Gemeinschaftsverpflegung (Frischemenüs und Tiefkühlkost) für städtische Tageseinrichtungen für Kinder in Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2021-0063
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinschaftsverpflegung (Frischemenüs und Tiefkühlkost) für städtische Tageseinrichtungen für Kinder in Gelsenkirchen
Belieferung der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder mit Frischemenüs und Tiefkühlkost.
Frischemenüs
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
Die Belieferung betrifft zahlreiche städtische Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet von Gelsenkirchen. Einzelheiten sind Anlage 1 zu entnehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Gemeinschaftsverpflegung (Frischemenüs und Tiefkühlkost) für städtische Tageseinrichtungen für Kinder in Gelsenkirchen für die Kindergartenjahre 2021/2022 und 2022/23 mit einer Option für das Kindergartenjahr 2023/2024
Es besteht die Option für eine Vertragsverlängerung für das Kindergartenjahr 2023/2024 (1.8.2023 bis zum 31.7.2024). Die Verlängerung erfolgt nach schriftlicher Mitteilung durch den Auftraggeber bis spätestens zum 30.4.2023. Der Vertrag endet spätestens am 31.7.2024.
Tiefkühlkost
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
Die Belieferung betrifft zahlreiche städtische Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet von Gelsenkirchen. Einzelheiten sind Anlage 1 zu entnehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Gemeinschaftsverpflegung (Frischemenüs und Tiefkühlkost) für städtische Tageseinrichtungen für Kinder in Gelsenkirchen für die Kindergartenjahre 2021/2022 und 2022/23 mit einer Option für das Kindergartenjahr 2023/2024
Es besteht die Option für eine Vertragsverlängerung für das Kindergartenjahr 2023/2024 (1.8.2023 bis zum 31.7.2024). Die Verlängerung erfolgt nach schriftlicher Mitteilung durch den Auftraggeber bis spätestens zum 30.4.2023. Der Vertrag endet spätestens am 31.7.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 3 Nr. 1 – Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren.
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung des Bieters – Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 3 Nr. 2 – Bitte benennen Sie möglichst drei Referenzen der letzten 2 Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen,
— Erklärung des Bieters – Unternehmensstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 3 Nr. 3 – Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung.
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtige Hinweise:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur unter Beachtung der Bestimmungen des § 36 VgV erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Unterbeauftragung der Stadt Gelsenkirchen schriftlich mitzuteilen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen, Referat Personal und Organisation, Abteilung Zentrale Dienste, Zentrale Beschaffungsstelle, 45875 Gelsenkirchen
Es ist ausschließlich das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes metropole.ruhr zu verwenden.
Zuschlagskriterien:
Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterien gemäß § 127 GWB i. V. m. § 58 VgV berücksichtigt.
Bei Los 1 (Frischemenüs) erfolgt der Zuschlag jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot mit den Kriterien Menüpreis (40 %) und Qualität durch Probeessen (60 %) – gleichwertig anhand der Unterkriterien Geschmack, Geruch, Aussehen und Konsistenz.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Bei Los 2 (Tiefkühlkost) ist das alleinige Kriterium der Preis (= 100 %).
Einzureichende Unterlagen:
— Bewerber/Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 531 EU, sofern zutreffend,
— Erklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 532 EU, sofern zutreffend,
— Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 533 EU, sofern zutreffend,
— Betriebliches Hygienekonzept (mit dem Angebot vorzulegen),
— Katalog mit den angebotenen Tiefkühlkost-Menükomponenten (nur Los 2) (mit dem Angebot vorzulegen).
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDBK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165