Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum / Farbnebelabs,- Holzentstaubungsanlage

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kh-st-waf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum / Farbnebelabs,- Holzentstaubungsanlage

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45300000 Bauinstallationsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Errichtung eines Vakuum-Entstaubers mit untergebauter Brikettierpresse und Frequenzumrichter für ca. 8 000 m3/h. Abluft Rohrnetz ca. 140 m, aus sendzimierverzinktem Stahlblech, Maße DIN EN 1506, mit Stehbördel, von 100 mm bis 350 mm. 16 Geräteanschlüsse mit elektropneumatischen Antrieben. Zuluftnetz aus Lüftungskanal und Wickelfalzrohr.

Errichtung von 2 Farbnebelabsaug- und Zuluftanlagen inkl. Regelung für ca. 5 500 m3/h. Inkl. Rohrnetz für die Fortluft aus, sendzimierverzinktem Stahlblech, Wickelfalzrohre mit Außenfalz, mit beidseitigem Flansch N 350 mm. Zuluftnetz aus Lüftungskanal und Wickelfalzrohr. Ablufturm aus Stahlblech über Dach ca. 5 m mit Seilabspannung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Hauptort der Ausführung:

Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf

Schlenkhoffs Weg 57

59269 Beckum

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1.1 Lage der Baustelle / Auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Beckum am Schlenkhoffs Weg 57 entstehen im Rahmen eines Modernisierungskonzeptes auf dem bestehenden Grundstück neue Ausbildungswerkstätten für die Gewerke Tischler, KFZ/Maler, Elektro, Schweißen sowie eine Kantine. Nach Komplett- und Teilabbruch von Bestandsgebäuden wird der Neubau durch 4 Baukörper gebildet.

Das Baugelände im Bereich der geplanten Bauflächen ist geneigt; es steigt von Südwesten bis in die nördliche Grundstücksecke um ca. 2,00 m auf etwa 111,60 m NN an.

1.2 PKW-Verkehr / Die Zu- und Ausfahrt erfolgt aus südöstlicher Richtung über den Schlenkhoffs Weg. Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A2 sowie über die Bundesstraßen B58 und B475.

Parkplätze sind auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft nur in begrenzter Anzahl vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Vorhelmer Straße und an der Römerkampfbahn vorhanden.

1.3 LKW-Verkehr / Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von Maschinenbauelementen o.ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.

1.4 Art und Lage der baulichen Anlagen / Die 4 Baukörper sind eingeschossig geplant. Durch einen Verbindungsbaukörper knüpft der Bauteil B an das Bestandsgebäude C (Bauhalle) an. Im Bauteil D wird der Bereich KFZ-Maler und Elektro realisiert. Das Gewerk Schweißen wird im Bauteil E abgebildet. Der Bauteil G (Kantine) lehnt sich an die bestehende Stützmauer des Plateaus an und orientiert sich mit Blick hin zur Grünfläche. Die Kantine orientiert sich an der Höhe des vorhandenen Plateaus, von dem man einen Gesamteindruck des neuen Ensembles erhält. Angrenzend an das Bauteil B entsteht das Materiallager für den Baubereich mit Ver- und Entsorgungshof.

1.5 Verhältnisse auf der Baustelle / Auf dem Gelände bleibt der Betrieb der Kreishandwerkerschaft aufrechterhalten, die Platzverhältnisse sind daher beengt. Im Bereich der jeweiligen Baukörper werden Baustelleneinrichtungen vorgehalten, eine zusammenhängende Fläche für Materialien, Baucontainer etc. wird es jedoch aufgrund des fortlaufenden Betriebs nicht geben können..

Die öffentlichen Straßen und die Straße im Innenhof der Kreishandwerkerschaft sind jederzeit für den fließenden und den Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.

Die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten.

Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen, sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu reinigen.

1.6 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser / austrom wird aus dem Gebäuden der Kreishandwerkerschaft zur Verfügung gestellt werden. Aufgestellt werden 1 Baustromunterverteiler je Bauteilmit jeweils 16 und 32 Ampere Steckdosen. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zapfstellen befinden sich an verschiedenen Stellen der Baustelle. Die Leitungsverlegung erfolgt nach Abschluss der Abbrucharbeiten durch den AN Rohbau.

1.7 Lager- und Arbeitsräume / Lagerflächen auf dem Baugelände können nur in beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt, verschlossene Lagerräume und Büroräume können nicht zur Verfügung gestellt werden und sind von AN selbst zu errichten. Die Lage und der Umfang der Lagerräume und Bürocontainer sind mit der örtlichen Bauleitung oder mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen.

