Generalplanung Neubau Gebäude R.5 Universität Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: GP-2021-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA41
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Neubau Gebäude R.5 Universität Bielefeld
Generalplanerleistungen für den Neubau des Gebäudes R.5 der Universität Bielefeld (medizinisches Forschungsgebäude).
Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld
Auf dem Universitätscampus Bielefeld findet die bauliche Realisierung der neu gegründeten medizinischen Fakultät statt. Das neu zu planende Gebäude R.5 „medizinisches Forschungsgebäude“ ist eines der Gebäude, die auf dem Medizincampus errichtet werden. Der Neubau soll bis zum 2. Quartal 2024 fertiggestellt sein. In dem Gebäude sollen Büroflächen (NUF ca. 1 029 m2), Praktikumslabore, Chemie, Biologie (NUF ca. 792 m2), Laboratorien Biologie (NUF 851 m2), Seminarräume (NUF ca. 643 m2), Skills Lab (NUF ca. 1 600 m2) und ein Gastronomiebereich (NUF ca. 900 m2) untergebracht werden. Der Auftraggeber benötigt zur Unterstützung der Vorbereitung, Planung und Umsetzung des Neubauvorhabens auf dem Universitätscampus Süd der Universität Bielefeld Unterstützung durch einen Generaplaner. Der Generalplaner übernimmt die kompletten Planungsleistungen, die für die Realisierung des Gebäudes R.5 erforderlich sind. Er beauftragt, integriert und koordiniert alle einzelnen Planer-und Sachverständigenleistungen sowie sonstige Leistungen, die für den Planungs- und Umsetzungsprozess erforderlich sind. Der Generalplaner stimmt sich insoweit mit dem vom Auftraggeber noch zu beauftragenden übergeordneten Projektsteuerer ab. Der Generalplaner hat die Leistungen gem. den Leistungsbildern der HOAI 2021 sowie der AHO, Heft 17 (Brandschutz) zu erbringen. Der Generalplaner hat u.a. die Objektplanung Gebäude und Freianlagen, die Fachplanung Tragwerk, die Fachplanung technische Ausrüstung sowie die Beratungsleistungen für Bauphysik und Brandschutz zu erbringen. Darüber hinaus ist er übergeordnet für den Koordinierungs-, Kontroll- und Abstimmungsprozess aller am Projekt Beteiligten verantwortlich. Die bauliche Realisierung wird voraussichtlich gewerkeweise erfolgen.
Die Bewerber, die die Mindestkriterien (min. 2 vergleichbare Referenzprojekte, vgl. III.1.3) erfüllen, werden hinsichtlich ihrer Eignung auf Grundlage der Wertungskriterien / Bepunktung gem. den Bewerbungsbedingungen bewertet. Die 3/4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit von Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen Bewerbern nach dem Losverfahren. Die Teilnahmeanträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
— Gesamtumsatz Objektplanung (2018, 2019, 2020),
— Gesamtumsatz TGA-Planung (2018, 2019, 2020),
— Anzahl Beschäftigte Objektplanung (2018, 2019, 2020),
— Anzahl Beschäftigte TGA-Planung (2018, 2019, 2020),
— Anzahl Führungskräfte Objektplanung (2018, 2019, 2020),
— Projektreferenzen (Nutzungsart, Hauptnutzfläche, Investitionskosten).
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen, im Falle von Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
— Eigenerklärung Ausschlusskriterien (VHB NRW 521 EU).
Sofern einschlägig (Nachunternehmer / Eignungsleihe), sind folgende Erklärungen einzureichen:
Sofern einschlägig (Nachunternehmer / Eignungsleihe), sind folgende Erklärungen einzureichen:
— Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft (VHB NRW 531 EU),
— Eigenerklärung Eignungsleihe (VHB NRW 532 EU),
— Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (VHB NRW 533 EU).
Für den Nachweis der Eignung (Bewerber und ggf. Nachunternehmer / Eignungsleiher).
— Bewerberformulare A 1.1. bis A 1.4.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) für Objektplanung und TGA-Planung,
— Bestätigung des Vorliegens einer ausreichenden Haft- / Berufshaftpflichtversicherung (Bewerberformular A 1.4).
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— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
— Angabe der Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) für Objektplanung und TGA-Planung,
— Angabe Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) für die Objektplanung,
— Referenzprojekte für vergleichbare Generalplanerleistungen in den letzten 5 Jahren (2015 bis 2020), die im Hinblick auf die Vergleichbarkeit folgende Anforderungen erfüllen müssen:
— Erbringung von Generalplanerleistungen, mindestens Leistungen der Objektplanung und TGA-Planung sowie von Koordinierungs-, Kontroll- und Abstimmungsleistungen in einem Projekt,
— Hochbauprojekt mit komplexen Planungsanforderungen, d.h. mindestens Honorarzone IV (hohe Anforderungen, gem. § 35 HOAI 2021),
— Hauptnutzfläche von mindestens 3 000 m2 (NUF 1-6, DIN 277),
— Investitionskosten für die Kostengruppen 200, 300, 400 und 500 (DIN 276) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto).
Der Auftraggeber fordert für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, mindestens die Vorlage von 2 vergleichbaren Referenzen für Generaplanerleistungen, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden gemäß den Wertungskriterien in den Bewerbungsbedingungen (vgl. Vergabeunterlagen) gewertet und die Bewerber, deren Teilnahmeanträge die höchste Punktzahl erreichen und die Ränge 1-5 belegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHD4MZ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
5 / 5 oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
— die vorstehend genannten Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information des betroffenen Bieters und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrag, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).