(Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung. Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen. Preisträger, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Teilnahmeberechtig sind Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen.
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmern zu erfüllen:
— natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können,
— juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein bevollmächtigter Vertreter und der Verfasser der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer empfohlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden:
Formalleistungen
— Leistungs- und Programmerfüllung,
— Gestalterisches Konzept,
— Freiraumplanerisches Gesamtgestaltungskonzept,
— Freiraumqualität/ öffentlicher Raum,
— Funktionalität, Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzergruppen und ihrer Anforderungen,
— Materialität und Nutzbarkeit, Barrierefreiheit,
— Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit (Unterhaltung, Folgekosten).
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 40 und § 48 der HOAI 2013 ermittelt worden.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR.
Für Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts den ersten Preisträger, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2 bis 5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach §§ 39 und 47 HOAI 2013 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine Kostenberechnung beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann. Verhandlungen mit allen Preisträgern werden nur geführt, wenn ein Vertragsabschluss mit dem 1. Preisträger nicht zustande kommt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYREDYLX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]