Betrieb Mietwagenzentrum Flughafen Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: n.n.
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dus.com
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb Mietwagenzentrum Flughafen Düsseldorf
Vergabegegenstand ist die Erbringung von Leistungen zum Betrieb des Mietwagenzentrums am Flughafen Düsseldorf und aller direkt und indirekt damit verbundenen Services. Der Konzessionsgeber stellt dem Konzessionsnehmer die nach heutigen Maßstäben für den Betrieb des Mietwagenzentrums notwendigen Betriebsflächen wie z. B. Waschhallenflächen, Tankstellenflächen, Tankwagenbereitstellungsflächen und Verkehrsflächen zur exklusiven Nutzung zur Verfügung.
Düsseldorf, Flughafen
Vergabegegenstand ist die Erbringung von Leistungen zum Betrieb des Mietwagenzentrums am Flughafen Düsseldorf und aller direkt und indirekt damit verbundenen Services. Der Konzessionsgeber stellt dem Konzessionsnehmer die nach heutigen Maßstäben für den Betrieb des Mietwagenzentrums notwendigen Betriebsflächen wie z. B. Waschhallenflächen, Tankstellenflächen, Tankwagenbereitstellungsflächen und Verkehrsflächen zur exklusiven Nutzung zur Verfügung.
Der benannte Wert nach Ziffer II.1.4) und II.2.6) entspricht dem erwarteten Umsatz pro Jahr bei Regelflugbetrieb.
Verlängerungsoption für den Konzessionsgeber um 2 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Benennung des Gesamtumsatzes des Unternehmens (=Bewerbers), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht seit Unternehmensgründung), in Euro netto,
2. Benennung des Umsatzes des Unternehmens (=Bewerbers) für vergleichbare Leistungen, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht seit Unternehmensgründung). Als vergleichbar angesehen werden: Dienstleistungen für das Flottenmanagement (z. B. Fahrzeugaufbereitung, Ein- und Aussteuerung von Fahrzeugen, Schadensmanagement).
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Erklärung ein Formblatt erstellt, dass als Bestandteil der Unterlagen nach Ziff. I.3) heruntergeladen werden kann.
Zu Ziff. 2.: Der erzielte Gesamtumsatz, bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht seit Unternehmensgründung), muss mindestens 5 Millionen EUR (netto) betragen.
1. Erklärung zur Mitarbeiterstruktur des Bewerbers: Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beim Bewerber beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (für jedes Geschäftsjahr getrennt) sowie Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beim Bewerber beschäftigten festangestellten Mitarbeiter die mit Dienstleistungen des Flottenmanagements (z. B. Fahrzeugaufbereitung, Ein- und Aussteuerung von Fahrzeugen, Schadensmanagement) befasst sind. Die Mitarbeiterzahl in den zuvor genannten Kategorien ist jeweils im Monatsmittel bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht, seit Unternehmensgründung) zu benennen.
2. Referenzen Dienstleistungen für Flottenmanagement: Aufstellung von Referenzen über laufende oder in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für dein Eingang der Teilnahmeanträge) abgeschlossene oder laufende Projekte über Flottenmanagement (z. B. Fahrzeugaufbereitung, Ein- und Aussteuerung von Fahrzeugen, Schadensmanagement) mit einer Gesamtzahl von mindestens 100 000 Fahrzeugaufbereitungen pro Jahr unter Benennung/Beschreibung:
a) des Projektgegenstandes,
b) der Anzahl der vor Ort eingesetzten Mitarbeiter,
c) des Auftraggebers,
d) des Leistungszeitraums und
e) (eines) Ansprechpartner(s) beim Auftraggeber mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.
Zu Ziff. 2 Referenzen:
Mindestens 2 Referenzen, die den vorstehenden Anforderungen genügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) erfüllen, werden 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist (die Vergabestelle behält sich insoweit die Aufforderung von weniger als 3 Bewerbern zur Angebotsabgabe ausdrücklich vor). Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Ergeben sich auf dieser Basis der Punkteverteilung keine 5 Bewerber, die mehr Punkte haben als andere Bewerber - gleicher Punktwert nach Auswertung, wird die Vergabestelle alle Bewerber, die punktgleich auf dem 5. Platz liegen, zur Abgabe eines Angebots auffordern. In einem solchen Fall führt die Vergabestelle das Vergabeverfahren also mit mehr als 5 Bewerbern fort.
B) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen (Vordruck T.1). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
C) Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 33 Abs. 1 KonzVgV vorsehen. In diesem Fall hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer in dem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Vordruck T.2) und die unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i.S. des § 33 Abs. 1 KonzVgV vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem D.
D) Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i. S. des § 33 Abs. 1 KonzVgV – in Anspruch nehmen (vgl. § 25 KonzVgV). In diesem Fall hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritte) in dem Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift zu benennen (gemäß Vordruck T.3) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Auf Verlagen der Vergabestelle wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vor Zuschlagserteilung dann zudem eine Verpflichtungserklärung für die benannten Unterauftragnehmer vorlegen.
E) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Nachforderung vor.
F) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3) veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen zur Verfügung zu stellen.
G) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
H) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.