1.8 Besondere Vorgaben für die Entsorgung / Wenn nicht anders vorgesehen, sind Abfälle generell in Containern, die jedes Gewerk in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung für den eigenen Abfall bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen. Kosten für die Container und die Entsorgung sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Die entsprechenden Bescheinigungen und Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durch den AN vorzulegen. Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die Abfälle zu seinen Lasten durch ein anderes Unternehmen entsorgt werden.

Für die Schuttcontainer ist eine Abdeckung, bzw. eine geschlossene Ausführung vorzusehen, um die Staubentwicklung bei Befüllung möglichst zu reduzieren. Kosten für Schuttcontainer sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Verbrennen von Abfällen ist verboten.

1.9 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle / Lärmintensive Arbeiten sind unter Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen und ggf. Auflagen der Stadt Beckum in diesem Bereich durchzuführen.

1.10 Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetations- und Verkehrsflächen / Angaben zum Schutz von Bäumen etc. sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.

1.11 Vorhandene Abwasser- und Versorgungsleitungen / Seitens des Bauherrn liegen Angaben zu Bestandsleitungen vor, diese können je nach Arbeiten des eigenen Gewerkes eingesehen oder angefordert werden.

1.12 Baureinigung / Die Baureinigung versteht sich als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.

1.13 Baubesprechungen / Nach Auftragserteilung – in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten – hat der AN der Bauleitung schriftlich den vorgesehenen Baustellenleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können.

Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der Bauleitung entgegenzunehmen und im Namen des ANs zu handeln.

Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Freistellungen von dieser Verpflichtung können nur im Einzelfall durch die Bauleitung ausgesprochen werden.

1.14 Bautagebücher des AN / Der AN-Bauleiter hat täglich einen Bautagesbericht zu erstellen, der alle Angaben enthält, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können. Hierzu gehören unter anderem:

— Angaben über das Wetter und die Temperaturen (sofern für das Gewerk relevant),

— Beginn und jeweiliger Stand der Leistungen,

— Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter,

— Angaben über eingesetzte Nachunternehmer mit Personalstärke und ihrer Qualifikation,

— Angaben über Stoffprüfungen,

— Angaben über Unterbrechungen und Verzögerungen der Arbeit,

— Angaben über Abnahmen von Behörden, Leistungsprüfung u.a. besondere Vorkommnisse.

Die Eintragungen im Bautagesbericht haben urkundliche Bedeutung. Die Bautagesberichte sind wöchentlich 1-fach mit Durchschrift dem AG-Bauleiter zu übergeben. (Ausfertigung 1 = AG, Ausfertigung 2 = Bauleitung) 1.15 Baustelleneinrichtung des AN / Vom AN ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ein vollständiger Baustelleneinrichtungsplan für die Arbeiten seines eigenen Gewerkes auf der Grundlage des BE-Plans der Gesamtmaßnahme zur Genehmigung einzureichen. Die Kosten sind vom AN in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Bereitstellung verschließbarer Räume ist nicht bauseitige Leistung.

1.16 Termine / Die Vertragstermine sind in den Verdingungsunterlagen geregelt. Spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung ist der Bauleitung des AGs ein detaillierter Terminplan (Aufteilung in Bauabschnitte mit Darstellung der Anfangs-, Zwischenfertigstellungs- und Gesamtfertigstellungstermine, Maßnahmen bezüglich Baustelleneinrichtung usw.) zu übergeben. Es erfolgt eine regelmäßige Anpassung des Terminplans durch den AN – mindestens alle 4 Wochen oder nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG.

1.17 Bauschild und Werbemittel / Durch den AG wird ein Bauschild aufgestellt, der AN kann für eine Pauschale in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR Flächen auf dem Bauschild erwerben. Die Anbringung von Firmenschildern o. Ä am Bauzaun /Container/Gerüsten ist nicht erlaubt.

1.18 Bestandsunterlagen / Vom AN ist eine Baudokumentation in 3-facher Ausfertigung sowie in digitaler Form zu erstellen. Die Erstellung von Bestandsunterlagen wird gesondert vergütet.

1.19 Einmessung / Durch den AN des Gewerks Rohbau werden Höhenmarken und Meterrisse inner- und außerhalb der Gebäude eingemessen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600210 Projektaufruf: Investitionen in Wachstum und Beschäftigung („Fachkräfte.NRW“)

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemach, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe [Betrag gelöscht] EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
14/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hilter
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49176
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Modernisierungsvorhaben mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird.

Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemach, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe [Betrag gelöscht] EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Fußnote („§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG“)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/03/2021

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich