Ergebnisorientierte Industriereinigung in Kraftwerksanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-017-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ergebnisorientierte Industriereinigung in Kraftwerksanlagen
Vergeben werden Leistungen im Bereich Gebäudereinigung bzw. Industriereinigung in den nachfolgend aufgeführten 4 Kraftwerken in Düsseldorf.
[Weitere Informationen unter II.2.4) Detaillierte Unterlagen zur Ausschreibung werden nach der Zulassung zum Bieterkreis im Zuge der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.]
Netzgesellschaft Düsseldorf mbH
Höherweg 200
40233 Düsseldorf
Kraftwerke entsprechend Beschreibung
Die Reinigungsleistungen erfolgen in insgesamt 4 Standorten (Kraftwerken). Die Industriereinigung beinhaltet u.a. die Reinigung von Hallen und Außenanlagen. Hier werden insbesondere die Bodenflächen (Maschineneinsatz teilweise möglich), Treppen und die Oberflächen der Industrieanlagen gereinigt. Des Weiteren sind Rohranlage in den Hallen vorhanden. Auch hier sind die Oberflächen zu reinigen. Die Reinigung der Anlagen selbst (außen deren Oberflächen) kommt in größerem Umfang nicht vor, kann aber nach Absprache in Ausnahmefällen zum Leistungsumfang ergänzt werden. Bei den Neuverschmutzungen handelt es sich um Stäube, lose und anhaftende Verschmutzungen im industriellen Bereich (Öle und Baustaub).
— Kraftwerk Lausward Block F, Auf der Lausward 75, 40221 Düsseldorf:
Jahresreinigungsfläche: ca. 800 000 m2,
— Kraftwerk Lausward Block A-E, Auf der Lausward 75, 40221 Düsseldorf:
Jahresreinigungsfläche: ca. 500 000 m2,
— Biomasse-Heizkraftwerk Garath, Frankfurter Straße 209, 40595 Düsseldorf
Jahresreinigungsfläche: ca. 300 000 m2,
— Kraftwerk Flingern, Kettwiger Straße 45, 040233 Düsseldorf
Jahresreinigungsfläche: ca. 350 000 m2.
Der AG hat das Recht den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Erfüllen mehr als 3 Bewerber die Teilnahmebedingungen des AG, kann der AG, im Wege einer differenzierten Eignungsprüfung, die Zahl der Bewerber auf mindestens 3 und maximal 12 reduzieren. Diese Eignungsprüfung erfolgt anhand der Angaben zu den erbrachten Leistungen (Referenzen) gem. Ziffer III.1.3. Hierbei wird als Kriterium die Anzahl vergleichbarer Aufträge geprüft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung).
2. Organigramm der Unternehmensstruktur,
3. Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können,
4. Ausgefülltes Formblatt „Eigenerklärung und Firmeninformationen“ (Anhang zu dieser Bekanntmachung),
5. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften,
6. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung,
7. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter,
8. Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (Creditreform oder D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt,
9. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
10. Kundenreferenzliste aus der hervorgeht, dass der Anbieter diesen Auftrag in Art und Umfang abwickeln kann (unter Nennung der Kurzbeschreibung des Lieferumfangs, des Auftragsvolumens und Namen oder Beschreibung des Auftraggebers).
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt „Teilnahmebedingungen“ aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits in Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder mit Ihrer Bewerbung bereits begleitenden Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn:
— eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
— Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
— Benennung der bevollmächtigten Personen,
— Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
— eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
Vorgelegt und
— jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ZDWP6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.