Köln, Bonner Straße, Bauüberwachung, Baustellenüberwachung, Beaufsichtigung der Bauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0012-69-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Köln, Bonner Straße, Bauüberwachung, Baustellenüberwachung, Beaufsichtigung der Bauarbeiten
Gegenstand der Baumaßnahme ist die 3. Baustufe des Gesamtprojekts „Nord-Süd Stadtbahn“ im Süden Kölns, welche die oberirdisch geführte Verlängerung der 1. Baustufe entlang der Bonner Straße darstellt. Die 1. Baustufe führt unterirdisch vom Breslauer Platz bis zur oberirdischen Haltestelle Marktstraße.
Die 3. Baustufe soll von der Marktstraße auf einem besonderen Bahnkörper mit Rasengleis in Mittellage der Bonner Straße bis zur Endhaltestelle nördlich des Verteilerkreises Süd fortgeführt werden. Auf der circa 2100 m langen Trasse sind 4 Haltestellen in Mittellage vorgesehen.
Die oberirdische Trasse der 3.Baustufe erfordert eine vollständige Umgestaltung des Straßenkörpers in der Bonner Straße.
Im Zuge der 3.Baustufe werden auch die Marktstraße bis Bischofsweg und die Schönhauser Straße bis zur Koblenzer Straße umgestaltet. Im Raderberggürtel erfolgt im Bereich von der Mertener Straße bis zum Knoten Bonner Straße eine Deckensanierung der Fahrbahnen, in Teilbereichen auch als Vollausbau.
Bauüberwachungsleistungen für die 3.Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn Bonner Straße Köln Streckenabschnitt Marktstraße bis zum Verteilerkreis
Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um folgende Bauüberwachungsleistungen: Überwachung, Koordinierung und Steuerung der ausführenden Firmen; Qualitätsüberwachung inklusive Planprüfung; Kostenüberwachung, Rechnungsprüfung, Nachtragsmanagement und Terminüberwachung.
Die Bauüberwachungsleistungen beziehen sich hierbei im Wesentlichen auf die Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke. Die bisher veranschlagten Projektkosten betragen rund 71 Millionen EUR netto. Die Bauausführung der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke wird in 4 Vergabeeinheiten aufgeteilt. Im Bauauftrag der VE 1.02 ist die Durchführung von Straßenbau-, Erdbau-, Kanalbau- und Entwässerungsarbeiten sowie die Leitungsumverlegung diverser Versorgungsunternehmer für die oberirdische Neubaustrecke der Nord-Süd Stadtbahn enthalten. Das Vergabeverfahren zur VE 1.02 befindet sich derzeit im laufenden Prozess. Die Vergabeeinheit VE 1.04 beinhaltet das Gewerk Bahnsteigbau und umfasst den Bau der 4 neuen oberirdischen Haltstellen. Die Metallbauarbeiten der 4 Haltestellen (Geländer und Bahnsteigausstattungselemente) werden als separater Bauauftrag (Vergabeeinheit VE 1.05) vergeben. Die elektrotechnische Ausstattung der 4 Haltestellen ist in der Vergabeeinheit VE 1.06 (TGA Haltestellen) enthalten.
Die Bauüberwachungsleistungen für den Gleisbau der Stadtbahn und die technischen Gewerke wie Fahrleitungen und Fahrleitungsmaste inklusive Gründung, Bahnstrom, Signalanlagen, Kabelanlagen, Beleuchtung, Lichtzeichenanlagen et cetera werden durch die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) beziehungsweise durch die Stadt Köln selbst erbracht. Nachfolgende Teilleistungen der Vergabeeinheit VE 1.02 gehören ebenfalls nicht zur ausgeschriebenen Bauüberwachungsleistung: Arbeiten an den Seiteneinstiegsschächten des Kanals, Sanierung der Hausanschlüsse und Rohrbauarbeiten für die Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung. Die Bauüberwachung für vorgenannte Kanalbauarbeiten werden durch die Städtischen Entwässerungsbetriebe (SteB) übernommen. Die Bauüberwachung für die Rohrbauarbeiten erfolgt durch den Versorgungsträger (Rheinenergie). Die Bauüberwachungsleistung für die Vergabeeinheit VE 1.06 (TGA Haltestellen) ist ebenfalls nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Die Bauzeit ist aus heutiger Sicht auf circa 50 Monate terminiert.
Aus organisatorischen Gründen soll die Bauüberwachung in 4 eigenständige Bauüberwachungseinheiten mit entsprechendem Verantwortungsbereich unterteilt werden. Die Bauüberwachungseinheiten eins (Leitung) und 2 (Straßen-/Kanalbau, Haltestellenbau, Metallbauarbeiten) sind gemeinsam durch einen BÜ-Leiter plus Vertretung zu verantworten; für die beiden BÜ-Einheiten 3 (Kabelverlegearbeiten einschließlich Erdarbeiten in Gräben) und 4 (Verkehrssicherung, Umleitungsstrecken und Baustelleneinrichtungsflächen) ist jeweils ein verantwortlicher BÜ-Leiter sowie ein Stellvertreter zu benennen.
