Beschaffung von mobilen Endgeräten für Schulen der Stadt Siegen Referenznummer der Bekanntmachung: 013_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 271 / 404-3267
Fax: +49 271 / 404-3323
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von mobilen Endgeräten für Schulen der Stadt Siegen
Es sollen insgesamt 250 Tablets/Laptops für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer beschafft werden.
Mobiles Endgerät — Standard Tablet und Zubehör.
Siegen
— 70 Stück Standard-Tablets, mind. 10,2 Zoll (z. B. Apple iPad 7. Generation oder gleichwertig),
— 70 Stück stoßfeste Schutzhüllen.
Mobiles Endgerät — Standard Notebook
Siegen
— 160 Stück Standard Notebooks, mind. 15,6 Zoll (z. B. Lenovo ThinkPad E15 Gen2 Intel Core i3-1115G4, 256GB PCIe-NVMe SSD 8GB DDR4 inkl. Windows 10 oder gleichwertig).
Mobiles Endgerät und Zubehör Windows Tablet
Siegen
— 20 Stück Windows Tablets, mind. 10,5 Zoll (z. B. Microsoft Surface Go 2 10,5" 4425Y 4GB/64GB SSD oder gleichwertig),
— 20 Stück stoßfeste Schutzhüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die aktuelle Beschulungssituation in der Corona-Pandemie, die drohenden Schließungen von Klassen oder kompletten Schulen und die daraus resultierende Homeschooling-Situation machen es zwingend erforderlich, die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten auszustatten, um sie schnellstmöglich in die Lage zu versetzen, Unterricht durchführen bzw. am Unterricht teilnehmen zu können. Dieser Bedarf ist schnellstmöglich abzudecken, auch vor dem Hintergrund, dass aufgrund positiver Coronafälle immer wieder einzelne Schulklassen oder auch ganze Schulen wegen Quarantäne geschlossen werden müssen. Bei den nunmehr erfolgten äußerst kurzfristigen Beschaffungen handelt es sich um absolute Ausnahmefälle, die der nicht vorhersehbaren Andauer der Pandemie geschuldet sind. Insoweit liegt absolute Schuldlosigkeit hinsichtlich der Vorhersehbarkeit vor. Zudem gibt es keinen anderen Weg, das Problem zu lösen, weil auch keinerlei alternative Ersatzlösungen möglich sind.
Aufgrund der dargestellten Situation wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV durchgeführt, gestützt auf Ziffer 2.2.1 des gemeinsamen Runderlasses „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 27. März 2020.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobiles Endgerät — Standard Tablet und Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meschede
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59872
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobiles Endgerät — Standard Notebook
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobiles Endgerät und Zubehör Windows Tablet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meschede
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59872
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Entsprechend den Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]