Zentrale Beschaffung von medizinischem Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst des Kreises Steinfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-32-95-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrale Beschaffung von medizinischem Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst des Kreises Steinfurt
Der Kreis Steinfurt ist Träger des Rettungsdienstes im Kreis Steinfurt. Er besteht aus 10 Städten und 14 Gemeinden mit insgesamt rund 444 000 Einwohnern.
Die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung wird derzeit über 15 Rettungswachen sichergestellt. An diesen Rettungswachen sind insgesamt 22 Rettungswagen (RTW), 8 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und 10 Krankentransportwagen (KTW) stationiert, die jährlich über 85 000 Einsätze fahren. Weitere RTW und KTW werden im Bezugszeitraum voraussichtlich folgen.
Die Belieferung der Rettungswachen mit listengeführten Verbrauchsmaterial erfolgt mittels eines internetbasierten Bestellsystems zentral über einen Versorger. Diese zentrale Versorgung des Rettungsdienstes des Kreises Steinfurt soll auch weiterhin erfolgen.
Kreis Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung wird derzeit über 15 Rettungswachen sichergestellt. An diesen Rettungswachen sind insgesamt 22 Rettungswagen (RTW), 8 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und 10 Krankentransportwagen (KTW) stationiert, die jährlich über 85 000 Einsätze fahren. Weitere RTW und KTW werden im Bezugszeitraum voraussichtlich folgen.
Die Belieferung der Rettungswachen mit listengeführten Verbrauchsmaterial erfolgt mittels eines internetbasierten Bestellsystems zentral über einen Versorger. Diese zentrale Versorgung des Rettungsdienstes des Kreises Steinfurt soll auch weiterhin erfolgen.
Die Rahmenvereinbarung wird beginnend zum 1.8.2021 für die Dauer von zunächst 12 Monaten geschlossen und verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Höchstdauer der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikation
Nachweis über ein bestehendes Onlinebestellsystems sowie entsprechende Referenzen (mind. 3 Stück).
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot müssen auftragsbezogene Nachweise vorgelegt werden:
Vorlage gleichwertiger Artikel, s. Nachweispflicht unter V03 des Leistungsverzeichnisses
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29UGB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.