Des Weiteren sind zusätzliche Bauüberwacher unter anderem für die Planprüfung und das Qualitätsmanagement vorzusehen.
Einzelheiten können den Verdingungsunterlagen entnommen werden.
Hinweis zu Ziffer II.2.7): Eine exakte Laufzeit des Vertrages kann nicht angegeben werden, da es alleine auf den Werkerfolg ankommt. Bei der Monatsangabe handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der Auftraggeberin basierend auf der geschätzten Bauzeit zzgl. einer Nachlaufzeit für die Bauüberwachung nach Abschluss der Bauarbeiten ohne Bedeutung für den Vertrag.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorlage eines aktuellen Auszuges (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einsendung der Angebote) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bieter beziehungsweise der Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für Bieter beziehungsweise Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes vorzulegen.
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123 und §124 GWB vorliegen, Formblatt 3.
3) Eigenerklärung der Bieter, ob und auf welche Art der Bieter beabsichtigt, auf den Auftrag bezogen mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Sollte dies der Fall sein, sind mit den Angebotsunterlagen die projektbezogenen Leistungs- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Unternehmen anzugeben, Formblatt 4.
4) Eine Bietergemeinschaft hat mit Ihren Angebotsunterlagen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragnehmer rechtsverbindlich vertritt. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft verpflichten sich, im Auftragsfall gesamtschuldnerisch zu haften, Formblatt 5.
Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrages auf die Fähigkeit eines anderen Unternehmens berufen will, hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die unter Ziffer 1) bis 2) dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Zudem hat der Bieter oder die Bietergemeinschaft in diesem Fall einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (zum Beispiel in Form einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6) beifügen, aus dem sich ergibt, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen aktuellen Handelsregisterauszug sowie eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Ziffern 1 und 2) vorzulegen.
Im Übrigen behält sich die Auftraggeberin die Anforderung entsprechender Nachweise zu den Eigenerklärungen vor.
Für die Angebotsabgabe sind die Bewerbungsunterlagen (Formblätter 1 bis 10) der ausschreibenden Stelle zu verwenden, die den Ausschreibungsunterlagen beiliegen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt beziehungsweise die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen (zum Beispiel in Form einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6). In diesem Fall verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe.
1) Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren, Formblatt 7.
2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall bei Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall bei sonstigen Schäden. Alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Objektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird, Formblatt 8.
Zu 1) Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen haben. Vergleichbar sind Leistungen der Bauüberwachung.
Zu 2) Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall bei Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall für sonstige Schäden betragen, jeweils mindestens zweifach maximiert.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt beziehungsweise die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall muss das Drittunternehmen die Leistungen erbringen, für die seine Kapazitäten benötigt werden.
1) Mit dem Angebot ist durch den Bieter beziehungsweise die Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung vorzulegen, aus der das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren im Bereich Bauüberwachung Beschäftigten ersichtlich ist, Formblatt 9,
2) Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten, Formblatt 10.
Zu 1) Das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren im Bereich der Bauüberwachung Beschäftigten (FTE - Full Time Equivalents) muss in jedem Jahr mindestens 8 betragen haben.
Zu 2) Es sind mindestens 2 Referenzprojekte zur Bauüberwachung bei Straßenbauprojekten erforderlich:
a) Mindestens ein Referenzprojekt muss Bauüberwachungsleistungen für den Neubau beziehungsweise Vollausbau im Zuge eines innerstädtischen Straßenbauprojektes mit einer Gesamtlänge von mindestens 750 m Länge zwischen Bauanfang und Bauende unter teilweise eingeschränkter Verkehrsführung (halbseitige Sperrung) zum Gegenstand gehabt haben. Bei dem Referenzprojekt müssen sowohl Straßenbau-, Erdbau als auch Kanalbauarbeiten (Leitungsträger und Versorgungsträger) umgesetzt worden sein.
b) Mindestens ein Referenzprojekt muss Bauüberwachungsleistungen bei einem Straßenbauprojekt mit einem Bauvolumen von mindestens 10 Millionen Euro netto zum Gegenstand gehabt haben. Bei dem Projekt muss die vollständige Bauüberwachung von Baubeginn bis Bauende erbracht worden sein und es müssen Straßenbau-, Erdbau- und Kanalbauarbeiten (Leitungsträger und Versorgungsträger) enthalten gewesen sein.
Sämtliche Referenzprojekte müssen aus den letzten 10 Jahren stammen, das heißt innerhalb der letzten 10 Jahre (gerechnet ab dem Datum der Angebotsabgabefrist) abgeschlossen worden sein.
Die Anforderungen 2a) und 2b) können durch ein Referenzprojekt erfüllt werden.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen und der Funktion der erklärenden Person zu versehen (Textform im Sinne des § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt zur Eignungsleihe (Formblatt 6). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen;
2) Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
3) Hinweise zu den Vergabeunterlagen (zum Beispiel bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte beziehungsweise Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis zum 19.4.2021 gestellt werden, nicht zu beantworten.
4) Das Angebot ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEFV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU