Abschluss von Dienstleistungsverträgen für die Durchführung bedarfsbezogener Unterhaltsreinigungen an mehreren Standorten der AOK Nordwest (SR Münsterland) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-03-26-NW-PEN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von Dienstleistungsverträgen für die Durchführung bedarfsbezogener Unterhaltsreinigungen an mehreren Standorten der AOK Nordwest (SR Münsterland)
Unterhaltsreinigung an mehreren Standorte der Serviceregion Münsterland.
— Los 1: Kundencenter Rheine, Herrenschreiberstr. 25, 48431 Rheine,
— Los 2: Kundencenter Emsdetten, Kolpingstraße 56, 48282 Emsdetten,
— Los 3: Fachzentrum Steinfurt, Leerer Straße 14, 48565 Steinfurt,
— Los 4: Kundencenter/Fachzentrum Steinfurt, Alexander-Koenig-Str. 17, 48565 Steinfurt,
— Los 5: Kundencenter/Fachzentrum Bocholt, Hohenstaufenstraße 12, 46395 Bocholt,
— Los 6: Kundencenter Ibbenbüren, Alte Münsterstr. 25, 49479 Ibbenbüren.
Kundencenter Rheine
AOK Nordwest, Kundencenter Rheine
48431 Rheine
Die zu reinigenden Flächen am Standort Rheine haben insgesamt folgenden Umfang:
— Keller: 264,06 m2 – 22 Räume,
— Erdgeschoss: 307,63 m2 – 17 Räume,
— OG: 274,79 m2 – 22 Räume,
— OG: 198,40 m2 – 16 Räume.
Die geschätzte Stundenanzahl pro Jahr ergibt sich aus 100 Stunden Urlaubsvertretung der internen Reinigungskraft und 745 Stunden für die dauerhafte Reinigung und beruht auf aktuellen Werten. Die tatsächliche Stundenanzahl kann allerdings von diesem Wert abweichen.
Der Vertrag beginnt am 1.7.2021 und endet erstmalig zum 30.6.2023. Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Die Verträge enden ohne besondere Kündigung am 30.6.2025.
Ortsbegehungen werden, soweit dies gesetzlich zu den genannten Terminen möglich ist und unter Einhaltung entsprechender Hygiene- und Sicherheitsvorschriften (wie das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske, Abstandsregelungen, ohne Erkältungssymptome…) angeboten:
Termine: 12.4.2021 bis 23.4.2021, während der Geschäftszeiten.
Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Die Anmeldung sollte spätestens 48 Stunden (Mo-Fr) vor Besichtigungstermin bei der Auftraggeberin vorliegen. Das Anmeldeformular (Anlage 11) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bitte beachten Sie hierzu auch Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen.
Kundencenter Emsdetten
AOK Nordwest, Kundencenter Rheine
48282 Emsdetten
Die zu reinigenden Flächen am Standort Emsdetten haben insgesamt folgenden Umfang:
— Keller: 116,63 m2 – 12 Räume,
— Erdgeschoss: 136,33 – 6 Räume,
— OG: 126,59 m2 – 22 Räume,
— OG: 125,90 m2 – 9 Räume.
Die geschätzte Stundenanzahl pro Jahr (100 Stunden) beruht auf aktuellen Werten, die tatsächliche Stundenanzahl kann allerdings von diesem Wert abweichen.
Der Vertrag beginnt am 1.7.2021 und endet erstmalig zum 30.6.2023. Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Die Verträge enden ohne besondere Kündigung am 30.6.2025.
Ortsbegehungen werden, soweit dies gesetzlich zu den genannten Terminen möglich ist und unter Einhaltung entsprechender Hygiene- und Sicherheitsvorschriften (wie das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske, Abstandsregelungen, ohne Erkältungssymptome...) angeboten:
Termine: 12.4.2021 bis 23.4.2021, während der Geschäftszeiten.
Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Die Anmeldung sollte spätestens 48 Stunden (Mo-Fr) vor Besichtigungstermin bei der Auftraggeberin vorliegen. Das Anmeldeformular (Anlage 11) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bitte beachten Sie hierzu auch Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen.
Fachzentrum Steinfurt
AOK Nordwest, Kundencenter Rheine
Leerer Straße 14
48565 Steinfurt
Die zu reinigenden Flächen am Standort Steinfurt, Leerer Straße 14 haben insgesamt folgenden Umfang:
— OG: 252,71 m2 – 22 Räume,
— OG: 197,24 m2 – 16 Räume.
Die geschätzte Stundenanzahl (498 Stunden/pro Jahr) beruht auf aktuellen Werten, die tatsächliche Stundenanzahl kann allerdings von diesem Wert abweichen.
Der Vertrag beginnt am 1.7.2021 und endet erstmalig zum 30.6.2023. Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Die Verträge enden ohne besondere Kündigung am 30.6.2025.
Ortsbegehungen werden, soweit dies gesetzlich zu den genannten Terminen möglich ist und unter Einhaltung entsprechender Hygiene- und Sicherheitsvorschriften (wie das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske, Abstandsregelungen, ohne Erkältungssymptome...) angeboten:
Termine: 12.4.2021 bis 23.4.2021, während der Geschäftszeiten.
Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Die Anmeldung sollte spätestens 48 Stunden (Mo-Fr) vor Besichtigungstermin bei der Auftraggeberin vorliegen. Das Anmeldeformular (Anlage 11) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bitte beachten Sie hierzu auch Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen.
