Universitätsklinikum Münster – Gebäude 3800 Zentralklinikum – Innensanierung Bettenturm Ost – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 3800_14_532-P11
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster – Gebäude 3800 Zentralklinikum – Innensanierung Bettenturm Ost – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Innensanierung Bettenturm Ost – Universitätsklinikum Münster – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI.
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1
Geb. D5
48149 Münster
Nach der Fassaden- und Dachsanierung der Bettentürme ist auch eine Innensanierung als Abschluss der Sanierungsmaßnahmen notwendig.
Als erstes soll der Ostturm saniert werden. Hierbei wird der Ostturm freigezogen und möglichst in einem Bauabschnitt kernsaniert. Die momentan mit diversen Nutzungen versehenen Ebenen (Intensivpflege, Allgemeinpflege, Tagesklinik, etc.) werden zu Allgemeinpflegebereichen mit einem modernen Standard.
Die Fassadenbereiche wurden bereits schadstoffsaniert. Dieses Sanierungsziel wird nun im Innenbereich (z. B. Schächte) weiterverfolgt. Auch die derzeit vorhandenen brandschutztechnischen Mängel werden beseitigt.
Durch die Kernsanierung soll eine Standardverbesserung in den Patientenzimmern (z. B. Zweibettzimmer mit Nasszelle, statt 6 Personen teilen sich eine Nasszelle) erzielt werden, so dass die Wettbewerbsfähigkeit des UKM sichergestellt wird.
Weiterhin werden durch die neue Belegung der einzelnen Pflegeebenen betriebsorganisatorisch sinnvolle Einheiten geschaffen. Die Anpassung der Stationsgröße bietet betriebsorganisatorische Vorteile. Dem Personalmangel soll auch durch attraktive Arbeitsplätze und moderne Stationsgrößen entgegengewirkt werden.
Die Gesamtkosten für die Innensanierung werden derzeit auf [Betrag gelöscht] EUR netto geschätzt. Davon entfallen [Betrag gelöscht] EUR netto auf die KG 300 sowie [Betrag gelöscht] EUR netto auf die KG 400.
Die insgesamt zu vergebenden Leistungen umfassen:
— Leistungsphasen 1-3 der Objektplanung gem. § 34 HOAI,
— Leistungsphasen 4-8 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG in noch vom AG festzulegenden Stufen,
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Das Verhandlungsverfahren erfolgt in 2 Stufen (siehe Verfahrenshinweise). Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV einen Lösungsvorschlag erstellen.
Vertreter aus behördlichem Kontext sowie Vertreter der Klinik werden ggf. neben dem Auswahlgremium der Vergabestelle in beratender Funktion an den Bietergesprächen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Der zeitliche Ablauf steht unter dem Vorbehalt der Anpassung wg. fördermittelrechtlicher Vorgaben.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI eingereichten 2 Referenzprojekte. Beide Projekte müssen innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Stichtag 1.1.2016) mit der Leistungshase 8 abgeschlossen sein.
Die Referenzen werden jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-8 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-4 Punkte) bewertet. Insgesamt können mit beiden Referenzen zusammen maximal 32 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in dem Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die zur Teilnahme aufzufordernden Bewerber gem. § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern durch Los zu ermitteln.
1. Verhandlungsphase (6-8 Bieter)
Die ausgewählten Teilnehmer werden aufgefordert einen Lösungsvorschlag gem. den in den Verfahrenshinweisen formulierten Anforderungen, im Rahmen eine Präsentation dem Auftraggeber vorzustellen. Nach Bewertung der Lösungsvorschläge sollen die 3-4 am besten bewerteten Bieter zur Teilnahme an der zweiten Verhandlungsphase eingeladen werden. Die Bewertung in der 1. Verhandlungsphase erfolgt anhand der nachfolgenden Bewertungsmerkmale:
— Plausibler Nachweis der Funktionalität der Grundrisse,
— Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms,
— Darstellung der technischen Machbarkeit in Bezug auf die technische Ausrüstung,
— Darstellung der technischen Machbarkeit in Bezug auf die statischen Belange,
— Nachvollziehbare Aussagen zum Erhalt der bereits sanierten Fassaden,
— Umsetzung der Vorgaben des UKM bezüglich des Brandschutz- und Evakuierungskonzeptes,
— Darstellung einer sinnvollen und nachvollziehbaren Umsetzung in Bauabschnitten,
2. Verhandlungsphase (3-4 Bieter)
Die zur zweiten Verhandlungsphase eingeladenen Teilnehmer bekommen in einem zweiten Präsentationstermin die Möglichkeit, gem. der Zuschlagsmatrix, sich erneut vorzustellen und darüber hinaus ein Honorarangebot einzureichen. Nach erfolgter Bewertung der Bieter behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu vergeben. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, werden die Bieter der zweiten Verhandlungsphase zur Abgabe eines Finalen Honorarangebotes aufgefordert.
Näheres siehe Verfahrenshinweise – diese sind zwingend zu beachten und bindend.
— Leistungsphasen 4-8 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG in noch vom AG festzulegenden Stufen.
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Der Auftraggeber behält sich die optionale Beauftragung des mit dem vorliegenden Vergabeverfahren beauftragten Leistungsumfang für die Sanierung des Bettenturms West des Zentralklinikums des UKM vor. In diesem Fall gelten die für die Sanierung des Bettenturms Ost angebotenen Honorarparameter entsprechend. Sollte der Abruf der Option nach Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsunterzeichnung erfolgen, verhandeln die Vertragsparteien eine Anpassung anhand der Veränderung des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamtes, gerechnet vom Tag des Ablaufs des vorgenannten 3-Jahreszeitraums bis zum Abruf der Option nach dieser Ziff. 3.7. Dies gilt nicht, wenn in der Zwischenzeit eine Anpassung der HOAI Tafelwerte erfolgt ist, dann sind diese für eine Honoraranpassung nach Ablauf des 3-Jahreszeitraums maßgeblich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben der Bewerber gemäß §§ 122 GWB bzw. § 75 VgV. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
— ausgefüllter Bewerberbogen,
— Vordruck 1A: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen,
— Vordruck 1B: Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen / zur Zusammenarbeit und über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern,
— Vordruck 1C: Vollmacht des Vertreters im Falle einer Bewerbergemeinschaft,
— Vordruck 1D: Angaben zu Auftragsteilen in der Bewerbergemeinschaft,
— Vordruck 1E: Eigenerklärung über eine gesonderte Versicherung für Bewerbergemeinschaften,
— Vordruck 2A: Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.2 genannten Deckungssummen und über die Erhöhung im Auftragsfalle, bei Bewerbergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2,
— Vordruck 2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Vordruck 3A1: Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen (Kopie),
— Vordruck 3A2: Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung (Kopie),
— Vordruck 3B: Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten für die Leistungen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI (siehe II.2.9, III.1.3).
Näheres siehe Auswahlbogen.
Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Nachweise in anderen als der deutschen Sprache sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie den beigefügten Vordrucken und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben. Die Firmenzugehörigkeiten von Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen zu benennen. Gemäß § 56 (2) VgV kann die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, keine Unterlagen nachzufordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Näheres siehe Verfahrenshinweise – diese sind zwingend zu beachten und bindend.
2A) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung.
Bei Bewerbergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Neben der Eigenerklärung einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen, muss eine Eigenerklärung über die Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfalle eingereicht werden.
2B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers.
Sofern in Bewerbergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Mitglieder der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.).
Zu 2A) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, sowie mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden jeweils 2-fach maximiert).
Es ist in der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h., dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall:
Es ist eine Eigenerklärung zur Erhöhung der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall einzureichen. Die Deckungssummen sollen wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden auf 5,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden auf 3,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) (jeweils 2-fach maximiert).
Zu 2B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers gem. §§ 33 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 4,0 Mio. EUR (netto) erreichen.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
3A1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung der / des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen;
3A2) Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung;
3B) Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten.
Zu 3A1) Architekt/-in gem. § 75 (1) VgV (Kammereintrag).
Zu 3A2) Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mindestens FH, Nachweis durch Studiennachweis)
Zu 3B) Öffentlicher Auftraggeber oder öffentlich geförderte Maßnahme.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW). Die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“ liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen“ liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und dieser mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen zum Verfahren, zu den bereitgestellten Unterlagen usw. sind ausschließlich über die bekanntgegebene Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die telefonisch oder per Mail eingehen, können bei der Beantwortung keine Berücksichtigung finden.
Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Während der Angebotsphase werden Fragen und Antworten nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote gem. § 17 (11) VgV zu erteilen. Sollte die Aufforderung zur Finalen Angebotsabgabe notwendig sein, so erfolgt diese ebenfalls über die bekanntgegebene Vergabeplattform.
Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung nicht als Präsenzveranstaltung oder ohne persönlichen Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 (11) VgV).
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens (vorbehaltlich einer Änderung aus wichtigem Grund):
Verhandlungsphase 1:
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (1. Verhandlungsphase) voraussichtlich in der 21. KW 2021; Einreichung der Lösungsvorschläge vorrausichtlich in der 26. KW 2021, Bietergespräche (1. Verhandlungsphase) vorrausichtlich in der 29. KW 2021.
Verhandlungsphase 2:
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (2. Verhandlungsphase) voraussichtlich in der 30. KW 2021; Möglichkeit zum Stellen schriftlicher Rückfragen zur Aufgabenstellung bis 31. KW 2021; Einreichung der Honorarangebote und überarbeiteten Lösungsvorschläge voraussichtlich in der 36. KW 2021; Verhandlungsgespräche (2. Verhandlungsphase) vorrausichtlich in der 39. KW 2021, Aufforderung finale Honorarangebote voraussichtlich in der 40. KW 2021.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweisen sind zwingend zu beachten und bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYNA.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]