Beschaffung und Betrieb einer Mobilitätsplattform Referenznummer der Bekanntmachung: KG-EI/362_20210331
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Betrieb einer Mobilitätsplattform
Schaffung einer MaaS-Plattform (Mobility as a Service-Plattform), die es einem registrierten Kunden ermöglicht, über einen zentralen Punkt (App) eine intermodale Route seinem Reiseziel entsprechend zu ermitteln, entlang dieser geführt zu werden und die genutzten Mobilitätsprodukte in einem Gesamtpreis über die App zu bezahlen.
Stadtwerke Münster GmbH
Hafenplatz 1
48155 Münster
Die Stadtwerke Münster (SWMS) stehen als innovativer Mobilitätsdienstleister für zuverlässige, komfortable, preisgünstige und umweltfreundliche Mobilität in Münster. Mit dem Projekt verfolgt die SWMS das Ziel, über eine Mobilitätsplattform verschiedene Mobilitätsangebote zu bündeln, dem Kunden hierüber Auskünfte zu geben, diese zentral buchbar zu machen und mit dem Kunden abzurechnen. Mobilität soll somit für den Kunden wesentlich einfacher werden.
Die wesentlichen funktionalen Inhalte des hier beschriebenen Projektes sind:
— Anbindung aller Mobilitätsprodukte in Münster,
— Anbindung von im Hintergrund laufenden ÖPNV-Applikationen über Schnittstellen an die Plattform (Routenplanung, Fahrplanauskunft, Ticketkauf, Abo-Management),
— Anbindung und Nutzung eines von SWMS bereitgestellten IdP-Servers,
— Anbindung CiBo-NRW-Backend,
— Bündelung der Abrechnungsdaten über die Plattform,
— Anbindung eines der Zahlungsdienstleister, mit denen SWMS bereits zusammenarbeitet (aktuell Log-Pay, PAYONE, creditPass und GiroSolution),
— Implementierung eines Kunden- und eines Serviceportals,
— Leistungsfähiges Reporting,
— standardisierte Schnittstellenschicht.
Die Einführung der Mobilitätsplattform ist in sechs Phasen vorgesehen. Jede Phase schließt mit dem Livegang einer endkundentauglichen Version ab. Je Phase wird die konkrete Umsetzung als agiles Vorgehen durchgeführt. Der Auftragnehmer muss hierfür die erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen erfüllen. Sämtliche Dienstleistungen für die Projektumsetzung sind mit anzubieten:
— Sprintplanung,
— Umsetzung in Sprints incl. zugehöriger Tests,
— Freigaben/Abnahmen,
— Dokumentation.
Die konkrete Planung der Sprints erfolgt gemeinsam zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber im Rahmen der Projektumsetzung.
Die Software ist vom Auftragnehmer als lizensierte Software zu liefern. Außerdem sind alle erforderlichen Dienstleistungen zum Betrieb (Hosting/technischer Betrieb) sowie zur Wartung und Pflege der Software durch den Auftragnehmer anzubieten.
Die Eignung nach Ziffer III.1.3)
Nähere Angaben zur Bewertung der Eignungskriterien sowie der Verteilung der Punkte sind dem Teilnahmeformular zu entnehmen.
— Option 1: System-/Softwarepflege- und Supportvertrag,
— Option 2: Integration eines weiteren Mobilitätsdienstleisters in der Integrationsstufe „1",
— Option 3: Integration eines weiteren Mobilitätsdienstleisters in der Integrationsstufe „2",
— Option 4: Integration eines weiteren Mobilitätsdienstleisters in der Integrationsstufe „3",
— Option 5: Hosting des Systems,
— Option 6: Technischer Betrieb des Systems,
— Option 7: Anpassungen an der Bedienoberfläche der Mobilitäts-App.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
2) Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
3) Weitere Bedingungen, die sich im Teilnahmeformular befinden und zwingend beizubringen sind.
Für die Erklärungen bzw. Nachweise ist das Teilnahmeformular zu verwenden.
Der Bewerber legt die im Teilnahmeformular genannten Erklärungen und Nachweise vor. Dazu sind die dem Teilnahmeformular beigefügten Formulare (TNW) zu nutzen:
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied einzeln zu erbringen.
— Es sind Nachweise über ausreichend Erfahrung in der Umsetzung vergleichbarer Leistungen durch Referenzen zu erbringen. Die diesbezüglichen Anforderungen ergeben sich aus dem Dokument „Teilnahmeformular",
— Es sind Erfahrung mit agilen Methoden im Projektmanagement und in der Software-Entwicklung gefordert. und auf Basis von Projekten zu beschreiben, in denen agile Methoden angewendet wurden,
— Es ist ein Nachweis oder eine Eigenerklärung über den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Die im Teilnahmeformular enthaltenen Vordrucke sind zwingend zu verwenden. Sofern die Vordrucke nicht verwendet werden, behält sich der AG vor, den Bewerber auszuschließen.
Die im Teilnahmeformular enthaltenen Vordrucke sind zwingend zu verwenden. Sofern die Vordrucke nicht verwendet werden, behält sich der AG vor, den Bewerber auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen.
2) Die Bewerber müssen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Teilnahmeformulars digital einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform kostenlos verfügbar.
3) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
4) Die ausgewählten Bewerber werden aufgefordert, ein indikatives Angebot als Grundlage für die Verhandlungsphase abzugeben. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5) Für den Fall, dass mehr als sieben Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien auf Basis der geforderten Nachweise im Teilnahmeformular.
6) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt.
7) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung der Aufgabenträger bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
8) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRJ9UQK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg.muenster.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 g. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht ei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“