Errichtung, Vermarktung und Bewirtschaftung von Werbeträgern
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung, Vermarktung und Bewirtschaftung von Werbeträgern
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH beabsichtigt auf dem Flughafengelände die Errichtung, Bewirtschaftung und Vermarktung von Werbeträgern in den Formaten Mega-Light und City-Light-Poster in digitaler Form, sowie Fahrgastunterständen mit integriertem City-Light-Poster-Format in digitaler Form neu zu vergeben.
Flughafen Köln/Bonn
— 10 Mega-Light-Poster (MLP) bzw. digitale Werbeflächen im Format 18/1. davon 9 einseitig und 1 doppelseitig,
— 32 City-Light-Poster (CLP), bzw. digitale Flächen im Format 4/1,
— 4 Fahrgastunterstände (FGU) von ca. 6,50 m2, mit integriertem CLP Format bzw. digitale Flächen im Format 4/1.
- Kriterium: Der Zuschlag ergeht auf das Angebot, der das höchste Mindestentgelt bietet.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein einstufiges Verhandlungsverfahren, bei dem der Bewerbungsbogen zeitgleich mit dem Angebot einzureichen ist (siehe ZIP-Datei „Einzureichende Unterlagen“).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge).
Es sind 3 Referenzprojekte hinsichtlich Vermietung von Werbeträgern im Außenbereich in den Formaten Mega-Light und digitalen City-Light-Poster zu benennen sowie sind 2 Referenzprojekte hinsichtlich Vermietung von Werbeträgern im Außenbereich für Fahrgastunterstände inklusive digitalen City-Light-Poster zu benennen Insgesamt sind 5 Referenzen einzureichen.
Der Bewerber ist nach § 33 HGB (Bundesrepublik Deutschland) eine juristische Person.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei:
Subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: [removed].
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.