Lieferung von Schulbüchern/freien Lernmitteln für die Schulen der Stadt Rösrath Referenznummer der Bekanntmachung: ZVR02/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rösrath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51503
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.roesrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schulbüchern/freien Lernmitteln für die Schulen der Stadt Rösrath
Lieferung von Schulbüchern/freien Lernmitteln für die 7 Schulen der Stadt Rösrath, derzeit:
— 4 Grundschulen,
— 1 Realschule,
— 1 Gesamtschule,
— 1 Gymnasium.
Stadt Rösrath
51503 Rösrath
Rahmenvertrag für das Schuljahr 2021/2022 mit dreimaliger, jeweils jährlicher Verlängerungsoption.
Vertragsverlängerung, optional, jeweils jährlich, für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung, aus dem hervorgeht, dass der Bieter zum Buchhandel berechtigt ist. Als Nachweis kann entweder ein Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, eine Gewerbeerlaubnis, eine Bescheinigung des Deutschen Börsenvereins, eine Bescheinigung der IHK oder vergleichbares vorgelegt werden.
2. Vorlage einer Referenz (in Form einer Eigenerklärung) über mindestens eine mit diesem Auftrag vergleichbare, in den letzten drei Schuljahren erbrachte Leistung im Schulbuchhandel, Universitäten, Fachhochschulen oder vergleichbare Institutionen sind gleichgestellt. Die Referenz muss beinhalten:
— den Auftragswert und die Vertragslaufzeit,
— den Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Der Bieter muss die Leistungen in eigenem Namen erbracht haben.
Siehe Nachweise des Bereichs „Bedingung an die Auftragsausführung“ im Abschnitt „Vom Unternehmen einzureichende Nachweise“.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wertung:
Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass regelmäßig mehrere Anbieter gleichwertige Angebote vorgelegt haben. Daher behält sich der Auftraggeber vor, nach Prüfung und Wertung der Angebote bei Angebotsgleichheit – unter Beachtung des Gebotes der Transparenz und Gleichbehandlung – über den Zuschlag das Los entscheiden zu lassen. Die Losentscheidung erfolgt unter Aufsicht der Rechnungsprüfung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYBJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51434
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Geset-zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rösrath
Postleitzahl: 51503
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]