Interessenbekundungsverfahren Ankauf eines Teilareals der Konversionsfläche Javelin Barracks Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 226-554402
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederkrüchten
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41372
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ege-elmpt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interessenbekundungsverfahren Ankauf eines Teilareals der Konversionsfläche Javelin Barracks
Auf dem Gelände des ehemaligen Militärflughafens „Javelin Barracks“ soll auf einem Teilareal mit einer Größe von ca. 150 ha eine Gewerbe- und Industriefläche entstehen. Die derzeitige Eigentümerin des Grundstücks ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Der Besitz der Flächen ist zum Jahresende 2015, nach Abzug der britischen Streitkräfte, an die BImA übergegangen. Mit dem Ziel eine Entwicklung und Nachnutzung des Areals anzustoßen, wurde die kommunale Entwicklungsgesellschaft Energie- und Gewerbepark Elmpt mbH (EGE) gegründet. Diese besitzt gegenüber dem derzeitigen Eigentümer eine schriftlich bestätigte Erstzugriffsoption. Nach Erwerb durch die EGE soll das Areal an einen Investor (weiter)veräußert werden. Näheres zur Liegenschaft ist dem Teaser mit den short facts zu entnehmen, welches unter dem Link http://download.ege-elmpt.de/Teaser.pdf abgerufen werden kann.
Das gesamte Areal der Javelin Barracks umfasst ca. 880 ha. Das zu veräußernde Teilareal hat eine Größe von ca.150 ha und ist mit unmittelbarer Autobahnanbindung im Norden des Gesamtareals angesiedelt. Durch die Vornutzung des Areals als Flughafen befinden sich auf der Fläche derzeit noch die dazugehörigen Anlagen, wie zum Beispiel Bunker- und Shelteranlagen, Wohn- und Mannschaftsunterkünfte, Versorgungseinrichtungen, sowie Sportplätze. Die Größe des Kaufgegenstands ist bei Bedarf auf maximal ca. 170-180 ha erweiterbar. Aufgrund der guten infrastrukturellen Anbindung,seiner Größe und Lage eignet sich dieses Areal ideal für eine gewerbliche und industrielle Nutzung. Regionalplanerisch ist das Teilareal als Gewerbe- und Industriefläche vorgesehen.Die derzeitige Eigentümerin des Grundstücks ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die kommunale Entwicklungsgesellschaft Energie- und Gewerbepark Elmpt mbH (EGE) besitzt gegenüber der derzeitigen Eigentümerin eine schriftlich bestätigte Erstzugriffsoption. Nach Erwerb durch die EGE soll das Areal an einen Investor (weiter)veräußert werden.Vorliegend handelt es sich nicht um ein Vergabeverfahren nach den Vorschriften des allgemeinen Vergaberechts. Die öffentliche Bekanntmachung der Veräußerungsabsicht und die strukturierte Durchführung des Prozesses dienen alleine der Transparenz. Vergaberechtliche Vorschriften kommen damit nicht zur Anwendung. Die Angaben in der Bekanntmachung und den bereitgestellten Unterlagen stellen auch kein rechtsgeschäftliches Angebot zur Veräußerung der Liegenschaft dar. Hieraus ergibt sich keine Verpflichtung zum Verkauf der Grundstücke. Die EGE behält sich vor, das Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden oder die Verfahrensweise zu ändern. Interessenten können aus dem Verfahren keine Rechtsansprüche gegen EGE oder BImA ableiten, insbesondere nicht auf Teilnahme am Verfahren, Durchführung des Verfahrens in bestimmter Form oder Schadensersatzansprüche wegen Nichtberücksichtigung oder Abbruch des Verfahrens. Interessenten steht auch kein Anspruch auf Vergütung oder Aufwendungsersatz für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zu.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorliegend handelt es sich nicht um ein Vergabeverfahren nach den Vorschriften des allgemeinen Vergaberechts, insbesondere der Richtlinie 2014/24/EU, des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Es wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt mit dem Ziel, das zuvor beschriebene Teilareal zu veräußern. Die öffentliche Bekanntmachung der Veräußerungsabsicht und die strukturierte Durchführung des Prozesses dienen alleine der Transparenz. Vergaberechtliche Vorschriften kommen damit nicht zur Anwendung.
Der unter Ziffer II.1.7) und unter Ziffer V.2.4) angegebene Wert entspricht dem derzeit gültigen Schwellenwert i.S.d § 106 Abs. 1 GWB und nicht den tatsächlichen Werten. Der Wert unter Ziffer V.2.4) unterliegt einer Geheimhaltungspflicht.
Ort: Unterfällt nicht dem Vergaberecht
Land: Deutschland
Ort: Unterfällt nicht dem Vergaberecht
Land: Deutschland
Ein Rechtsbehelfs- oder vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren ist nicht statthaft, die entsprechenden Vorschriften des 4. Teils des GWB bzw. der ZPO kommen nicht zur Anwendung.Vorliegend handelt es sich nicht um ein Vergabeverfahren nach den Vorschriften des allgemeinen Vergaberechts, insbesondere der Richtlinie 2014/24/EU, des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Es wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt mit dem Ziel, das zuvor beschriebene Teilareal zu veräußern. Die öffentliche Bekanntmachung der Veräußerungsabsicht und die strukturierte Durchführung des Prozesses dienen alleine der Transparenz. Vergaberechtliche Vorschriften kommen damit nicht zur Anwendung.