BOC Angiographiegerät – Digitales multifunktionales Durchleuchtungsgerät Referenznummer der Bekanntmachung: 89-19 (200)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergmannsheil.de
Abschnitt II: Gegenstand
BOC Angiographiegerät – Digitales multifunktionales Durchleuchtungsgerät
Lieferung und Montage einer deckengehängten Angiographieanlage inkl. der Demontage und Entsorgung des Altgerätes.
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
44789 Bochum
Lieferung und Montage einer deckengehängten Angiographieanlage inkl. der Demontage und Entsorgung des Altgerätes im Erdgeschoss der Radiologischen Abteilung des Bergmannsheils Bochum.
Inkl. Instandhaltungsvertrag – Fullservice Beauftragung über 8 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eingenerklärung darüber, dass nachweislich keine Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, und zwar bezogen auf zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB wie auch auf fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufsregister,
— Eigenerklärung des Bieters über die Mitgliedschaft in einer anzugebenden Berufsgenossenschaft.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich des Tätigkeitsbereichs des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Tätigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung auf eigene Kosten abzuschließen und bis zur Beendigung des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
2,5 Mio. EUR für Personenschäden;
2,5 Mio. EUR für Vermögens- und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden
Und müssen jährlich mindestens 2 Mal in voller Höhe ungeschmälert zur Verfügung stehen (2-fach Maximierung). Der Nachweis kann nicht durch die Angabe der Nummer des für den öffentlichen Auftraggeber
Zugänglichen Präqualifikationsregisters geführt werden.
Höhe der Haftpflichtdeckungshöhe: mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden und 2,5 Mio. EUR für Sach- und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall
Mitglied in einer Berufsgenossenschaft
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Ich/wir Mitglied der Berufsgenossenschaft bin/sind.
Referenzen
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Angaben zu den Referenzen machen wir im beigefügten Referenzbogen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHDPZQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).