Patientenfahrten für das LVR-Klinikum Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2021-0024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenfahrten für das LVR-Klinikum Düsseldorf
Im Rahmen der Personenbeförderung werden für das LVR-Klinikum Düsseldorf die Patientenfahrten zwischen den Wohnorten der Patient*innen und der Gerontopsychiatrischen Tagesklinik, Moorenstr. 5, Gebäude 14.99 in 40225 Düsseldorf vergeben.
Die Patienten sind in der Regel montags bis freitags zu befördern (Hin- und Rückfahrt). Die Beförderung kann ggfs. auch an maximal 5 gesetzlichen Feiertagen stattfinden, welche auf einen Wochentag (Montag bis Freitag) fallen.
Die tägliche Beförderungsdauer hat ohne Unterbrechung oder Fahrzeugwechsel zu erfolgen. Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die tägliche Fahrzeit nicht über 45 Minuten liegen darf, damit die Patient*innen einer möglichst geringen Belastung ausgesetzt werden.
Im Durchschnitt müssen ca. 12 Patienten täglich befördert werden, wobei Patienten, die auf einer Strecke wohnen, in einer Fahrt zusammen zu fassen sind.
LVR-Klinikum Düsseldorf
Kliniken der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Bergische Landstraße 2
40629 Düsseldorf
Im Rahmen der Personenbeförderung werden für das LVR-Klinikum Düsseldorf die Patientenfahrten zwischen den Wohnorten der Patient*innen und der Gerontopsychiatrischen Tagesklinik, Moorenstr. 5, Gebäude 14.99 in 40225 Düsseldorf vergeben.
Die Patienten sind in der Regel montags bis freitags zu befördern (Hin- und Rückfahrt). Die Beförderung kann ggfs. auch an maximal 5 gesetzlichen Feiertagen stattfinden, welche auf einen Wochentag (Montag bis Freitag) fallen.
Die tägliche Beförderungsdauer hat ohne Unterbrechung oder Fahrzeugwechsel zu erfolgen. Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die tägliche Fahrzeit nicht über 45 Minuten liegen darf, damit die Patient*innen einer möglichst geringen Belastung ausgesetzt werden.
Im Durchschnitt müssen ca. 12 Patienten täglich befördert werden, wobei Patienten, die auf einer Strecke wohnen, in einer Fahrt zusammen zu fassen sind:
Ankunft der Patienten an der Tagesklinik am Morgen:
— Montag bis Freitag bis 8.30 Uhr
— Feiertage — nach Absprache bis 10.00 Uhr
(max. fünf pro Jahr)
Abholung der Patienten an der Tagesklinik am Nachmittag:
— Montag bis Donnerstag 15.15 Uhr - 15.30 Uhr
— Freitag 14.15 Uhr
— Feiertage — nach Absprache 13.30 Uhr
(max. fünf pro Jahr).
Änderungen dieser Zeiten werden dem Unternehmen mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass die täglichen Fahrstrecken durch den Anbieter in eigener Zuständigkeit nach den tatsächlichen Erfordernissen zu planen sind. Es sind auf jeden Fall Sammelfahrten zu bilden, auf denen mehrere Patienten befördert werden.
Da abhängig vom Wohnort der Patienten unterschiedlich große Touren gebildet werden können, wird der Einsatz eines Kleinbusses (bis 8 Fahrgastplätze) vorgegeben. Diese sind grundsätzlich mit maximal 6 Fahrgastplätzen zu besetzen.
Hierbei ist zu beachten, dass ggfs. ein bis höchstens 2 Rollatoren oder in seltenen Fällen ein zusammenfaltbarer Rollstuhl transportiert werden müssen.
Die Belegung der Fahrzeuge unterliegt einer ständigen Veränderung, so dass keine Aussagen über die Verteilung der Fahrten im Jahresdurchschnitt getroffen werden können.
Verlängerungsoption 1:
— Verlängerung vom 1.7.2023 bis 30.6.2024 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 28.2.2023.
Verlängerungsoption 2:
— Verlängerung vom 1.7.2024 bis 30.6.2025 — die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 28.2.2024.
Die im Angebot eingetragenen Preise sind für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit verbindlich und müssen durch den Auftragnehmer entsprechend kalkuliert werden. Eine Preiserhöhung während dieses Zeitraumes wird nicht anerkannt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kopie der Gewerbeanmeldung
— Angabe des Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 (Angabe p.a.), bitte füllen Sie hierfür den „Vordruck Bietereignung“ aus,
— Nachweis über das Bestehen oder den Neu-Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und Sachschäden — [Betrag gelöscht] EUR, bitte füllen Sie hierfür den Vordruck Bietereignung aus.
— Dem Angebot ist mindestens eine Referenz, die nicht älter als 3 Jahre ist, beizufügen (wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht für den LVR im Bereich der Personenbeförderung tätig waren). Die Angaben sollten hinsichtlich Art und Umfang als Referenz für die ausgeschriebene Leistung geeignet sein. Bitte füllen Sie hierfür den „Vordruck Bietereignung“ aus,
— Angabe der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019. Bitte füllen Sie hierfür den „Vordruck Bietereignung“ aus,
— Kopie des Auszuges aus dem Handelsregister (wenn vorhanden),
— Kopie der Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung (wenn
Vorhanden), bitte füllen Sie hierfür ebenfalls den „Vordruck Bietereignung“ aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.