Realisierungswettbewerb Nierspromenade Moorenstraße in Wachtendonk Referenznummer der Bekanntmachung: W20/21

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wachtendonk
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47669
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wachtendonk.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYREDYLX/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYREDYLX
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Realisierungswettbewerb Nierspromenade Moorenstraße in Wachtendonk

Referenznummer der Bekanntmachung: W20/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der nicht-offene freiraumplanerische Realisierungswettbewerb ist Teil des Integrierten Handlungskonzeptes für den Historischen Ortskern Wachtendonk, welches unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet und 2019 vom Rat der Gemeinde Wachtendonk beschlossen wurde. Unter dem Leitbild „historischer Ortskern im Grünen“ soll der Ortskern von Wachtendonk in den nächsten Jahren mit Hilfe von Städtebaufördermitteln attraktiver gestaltet und aufgewertet werden. Die Gemeinde Wachtendonk mit rd. 8.200 Einwohnern liegt im Kreis Kleve.

Ein zentrales Projekt des Integrierten Handlungskonzeptes ist die „Nierspromenade Moorenstraße“ als Verbindung zwischen Friedensplatz, St.-Michael-Grundschule und Bootsanlegestelle. Durch die Schaffung einer attraktiven Uferpromenade sollen die Niers erlebbarer gemacht und dabei die verkehrlichen Rahmenbedingungen optimiert werden.

Es ist geplant, den Fußweg, die Fahrbahn der Moorenstraße sowie die benachbarten Stellplätze neu zu ordnen, um eine verkehrlich sichere Verbindung zum Friedensplatz und eine durchgängige, ufernahe Wegeverbindung zu schaffen. Der bestehende Schulhof soll durch einen Quartiersspielplatz aufgewertet werden. Durch die geplanten Maßnahmen kann die Ufergestaltung großzügiger geplant und in eine ansprechende landschaftliche Freiraumgestaltung eingebettet werden. Damit können Aufenthaltsqualität und Erlebbarkeit der Niers für Bürger*innen und Besucher*innen deutlich gesteigert werden.

Für die Frei- und Verkehrsanlagen sind die netto Herstellungskosten mit [Betrag gelöscht] EUR veranschlagt.

Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste freiraumplanerische, funktionale und wirtschaftliche Leistung für die zu realisierende Maßnahme gefunden werden.

Der Wettbewerb wird als nichtoffener, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt.

Der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat die Auslobung vorgelegen, sie hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Reg. Nr. W20/21 registriert.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 15 einschl. 4 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsmanagement anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

Erfüllen mehr als 11 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 6 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden. Ein Bewerbungsformular ist unter folgendem Link ab dem Tag der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYREDYLX/documents

Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbern nachzuweisen:

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,

— durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in,

— Referenznachweis Landschaftsarchitekt*in:

Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI) von einem Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 1 Mio. EUR netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3.

(Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,

— nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung. Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen. Preisträger, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtig sind Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen.

Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmern zu erfüllen:

— natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können,

— juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein bevollmächtigter Vertreter und der Verfasser der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.

Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer empfohlen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Mindestzahl: 4
Höchstzahl: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
wbp Landschaftsarchitekten, Bochum
Greenbox, Köln
[f] landschaftsarchitektur, Solingen
RMP Stephan Lenzen, Köln
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden:

Formalleistungen

— Leistungs- und Programmerfüllung,

— Gestalterisches Konzept,

— Freiraumplanerisches Gesamtgestaltungskonzept,

— Freiraumqualität/ öffentlicher Raum,

— Funktionalität, Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzergruppen und ihrer Anforderungen,

— Materialität und Nutzbarkeit, Barrierefreiheit,

— Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit (Unterhaltung, Folgekosten).

Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/04/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 07/06/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 40 und § 48 der HOAI 2013 ermittelt worden.

Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,

2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,

3. Preis [Betrag gelöscht] EUR.

Für Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichterin Frau Hiltrud Lintel, Düsseldorf
Fachpreisrichterin Frau Prof. Ulrike Beuter, Oberhausen
Fachpreisrichter Herr Prof. Frank Lohrberg, Aachen
Fachpreisrichter Herr Prof. Dr. Hans-Peter Rohler, Höxter
Sachpreisrichter Herr Stephan Flick, Vorsitzender des Ausschusses für Kommunales Fördermanagement, Gemeindegestaltung, Tourismus und Digitales (KGTD)
Sachpreisrichter Herr Georg Camp, Vorsitzender Planungsausschuss (PL)
Sachpreisrichter Herr Bruno Jöbkes, Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Klima und Verkehr (UKV)
Stellvertretender Fachpreisrichter Herr Prof. Dr. Stefan Bochnig, Höxter
Stellvertretender Fachpreisrichter Herr Prof. Norbert Kloeters, Aachen
Stellvertretende Sachpreisrichterin Frau Ruth Bechler, Stellvertretende Vorsitzende KGTD
Stellvertretender Sachpreisrichter Herr Heinz Sprünken, Stellvertretender Vorsitzender PL
Stellvertretender Sachpreisrichter Herr Horst Kremer-Merseburg, Stellvertretender Vorsitzender UKV
Sachverständiger Herr Andreas Mayer, Junker + Kruse
Sachverständiger Herr Jörg Langner, Niersverband

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts den ersten Preisträger, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2 bis 5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach §§ 39 und 47 HOAI 2013 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.

Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine Kostenberechnung beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann. Verhandlungen mit allen Preisträgern werden nur geführt, wenn ein Vertragsabschluss mit dem 1. Preisträger nicht zustande kommt.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.

Bekanntmachungs-ID: CXPTYREDYLX

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/03/2021

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