Upgrade des SWE-Leitstellensystems Referenznummer der Bekanntmachung: SWE-2020-0003
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-essen.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Upgrade des SWE-Leitstellensystems
Das bestehende Leitstellensystem soll mittels einer Upgrade-Lösung auf den Stand der Technik gebracht werden, um alle notwendigen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Ein Upgrade ist ein Wechsel auf eine höhere Programmversion, die im Falle der SWE bei Hard- und Software erforderlich ist.
Stadtwerke Essen AG
Rüttenscheider Straße 27-37
45128 Essen
Deutschland
Das bestehende Leitstellensystem soll mittels einer Upgrade-Lösung des Anbieters auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden, um alle notwendigen Sicherheitsanforderungen im Rahmen des ISMS nach den einschlägigen Regelwerken zu erfüllen. Das Upgrade umfasst sowohl Hard- als auch Software.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Das Leitstellensystem des Auftraggebers dient dem Betrieb und der Überwachung seiner KRITIS-Netzinfrastruktur in seinem Versorgungsgebiet. Das vorhandene IT-System des Auftragnehmers ist in die IT-Umgebung dieser Netzsteuerung und -überwachung integriert und funktionsfähig. Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen seiner Beschaffungsautonomie, dieses bewährte IT-System aufgrund des hohen Standards und Vertrauens in seine Leistungsfähigkeit sowie aus Kostengründen weiterhin zu nutzen. Es soll Verbesserungen der IT-Sicherheit erhalten, die nach den ISMS-Anforderungen zwingend geboten sind, da im Rahmen eines Audits Beanstandungen aufgetreten sind. Der Auftraggeber beabsichtigt nicht die Anschaffung eines neueren Systems im Rahmen der allgemeinen Überarbeitung der IT-Infrastruktur. Der Auftragnehmer hat die ausschließlichen Rechte an der eingesetzten Software inne. Ein Upgrade des laufenden Systems kann daher nur durch ihn erfolgen. Der Auftraggeber hat für seine KRITIS-Infrastruktur die gesetzliche Pflicht (vgl. nur § 11 Abs. 1a EnWG) und das berechtigte Interesse, jedes Risiko von Funktions- und Kompatibilitätsproblemen seiner Netzsteuerung und -überwachung auszuschließen. Versorgungsstörungen aufgrund von Problemen mit dem Leitstellensystem sind unbedingt zu vermeiden, da sie die Bevölkerung im Versorgungsgebiet erheblich beeinträchtigen würden. Diese Begründung wird von der Rechtsprechung als Rechtfertigung für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb anerkannt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Upgrade des SWE-Leitstellensystems
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.psi.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland