EGU Oberhausen – Marktraumumstellung Erdgas: Technisches Projektmanagement, Erhebung und Anpassung von Gasverbrauchsgeräten und Qualitätssicherung der Erhebung und Anpassung Referenznummer der Bekanntmachung: 03918-20
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46045
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ob-netz.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beckerbuettnerheld.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
EGU Oberhausen – Marktraumumstellung Erdgas: Technisches Projektmanagement, Erhebung und Anpassung von Gasverbrauchsgeräten und Qualitätssicherung der Erhebung und Anpassung
Der Auftraggeber plant die Anpassung von Gasgeräten in seinem Gasversorgungsgebiet von Erdgas L auf Erdgas H. Dies betrifft insgesamt ca. 31 600 Marktlokationen bzw. ca. 37 920 Geräte (bei einem Faktor von 1, 2 Geräten pro SLP-Marktlokation) mit 4 Schaltterminen in 2027.
Es wird sowohl ein technischer Projektmanager für den Auftraggeber gesucht, als auch Dienstleister für die weiteren Leistungen Erhebung und Anpassung sowie Qualitätssicherung. Weitere Einzelheiten zu den Netzdaten und den Schaltterminen werden in den „Bewerbungsbedingungen“ erläutert, die gemäß Punkt I.3 abrufbar sind.
Grundlage der Leistungen sind u. a. die entsprechenden DVGW Regelwerke (u. a. G 680 (A), 03/2020, G 676-B1, 10/2011, G 695 (A), 03/2019, G 106 (M), 08/2017 und G 107 (M), 02/2020), maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
Fachlos 1 – Technisches Projektmanagement (TPM)
46045 Oberhausen
Zum TPM gehört u. a. die verantwortliche Organisation und Begleitung aller für die erfolgreiche Durchführung der Anpassung notwendigen Prozesse, insbesondere in Bezug auf die zu erhebenden und anzupassenden Geräte (privat, gewerblich, industriell), die Planung und die Koordination aller involvierten Dienstleister, die Stellung des IT-Systems, die Materialwirtschaft sowie die Kommunikation mit den Kunden.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %,
2. Technische Leistungsfähigkeit 70 % vgl. für weitere Erklärung unten unter III.1.4).
Fachlos 2 – Erhebung und Anpassung (EA) mit je ca. 10 600 Marktlokationen und ca. 12 800 Gasverbrauchsgeräten (GVG)
46045 Oberhausen
Unter die Erhebungsleistungen fallen u. a. die vollständige Erfassung von in dem Versorgungsgebiet des Auftraggebers befindlichen GVG (privat, gewerblich, industriell), die Überprüfung der Geräte auf Mängel, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten. Unter die Anpassungsleistungen fallen u. a. die Anpassung von in dem Versorgungsgebiet des Auftraggebers befindlichen GVG unter der Berücksichtigung der notwendigen zeitlichen, technischen und logistischen Vorgaben, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %,
2. Technische Leistungsfähigkeit 70 % vgl. für weitere Erklärung unten unter III.1.4).
Fachlos 2 – Erhebung und Anpassung (EA) mit je ca. 10 600 Marktlokationen und ca. 12 800 Gasverbrauchsgeräten (GVG)
46045 Oberhausen
Unter die Erhebungsleistungen fallen u. a. die vollständige Erfassung von in dem Versorgungsgebiet des Auftraggebers befindlichen GVG (privat, gewerblich, industriell), die Überprüfung der Geräte auf Mängel, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten. Unter die Anpassungsleistungen fallen u. a. die Anpassung von in dem Versorgungsgebiet des Auftraggebers befindlichen GVG unter der Berücksichtigung der notwendigen zeitlichen, technischen und logistischen Vorgaben, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %,
2. Technische Leistungsfähigkeit 70 % vgl. für weitere Erklärung unten unter III.1.4).
Fachlos 2 – Erhebung und Anpassung (EA) mit je ca. 10 600 Marktlokationen und ca. 12 800 Gasverbrauchsgeräten (GVG)
46045 Oberhausen
Unter die Erhebungsleistungen fallen u. a. die vollständige Erfassung von in dem Versorgungsgebiet des Auftraggebers befindlichen GVG (privat, gewerblich, industriell), die Überprüfung der Geräte auf Mängel, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten. Unter die Anpassungsleistungen fallen u. a. die Anpassung von in dem Versorgungsgebiet des Auftraggebers befindlichen GVG unter der Berücksichtigung der notwendigen zeitlichen, technischen und logistischen Vorgaben, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %,
2. Technische Leistungsfähigkeit 70 % vgl. für weitere Erklärung unten unter III.1.4).
Fachlos 3 – Qualitätssicherung der Erhebung und Anpassung (QS)
46045 Oberhausen
Unter die Dienstleistung der QS fallen die anteilige unmittelbare Kontrolle der jeweils durchgeführten Erhebungs- und/oder Anpassungsprozesse gemäß den zeitlichen und technischen Vorgaben, die lückenlose Dokumentation sowie die statistische Auswertung aller durchgeführten Aktivitäten. Die Leistung ist (mit Zeitversatz) parallel zu den der Erhebung und Anpassung vorgegebenen Zeiten zu erbringen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 30 %,
2. Technische Leistungsfähigkeit 70 % vgl. für weitere Erklärung unten unter III.1.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWG, § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert einzureichen,
b) Nachweis über eine gültige Zertifizierung des DVGW (Anwendungsbereich Wartungs-/Umbauunternehmen für Gasgeräte nach DVGW G676 B1) in Bezug auf das jeweilige Fachlos (TPM/EA/QS) oder eine gleichwertige Bescheinigung von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
c) Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung.
a) Angabe der Unternehmensform und Angabe allgemeiner Anmerkungen zum Unternehmen mit Bezug zur jeweiligen ausgeschriebenen Dienstleistung,
b) Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Erdgasumstellung) für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020,
c) Vorlage einer Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftei, z. B. Creditreform (nicht älter als 6 Monate, Stichtag: Datum der Veröffentlichung) - oder, falls nicht vorhanden: eine Auskunft eines zuständigen Kreditinstituts und ein aktueller Handelsregisterauszug (jeweils nicht älter als 6 Monate, Stichtag: Datum der Veröffentlichung).
Auch bei konzernverbundenen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen, auf das der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Bezug nimmt, eine Verpflichtungserklärung vorlegt und sich damit verpflichtet, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers in vollem Umfang einzustehen, sowie nachweist, dass es tatsächlich über die Mittel zur Ausführung des Auftrags verfügt (sog. Eignungsleihe) Zudem hat das die Eignung leihende Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziff. III.1.1)) vorzulegen.
a) Referenzen im Bereich der Marktraumumstellung in Bezug auf das jeweilige Fachlos (TPM, EA, QS), ggf. vergleichbare Referenzprojekte (vgl. dazu unten III. 1.4),
b) Angabe des Auftragsteils, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll.
Auch bei konzernverbundenen Unternehmen müssen sich die Eignungsnachweise auf das Bewerberunternehmen selbst und nicht auf konzernzugehörige Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen beziehen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen, auf das der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Bezug nimmt, eine Verpflichtungserklärung vorlegt und sich damit verpflichtet, für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bewerbers in vollem Umfang einzustehen, sowie nachweist, dass es tatsächlich über die Mittel zur Ausführung des Auftrags verfügt (sog. Eignungsleihe) Zudem hat das die Eignung leihende Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (vgl. Ziff. III.1.1)) vorzulegen.
Jeder Bewerber kann sich auf alle Fachlose bewerben.
Bewerber für das Fachlos 2 (EA) können sich auf alle Teillose bewerben, der Zuschlag wird jedoch nur auf maximal ein Teillos erteilt. Der Auftrag für das Fachlos 2 soll an 3 Bewerber vergeben werden.
Der Auftraggeber sucht einen Dienstleister für das Fachlos 1 (TPM) und einen Dienstleister für das Fachlos 3 (QS).
Der Zuschlag in den Fach- und Teillosen erfolgt nach der Wirtschaftlichkeit der Angebote.
Ein Zuschlag für das Fachlos 3 kann nicht erteilt werden, wenn ein Bieter den Zuschlag für Fachlos 1 oder Fachlos 2 erhält.
Die weiteren Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es sollen für die 3 Teillose in Fachlos 2 insgesamt voraussichtlich 3 bis 8 Bieter, für das Fachlos 1 und für das Fachlos 3 voraussichtlich 3 bis 5 Bieter in das weitere Verfahren aufgenommen werden, wobei der Auftraggeber sich vorbehält, die Teilnehmeranzahl noch anzupassen. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
Die Auswahl der Bewerber, die am weiteren Verhandlungsverfahren beteiligt werden sollen, erfolgt fachlosspezifisch anhand der objektiven Auswahlkriterien (vgl. auch Ziff. II.2.9) und III.1.4) der Auftragsbekanntmachung) im Rahmen relativer Bewertung.
Dabei gibt es maximal 5 zu vergebende Punkte, die sich wie folgt aufteilen:
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich der Marktraumumstellung für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 (30 %):
Der Gesamtumsatz wird dabei zu 1/3 und der Umsatz im Bereich der Marktraumumstellung zu 2/3 gewertet.
b) Technische Leistungsfähigkeit nach Referenzprojekten im Bereich der Marktraumumstellung in Bezug auf das jeweilige Fachlos (TPM, EA, QS), ggf. vergleichbare Referenzprojekte, (70 %). Anzugeben sind insb. Projektbezeichnung, Art der erbrachten Dienstleistung (TPM, EA, QS), Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, Projektzeitraum, Anzahl der bereits erhobenen bzw. der qualitätsgesicherten GVG in der Erhebungsphase, Anzahl der bereits angepassten bzw. der qualitätsgesicherten GVG in der Anpassungsphase, für Fachlos 1 – TPM: die Angabe der Zählpunkte des Gesamtauftrages, für Fachlos 2 und 3 – EA/QS: die Angabe der GVG des Gesamtauftrages.
Diese werden nach Art, Umfang und Projektstand bewertet.
Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag auf der Grundlage des Formblattes zum Nachweis der Eignung erstellen, das im Vergabeportal abrufbar ist.
Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Entsprechende Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eine besondere Rechtsform wird nicht verlangt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen in ihrem Teilnahmeantrag jedoch einen Vertreter benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt. Zudem müssen sie darlegen, dass sie im Fall der Auftragserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung für die angebotenen Leistungen übernehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erfüllen pro Los mehr Teilnehmer, als in das weitere Verfahren aufgenommen werden sollen, alle Eignungskriterien, wird eine Rangfolge der Teilnahmeanträge gebildet. In der Höhe der Anzahl der Begrenzung der Teilnehmerzahl erhalten die in der Rangfolge erstplatzierten Bewerber die Unterlagen zur Angebotserstellung. Die Bewerber haben zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben – Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Übersetzer) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag auf der Grundlage des Formblattes zum Nachweis der Eignung erstellen.
Die Teilnehmeranträge sind unter Nutzung der Kommunikationsplattform des Vergabeportals abzugeben.
Eine weitere Reduzierung des Bieterfelds im Rahmen des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens bleibt vorbehalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJD153
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
„Hinweis“:
Da der Auftraggeber weder öffentlicher Auftraggeber noch Sektorenauftraggeber ist, finden die vergaberechtlichen Vorschriften gem. GWB, VgV und SektVO keine Anwendung. Nur für Fragen, ob vergaberechtliche Vorschriften dennoch anzuwenden sind, ist die Vergabekammer Rheinland zuständig (vgl. oben VI. 4.1).
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.