Kundencenter/Fachzentrum Steinfurt
AOK Nordwest, Kundencenter Rheine
Alexander-Koenig-Str. 17
48282 Steinfurt
Die zu reinigenden Flächen am Standort Steinfurt, Alexander-Koenig-Str. 17 haben insgesamt folgenden Umfang:
— Keller: 356,99 m2 – 20 Räume,
— Erdgeschoss: 401,40 m2 – 26 Räume,
— OG: 393,25 m2 – 29 Räume,
— OG: 397,64 m2 – 28 Räume,
— OG: 288,83 m2 – 16 Räume.
Die geschätzte Stundenanzahl pro Jahr ergibt sich aus 270 Stunden Urlaubsvertretung und 747 Stunden für die dauerhafte Reinigung und beruht auf aktuellen Werten. Die tatsächliche Stundenanzahl kann allerdings von diesem Wert abweichen.
Der Vertrag beginnt am 1.7.2021 und endet erstmalig zum 30.6.2023. Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Die Verträge enden ohne besondere Kündigung am 30.6.2025.
Ortsbegehungen werden, soweit dies gesetzlich zu den genannten Terminen möglich ist und unter Einhaltung entsprechender Hygiene- und Sicherheitsvorschriften (wie das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske, Abstandsregelungen, ohne Erkältungssymptome...) angeboten:
Termine: 12.4.2021 bis 23.4.2021, während der Geschäftszeiten.
Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Die Anmeldung sollte spätestens 48 Stunden (Mo-Fr) vor Besichtigungstermin bei der Auftraggeberin vorliegen. Das Anmeldeformular (Anlage 11) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bitte beachten Sie hierzu auch Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen.
Kundencenter/Fachzentrum Bocholt
AOK Nordwest, Kundencenter Rheine
46395 Bocholt
Die zu reinigenden Flächen am Standort Bocholt haben insgesamt folgenden Umfang:
— Keller: 526,35 m2 – 28 Räume,
— Erdgeschoss: 568,66 m2 – 28 Räume,
— OG: 297,23 m2 – 25 Räume,
— OG: 277,90 m2 – 18 Räume.
Die geschätzte Stundenanzahl (330 Stunden pro Jahr) beruht auf aktuellen Werten, die tatsächliche Stundenanzahl kann allerdings von diesem Wert abweichen.
Der Vertrag beginnt am 1.7.2021 und endet erstmalig zum 30.6.2023. Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Die Verträge enden ohne besondere Kündigung am 30.6.2025.
Ortsbegehungen werden, soweit dies gesetzlich zu den genannten Terminen möglich ist und unter Einhaltung entsprechender Hygiene- und Sicherheitsvorschriften (wie das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske, Abstandsregelungen, ohne Erkältungssymptome...) angeboten:
Termine: 12.4.2021 bis 23.4.2021, während der Geschäftszeiten.
Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Die Anmeldung sollte spätestens 48 Stunden (Mo-Fr) vor Besichtigungstermin bei der Auftraggeberin vorliegen. Das Anmeldeformular (Anlage 11) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bitte beachten Sie hierzu auch Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen.
Kundencenter Ibbenbüren
AOK Nordwest, Kundencenter Kundencenter Ibbenbüren
49479 Ibbenbüren
Die zu reinigenden Flächen am Standort Ibbenbüren haben insgesamt folgenden Umfang:
— Keller: 279,12 m2 – 13 Räume,
— Erdgeschoss: 367,92 m2 – 17 Räume,
— OG: 254,50 m2 – 19 Räume,
— OG: 214,93 m2 – 20 Räume.
Die geschätzte Stundenanzahl für das Jahr 2021: 80 Stunden und ab 2022: 460 Stunden pro Jahr beruht auf aktuellen Werten, die tatsächliche Stundenanzahl kann allerdings von diesem Wert abweichen.
Der Vertrag beginnt am 1.7.2021 und endet erstmalig zum 30.6.2023. Die Vertragszeiten verlängern sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate automatisch, soweit nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Die Verträge enden ohne besondere Kündigung am 30.6.2025.
Ortsbegehungen werden, soweit dies gesetzlich zu den genannten Terminen möglich ist und unter Einhaltung entsprechender Hygiene- und Sicherheitsvorschriften (wie das Tragen einer OP- oder FFP2-Maske, Abstandsregelungen, ohne Erkältungssymptome...) angeboten:
Termine: 12.4.2021 bis 23.4.2021, während der Geschäftszeiten.
Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Die Anmeldung sollte spätestens 48 Stunden (Mo-Fr) vor Besichtigungstermin bei der Auftraggeberin vorliegen. Das Anmeldeformular (Anlage 11) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bitte beachten Sie hierzu auch Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein
Vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
3. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ und die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind
Folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ und die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Es sind mindestens 2 Referenzen, deren Dienstleistungsaufträge innerhalb der letzten 3 Jahre, nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, anzugeben. Vergleichbar sind Referenzen, die eine tägliche Reinigung von mindestens 200 qm Büroflächen nachweisen und mindestens über einen Leistungszeitraum von 12 Monaten erbracht wurden.
Zwingend anzugeben sind, Angaben zum Auftraggeber (Ansprechpartner/in, inkl. Telefonnummer), Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Vertragslaufzeit.
Der angegebene Leistungszeitraum (nicht Vertragslaufzeit) von mindestens 12 Monaten darf nicht über das Datum der Angebotsfrist hinausgehen. Referenzen deren Leistungszeitraum über diese Frist hinausgehen, erfüllen nicht die Anforderungen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Auftragnehmer weist spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 2 Millionen EUR und Vermögensschäden (inkl. Datenschutz gem. den Datenschutzbestimmen) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und den Verlust von Schlüsseln ([Betrag gelöscht] EUR) pro Kalenderjahr abdeckt.
Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge/Einzelabrufe aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis für die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD1BC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.