Ausschreibung Erdgaslieferung 2022 ff. für den Kreis Warendorf und Kommunen im Kreis Warendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 201400
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Warendorf
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-warendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Erdgaslieferung 2022 ff. für den Kreis Warendorf und Kommunen im Kreis Warendorf
Lieferung von Erdgas und Bioerdgas an die Abnahmestellen des Kreises Warendorf, der Städte Sassenberg, Sendenhorst, Drensteinfurt und der Gemeinde Beelen.
RLM-Abnahmestelle H-Gas, 100 % Bioerdgas
Warendorf
1 RLM-Abnahmestelle mit ca. 2 316 MWh / Jahr, H-Gas, 100 % Bioerdgas.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um 2 weitere Jahre, sofern er nicht vom AG spätestens 12 Monate oder vom AN spätestens 13 Monate vor Ablauf des Lieferendes schriftlich gekündigt wird.
SLP-Abnahmestellen L-Gas, 10 % Bioerdgas
Drensteinfurt und Sendenhorst
47 Abnahmestellen mit ca. 5 835 MWh / Jahr, L-Gas, 10 % Bioerdgas.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um 2 weitere Jahre, sofern er nicht vom AG spätestens 12 Monate oder vom AN spätestens 13 Monate vor Ablauf des Lieferendes schriftlich gekündigt wird.
SLP-Abnahmestellen H-Gas, 10 % Bioerdgas
Sassenberg
30 Abnahmestellen mit ca. 3 389 MWh / Jahr, H-Gas, 10 % Bioerdgas.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um 2 weitere Jahre, sofern er nicht vom AG spätestens 12 Monate oder vom AN spätestens 13 Monate vor Ablauf des Lieferendes schriftlich gekündigt wird.
SLP-Abnahmestellen L-Gas
Kreis Warendorf
10 Abnahmestellen mit ca. 1 278 MWh / Jahr, L-Gas.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um 2 weitere Jahre, sofern er nicht vom AG spätestens 12 Monate oder vom AN spätestens 13 Monate vor Ablauf des Lieferendes schriftlich gekündigt wird.
SLP-Abnahmestellen H-Gas
Kreis Warendorf
16 Abnahmestellen mit ca. 3 284 MWh / Jahr.
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um 2 weitere Jahre, sofern er nicht vom AG spätestens 12 Monate oder vom AN spätestens 13 Monate vor Ablauf des Lieferendes schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU – Bekanntmachung. Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers. Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung (Formblatt Allgemeine Erklärungen). Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Erdgassparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Erdgasumsatz; Jahresüberschuss / -Fehlbetrag.
Nachweis über die Erdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Bei Anträgen (Angeboten) zur Bioerdgaslieferung für die Lose 1, 2 und 3: Nachweis über die Bioerdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzen Bioerdgas). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste der Unterauftragnehmer. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bewerber / Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre. Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
Referenzen (Erdgaslieferung): Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden. Referenzen Bioerdgaslieferung im Falle der Angebotslegung für die Lose 1, 2 und 3: Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt. Eigenerklärung zu §§ 123 / 124 GWB, gemäß Formblatt. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption gemäß Formblatt. Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der erwarteten jährlichen Erdgasbezugskosten (brutto).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten,wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.