1. Teil Sicherheitsdienstleistungen Impfzentrum Herne Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2021-0002
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 2323 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herne.de
Abschnitt II: Gegenstand
1. Teil Sicherheitsdienstleistungen Impfzentrum Herne
Die Stadt Herne betreibt ein sog. Corona-Impfzentrum. Gegenstand der hier zu vergebenden Leistungen sind Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung des Impfzentrums nebst Außenfläche.
Aufgabe des künftigen Auftragnehmers ist der Schutz von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum der Patienten, deren Begleitpersonen und des vor Ort im Impfzentrum eingesetzten (medizinischen) Personals sowie die Aufrechterhaltung und Herstellung von Ordnung und Sicherheit, das Erkennen und Abwenden von Gefahren und Schäden einschließlich der Überwachung bzw. der Regelung des Personenverkehrs sowie der Überwachung der Einhaltung der jeweils aktuell gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) im Impfzentrum und auf der dazugehörigen 70 Quadratmeter großen Außenfläche.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Jahren (seit 1.1.2018) über die Erbringung von vergleichbaren oder ähnlichen Sicherheitsdienstleistungen in vergleichbaren Objekten mit 7 Tage/ 24h-Bewachung verfügen. Als vergleichbar werden dabei nur solche Sicherheitsleistungen angesehen, die den dauerhaften Einsatz in Objekten mit starkfrequentierten Besucherbereichen, möglichst mit medizinischem Hintergrund und / oder unter Beachtung von Hygienevorgaben, betreffen.
Die vorgelegten Referenzen dürfen nur Aufträge betreffen, die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft hauptverantwortlich mit eigenem Personal erbracht wurden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über Referenzen aus den letzten 3 Jahren (seit 1.1.2018) über die Erbringung von vergleichbaren oder ähnlichen Sicherheitsdienstleistungen in vergleichbaren Objekten mit 7 Tage/ 24h-Bewachung verfügen. Als vergleichbar werden dabei nur solche Sicherheitsleistungen angesehen, die den dauerhaften Einsatz in Objekten mit starkfrequentierten Besucherbereichen, möglichst mit medizinischem Hintergrund und / oder unter Beachtung von Hygienevorgaben, betreffen.
Dabei muss:
— mindestens eine Referenz die Erbringung von vergleichbaren oder ähnlichen Sicherheitsdienstleistungen in vergleichbaren Objekten mit 7 Tage/24h-Bewachung umfassen und
— mindestens eine Referenz muss den dauerhaften Einsatz in Objekten mit starkfrequentiertem Besucherbereich und möglichst mit medizinischem Hintergrund und/oder unter Beachtung von Hygienevorgaben, umfassen.
Durch die vorgelegten Referenzen sind die Mindeststandards insgesamt zu erfüllen. D. h. der Nachweis kann jeweils durch eine oder durch Vorlage mehrerer Referenzen erbracht werden.
Die vorgelegten Referenzen dürfen nur Aufträge betreffen, die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft hauptverantwortlich mit eigenem Personal erbracht wurden.