Aktive Netzwerkkomponenten incl. Management-SW Kreis Borken Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-04348
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktive Netzwerkkomponenten incl. Management-SW Kreis Borken
Aktive Netzwerkkomponenten (Switche) inclusive Managementsoftware.
Hardware und Wartung
Aktive Netzwerkkomponenten (Switche) mit Wartung.
Software / Lizenzen Managementtool
Kreis Borken — Fachdienst 10
Burloer Str. 93
46325 Borken
Software / Liznezne Managementtool.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe beigefügte Erklärung Ausschlussgründe (Formular 521 bzw. 521-EU) oder es liegt eine Präqualifizierung vor.
Vorlage des Formulars 521 bzw. Formular 521 EU (Eigenerklärung Ausschlussgründe) oder Nachweis einer Präqualifizierung.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterium: Niedrigster Angebotspreis.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP9U3N.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.