Hellingskampschule – Neubau/Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5513
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Hellingskampschule – Neubau/Gerüstbauarbeiten
— ca. 3 550 qm Arbeits- und Schutzgerüst als langorientiertes Standgerüst aufbauen,
— ca. 30 m Treppenturm aufstellen,
— ca. 1 725 m Gerüstverbreiterung montieren,
— ca. 380 m Fanggerüst,
— ca. 380 qm Arbeitsgerüst im Treppenhaus aufstellen,
— ca. 3 675 cbm Raumgerüst Lastklasse 3 aufstellen.
Hellingskampschule
Herforder Straße 263
33609 Bielefeld
— ca. 3 550 qm Arbeits- und Schutzgerüst als langorientiertes Standgerüst aufbauen,
— ca. 30 m Treppenturm aufstellen,
— ca. 1 725 m Gerüstverbreiterung montieren,
— ca. 380 m Fanggerüst,
— ca. 380 qm Arbeitsgerüst im Treppenhaus aufstellen,
— ca. 3 675 cbm Raumgerüst Lastklasse 3 aufstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen/Nachweise einzureichen:
1.Erklärung, ob der Bieter im Handelsregister, in der Handwerksrolle, der Industrie- und Handelskammer oder in vergleichbaren Registern der Herkunftsländer der Bieter eingetragen ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe/vor Auftragserteilung vom Bieter folgende Angaben zu verlangen:
1. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer (oder vergleichbare Register der Herkunftsländer der Bieter).
Allgemein:
Die Erklärungen/Nachweise sind vom Hauptunternehmer und ggf. vom Unterauftragnehmer einzureichen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen/Nachweise einzureichen:
1. Angabe über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Erklärung, ob für das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde.
3. Erklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
4. Erklärung, ob für das Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
5. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt
Worden ist.
6. Erklärung, ob der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen wurde.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe/vor Auftragserteilung vom Bieter folgende Angaben zu verlangen:
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (oder vergleichbare Nachweise der Herkunftsländer der Bieter).
2. Bescheinigung in Steuersachen (oder vergleichbare Nachweise der Herkunftsländer der Bieter).
Allgemein:
Die Erklärungen/Nachweise sind vom Hauptunternehmer und ggf. vom Unterauftragnehmer einzureichen.
1. Vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 1 Mio. EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 0,5 Mio. EUR pro Schadensfall bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Mitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen/Nachweise einzureichen:
1. Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen vom Bieter ausgeführt worden sind.
2. Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
3. Erklärung des Bieters, ob und welcher Kapazitäten anderer Unternehmen er sich bei der Erfüllung des Auftrages bedient.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsabgabe/vor Auftragserteilung vom Bieter folgende Angaben zu verlangen:
1. Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistungen, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Benennung des Leistungsumfangs, Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitskräfte.
2. Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Allgemein:
Die Erklärungen/Nachweise sind vom Hauptunternehmer und ggf. vom Unterauftragnehmer einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Bielefeld führt das Vergabeverfahren über das zentrale Vergabeportal „Vergabe – Westfalen“ nach den Bestimmungen der VOB durch. Die Unterlagen zur Angebotserstellung können ausschließlich elektronisch abgefordert und Angebote bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch eingestellt werden. (Ein Zusenden der Unterlagen u./o. eine Einreichung von Angebotsunterlagen per Post ist nicht möglich.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das bekannte Vergabeportal.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9UXW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 101a GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gem. § 107 Abs. 3 GWB:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.