Beratung im VIDAL Pilotprojekt Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt-2020-112/34
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 211 / 871-01
Fax: +49 211 / 871-3244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.im.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung im VIDAL Pilotprojekt
Das Projekt „VIDaL“ ist ein Bestandteil der Digitalstrategie der Landesregierung. Nachdem ein Konzept hierfür erarbeitet wurde, soll dieses für einen Zeitraum über 3 Jahre, im Rahmen eines Pilotprojektes erprobt werden. Für die Durchführung der Pilotierung sind eine IT-fachliche Beratung sowie Steuerung des Projektmanagements notwendig.
Ministerium des Innern des Landes NRW
Friedrichstraße 62-80
40217 Düsseldorf Referat 34, Hr. Klaehn
Es werden ca. 350 Personentage für 3 Jahre vorgesehen sowie die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung für je ein Jahr mit je ca. 120 PT.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung für je ein Jahr mit je ca. 120 PT.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Accellonet GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.accellonet.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYBYDAX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 221 / 147-3055
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist dieser vor Einreichen eines Nachprüfungsantrages innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.