Projekt 464 Sicherheit von KI-Systemen: Grundlagen Teilprojekt 2: Symbolische und Hybride KI-Methoden Referenznummer der Bekanntmachung: P464 TP2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 464 Sicherheit von KI-Systemen: Grundlagen Teilprojekt 2: Symbolische und Hybride KI-Methoden
Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer Studie zu Sicherheitseigenschaften von symbolischen und hybriden KI-Methoden. Die Studie erfasst den aktuellen Stand der Forschung der Methoden, mit einem Fokus auf sicherheitsrelevanten Aspekten, und stellt diesen strukturiert dar.
Es werden typische Entwicklungsprozesse (Best-Practices) für die relevantesten symbolischen Methoden skizziert, mögliche Bedrohungen erfasst und Mitigationsmaßnahmen abgeleitet. Hinsichtlich der hybriden KI werden die derzeit relevantesten Architekturen und Anwendungsfälle erfasst. Hierbei wird insbesondere analysiert, welche Sicherheitseigenschaften von KI-Systemen durch den Einsatz von hybriden Methoden gestärkt werden können und ob diese Eigenschaften potentiell nachweisbar sind (z. B. im Rahmen einer Zertifizierung). Außerdem wird analysiert, welche Limitierungen die Methoden derzeit aufweisen und inwiefern durch die Kopplung von verscheidenen KI-Methoden potentiell neuartige Bedrohungen entstehen.
Beim Auftragnehmer
S. Punkt II.1.4)
Das AP 5 ist eine optionale Leistung. Diese muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Das AP kann bis spätestens 2 Wochen nach vollständiger Erbringung von AP 4 schriftlich oder in Textform beauftragt werden. Die Beauftragung von AP 5 ist abhängig von den Ergebnissen der Arbeitspakete 3 und 4. Grundlage für die Entscheidung ist insbesondere, ob das vorgelegte Feinkonzept eine fundierte Basis für das weitere Projekt darstellt und die gesteckten Ziele (siehe 1.3 und Kapitel 2) voraussichtlich erfüllt werden können. Der AG hat ein Interesse daran, alle Arbeitspakete zu beauftragen und das Projekt möglichst erfolgreich zu beenden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Ausschluss eines Interessenskonflikts:
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit dem Hersteller eines untersuchten Produkts oder durch eine sonstige wirtschaftliche Abhängigkeit vom genannten vor.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
2. Referenzen: Expertise in symbolischen KI-Methoden
Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eines der beteiligten Unternehmen umfangreiche Erfahrungen und breites Expertenwissen in dem Bereich der symbolischen KI-Methoden besitzt.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
— Auftraggeber inkl. Fachbereich,
— Darstellung des Auftragsgegenstands,
— Zeitraum und Auftragsvolumen.
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) hinsichtlich der Durchführung der geplanten Studien in der angestrebten Qualität und im genannten Umfang ziehen lassen.
Die Darstellung sollte 2 DIN-A4-Seiten pro Referenz nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: In den letzten 3 Jahren wurden mindestens ein Projekt durchgeführt, bei dem symbolische KI-Methoden einen wesentlichen Stellenwert hatten.
3. Technische Ausrüstung:
Für die digitale Abstimmung zwischen AG und AN wird ein System für Telefon- und Videokonferenzen benötigt. Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung eingesetzt wird.
Mindestanforderung: Der Bieter ist aus Sicht des BSI in der Lage, die hier zu vergebende Leistung mit Hilfe der beschriebenen technischen Ausrüstung erfolgreich zu erbringen.
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.